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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hochzeit

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Hochzeit (Hochzeitsgebräuche im Altertum).

lage folgt. Die feierliche Einsegnung des geschlossenen Bundes durch Priester kam erst auf höhern Kulturstufen hinzu. Bei den alten Hebräern wurde, nach biblischen Berichten, die Ehe von den Vätern oder den nächsten Verwandten geschlossen, nicht selten in Abwesenheit der Brautleute. Von dem Bräutigam (chatan) wurde für die Braut (kalla) ein Preis (mohar) entrichtet, der bei unvermögenden Bewerbern ein entsprechendes Äquivalent fand, wie die Dienstzeit bei Jakob, die Tapferkeit Davids etc. Der Ehevertrag ward vor Zeugen mündlich geschlossen; erst nach der Zeit der Babylonischen Gefangenschaft kommen Eheverschreibungen (ketuboth) in Anwendung. Am Tag der H. (chatunna) begab sich der geschmückte Bräutigam, von Freunden begleitet, in das Brauthaus und führte von dort die tief verschleierte Braut, die gleichfalls von Festgenossinnen umgeben war, unter Musik und Gesang in das väterliche Haus. Das Hochzeitsmahl, vom Bräutigam ausgerüstet, dauerte je nach den Verhältnissen bis zu sieben Tagen. Am Hochzeitstag begleitete man die Brautleute in das Schlafgemach (chuppa, jetzt der Trauhimmel). Später wurde das Vorhandensein der Virginität konstatiert, deren Mangel das Gesetz mit Steinigung ahndete. In nachbiblischer Zeit trat die volle eheliche Gemeinschaft erst ein durch Chuppa und Kidduschin, d. h. nachdem der Bräutigam der Braut unter dem Trauhimmel einen Ring mit den Worten: "Durch diesen Ring seiest du mir geheiligt (als Weib) nach dem Gesetz Mosis und Israels" übergeben hatte, der Ehekontrakt von dem Trauenden vollzogen und vorgelesen und die Segenssprüche der Anverlobung und Anvermählung gesprochen worden waren.

