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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Indent - Index librorum prohibitorum.

Indent (engl., Indentgeschäft), Bezeichnung für ein namentlich im Verkehr mit Ostasien übliches Handelsgeschäft, wobei eine europäische Handelsfirma oder die Zweigniederlassung einer solchen einem eingebornen Händler europäische Waren unter Festsetzung des Kaufpreises nach der Landesmünze zum Wiederverkauf liefert; kommt auch als Kommissionsgeschäft vor.

In Deo consilium (lat.), bei Gott ist Rat.

Indépendance Belge (spr. ängdepangdangs bälsch, "belgische Unabhängigkeit"), eine der angesehensten europäischen Zeitungen, gegründet 1831, erscheint zu Brüssel in französischer Sprache, nahm durch Berardi (1856-84 Eigentümer und Leiter) einen großen Aufschwung und war für Napoleon III. eins der gefürchtetsten Oppositionsblätter.

Independence (spr. indipennd'ns), Hauptstadt der Grafschaft Jackson im W. des nordamerikan. Staats Missouri, 16 km von Kansas City, 1827 gegründet, mit 3146 Einw.; wurde von den Konföderierten dreimal besetzt.

Independénten (lat., "Unabhängige"), engl. Dissenterpartei, ging aus den Brownisten (s. d.) hervor und erhielt besonders durch H. Barrowe eine völlig demokratische Verfassung. Ihr Grundcharakter ist der auf die Spitze getriebene religiöse Subjektivismus; demgemäß soll auch jede Einzelgemeinde als ein für sich bestehender Gesellschaftskörper von allen andern, wenn auch sonst in Lehre und Verfassung mit ihr übereinstimmenden Gemeinden ganz unabhängig (independens quoad alias ecclesias, daher der Name) sich selbst regieren und richten. Im Vaterland unterdrückt, wandten sich die I. nach Holland, wo durch Johann Robinson 1610 die erste independentistische Gemeinde zu Leiden gegründet wurde. Was ihren Lehrbegriff anlangt, so weichen sie zum Teil nicht von dem der anglikanischen Kirche ab, zum Teil aber bekennen sie sich zu Calvins Lehre. Vor allem dringen sie auf Kenntnis der Heiligen Schrift. Die englische Revolution (1644-49), an der sie sich ihrem Parteigeist gemäß eifrig beteiligten, verschaffte ihnen auch im Vaterland wieder Eintritt; ja, sie gewannen hier, von Cromwell, Milton u. a. geschützt und begünstigt, bedeutenden Anhang und Einfluß. I. und Presbyterianer standen damals einander ebenso schroff gegenüber wie beide den Katholiken und Episkopalen; doch schieden sie nicht nur kirchliche, sondern namentlich auch politische Meinungen, sofern die I. radikale Republikaner und Demokraten waren. Schon vorher hatten sie auch in Amerika (seit 1620) Verbreitung gesunden. Dort haben sie sich indessen seit 1805 mit den Presbyterianern und Baptisten wenigstens zur Gründung eines gemeinschaftlichen Kollegiums geeinigt. Ihre Lehren sind vornehmlich in zwei Bekenntnisschriften niedergelegt, die indes bei ihrer ausschließlichen Schriftverehrung kein symbolisches Ansehen haben, nämlich in der "Apologia justa et necessaria" von J. Robinson (Leiden 1619) und in der sogen. "Savoy confession" (Lond. 1658). Vgl. Hanbury, Memorials relating to the Independents (Lond. 1839, 3 Bde.); Fletcher, History of independency in England (neue Ausg., das. 1862, 4 Bde.); Stoughton, Ecclesiastical history of England: Church of the Revolution (das. 1874); Weingarten, Die Revolutionskirchen Englands (Leipz. 1868).

Independenz (lat.), Unabhängigkeit.

In deposito (lat.), in Verwahrung.

Inder, Bewohner von Indien, s. d. und Ostindien.

Indeterminabel (lat.), unbestimmbar; Indetermination, Unbestimmtheit; indeterminiert, unbestimmt, unentschlossen.

Indeterminismus (neulat.), diejenige philosoph. Ansicht, nach welcher die Willensakte des Menschen durch keine Ursachen und Motive bestimmbar sind, so daß der Mensch trotz der entgegenstehenden Motive auch das Gegenteil von dem wollen könne, was er wirklich will. Der I. ist entweder als Freiheit der Willkür (libertas aequilibrii, indifferentiae, vgl. Äquilibrismus) oder als transzendentale, über die Erfahrungswelt erhabene Freiheit aufzufassen; in beiden Fällen erscheinen die Willensakte außerhalb jedes Kausalzusammenhangs (s. Freiheit und Determinismus). Dem I. verwandt ist der Autodeterminismus, welcher die Bestimmungsgründe des Willens der eignen Thätigkeit des Menschen zuweist.

Index (lat., "Anzeiger"), Register, Verzeichnis; Titel, Aufschrift; auch der Zeigefinger; in der Astronomie der Zeiger des Stundenringes am Erd- und Himmelsglobus sowie ein auf dem geteilten Rand astronomischer Instrumente, z. B. dem Quadranten, angebrachter, gewöhnlich mit dem Vernier versehener Schieber, welcher, mit dem drehbaren Fernrohr in Verbindung gesetzt und mit diesem fortbewegt, die Zahl der abgeschnittenen Bogengrade markiert.

Index Florentinus (lat.), ein vor der florentinischen Pandektenhandschrift sich befindendes, aber keineswegs durchweg richtiges Verzeichnis derjenigen Schriftsteller, aus welchen Exzerpte in die Pandekten aufgenommen worden sind. Vgl. Corpus juris.

Index librorum prohibitorum (lat., "Verzeichnis der verbotenen Bücher") heißen die Verzeichnisse derjenigen Bücher, welche zu lesen den Anhängern der katholischen Kirche verboten ist, wohl zu unterscheiden von Index librorum expurgandorum oder Index expurgatorius, wie die Verzeichnisse derjenigen Bücher heißen, welche (in den vorhandenen Exemplaren und in neuen Ausgaben) von den einzeln angegebenen anstößigen Stellen gereinigt werden sollen. Vereinzelte Bücherverbote kommen schon in der alten Kirche und im Mittelalter vor; umfangreichere Verzeichnisse verbotener Bücher wurden aber erst nach der Reformation veröffentlicht, zuerst von Karl V. in Belgien 1524-40 und von Heinrich VIII. in England 1526 ff., dann im Auftrag oder mit Genehmigung der Regierung von den theologischen Fakultäten (und