Bei den alten Griechen wurden die Gattinnen anfangs entweder geraubt oder gekauft, weshalb sie auch ihren Männern leibeigen unterworfen waren. Am Tag vor der H. mußte vor allen Dingen den ehefeindlichen Gottheiten, namentlich der Artemis, sodann den Schutzgöttern der Ehe, Zeus, Hera, Aphrodite, Hymen etc., geopfert werden. Auch ein Bad ging der H. voraus, welches die Verlobten aus dem Wasser eines Flusses oder Quelle nahmen, der eine lokale Bedeutung und eine gewisse Heiligkeit hatte. Die H. (gamos) selbst fand am häufigsten im Winter, besonders im Januar, statt, der deshalb auch Gamelion hieß. Am Hochzeitstag schmückte sich das Brautpaar mit bunten Kleidern, mit Kränzen und Blumen. Abends holte der Bräutigam die verschleierte Braut aus dem elterlichen Haus in das seinige ab und zwar meist auf einem mit Maultieren oder Ochsen bespannten Wagen. Ein vertrauter Freund oder ein Verwandter der Braut begleitete sie (paranymphos oder parochos, weil er neben der Braut auf dem Wagen faß). Auch andre Verwandte und Freunde nahmen, bekränzt und festlich gekleidet, an dem Zug teil, vor und hinter dem Wagen schreitend und Fackeln tragend, welche die Mutter der Braut anzündete. Während des Zugs wurden unter Begleitung von Flöten und Saiteninstrumenten die Hochzeitslieder oder Hymenäen gesungen. Auch Mädchen, Sieb, Rocken und Spindel tragend (als Symbol der Häuslichkeit), schritten voraus. Die Braut selbst aber hatte ein Gefäß mit Gerste (phrygetron) in der Hand, um anzudeuten, daß sie Brot mit ins Haus bringe. War der Freiende ein Witwer, so durfte er die Braut nicht selbst ab holen, sondern sie wurde ihm durch einen Verwandten (nymphagogos) zugeführt. Beim Eintritt in das bekränzte Haus wurde das Brautpaar mit Feigen und andern Früchten, als Symbol des künftigen Überflusses überschüttet, die Achse des Wagens aber, auf welchem man gefahren war, verbrannt, damit die Braut nie an Rückkehr in das väterliche Haus denken möge. Darauf folgte das Hochzeitsmahl, an dem die nächsten Verwandten und Freunde und, der sonstigen Sitte zuwider, auch die Frauen Anteil nahmen. Das Hochzeitsmahl hatte besonders den Zweck; der Vermählung eine gewisse öffentliche Geltung zu verschaffen, daher denn auch von ihm der gerichtliche Beweis hergenommen wurde, daß eine Frau wirklich verheiratet gewesen. Nach dem Mahl wurde die Braut ins Brautgemach geführt, wo außer dem mit Purpur bedeckten und mit Blumen bestreuten Ehebett noch ein andres stand für den Fall, daß üble Vorbedeutungen den Bräutigam vom Ehebett fern hielten. Im Schlafgemach angelangt, mußte die Braut, von einem Knaben aus der nächsten Verwandtschaft bedient, die Füße waschen und (in Athen) mit ihrem Bräutigam eine Quitte essen. Dann fand eine Opferhandlung statt, und unter Fackelschein wurde nun die Braut von den Müttern zu Bett gebracht, und während der Bräutigam ihr den Gürtel (mitra) löste, tanzten, das Epithalamion singend, Knaben und Mädchen vor der Thür, die von dem Hüter bewacht wurde. Am Morgen des nächsten Tags begrüßte die Neuvermählten wieder Gesang, worauf gewöhnlich die Hochzeitsfeier noch einige Tage fortdauerte. Nun schickte auch der Vater der Braut seine Geschenke (meist Hausgeräte), ebenso die Verwandten und Freunde, und der Mann selbst brachte seiner Frau eine Art Morgengabe dar. Die Geschenke, welche die Braut erhielt, hießen Anakalypteria, weil sie sich jetzt zum erstenmal ihrem Mann unverschleiert zeigte, und wurden bei Vornehmen in feierlichem Aufzug überreicht. Einfacher blieben die Hochzeitsfeierlichkeiten der Spartaner, die streng darüber wachten, daß der Mann nicht vor dem 30., das Mädchen nicht vor dem 20. Lebensjahr heiratete, und die alte Sitte, die Frau zu rauben, wenigstens der Form nach beibehielten. In Plutarchs "Leben des Lykurgos" finden sich hierüber nähere Nachrichten. Einzelne Hochzeitsszenen stellen auch uns erhaltene Bildwerke dar, namentlich das berühmte Wandgemälde der "Aldobrandinischen H." (s. d.) im Vatikan. Vgl. Hermann-Blümner, Griechische Privataltertümer (Freiburg 1882); Becker-Göll, Charikles (Berl. 1877).

Bei den Römern fanden Hochzeitsgebräuche nur dann statt, wenn man eine strenge Ehe (justum matrimonium), wodurch die Frau in die rechtliche Gemeinschaft des Mannes überging und mater familias wurde, einging, nicht, wenn man eine sogen. freie Ehe abzuschließen gedachte, wobei die Frau bloß uxor wurde. Bei dem Eheverlöbnis (sponsalia) setzte man die Aussteuer fest und gab der Verlobten einen Brautring zum Unterpfand. Am Tag vor der H., für welche die zweite Hälfte des Juni als die günstigste Zeit galt, opferte die Braut der Juno juga, ließ ihr Haar in sechs Locken nach der Sitte der Matronen ordnen und weihte die abgelegte jungfräuliche Toga praetexta der Fortuna Virginalis. Am Hochzeitstag selbst legte sie die Tunika der Matronen um, umwand ich mit einem wollenen Gürtel und verhüllte das Gesicht mit einem feuerfarbigen oder zitronengelben Schleier (flammeum). Hierauf wurden den Ehegöttern die üblichen Opfer dargebracht. Abends erfolgte die Heimführung der Braut (deductio domum) durch den Bräutigam. Er nahm sie von dem Schoß der Mutter oder der nächsten Anverwandten; zwei Knaben, die Matrimi und Patrimi, d. h. deren Eltern beide noch am Leben sein mußten, führten sie; ein dritter mit einer Fichtenfackel in der Hand begleitete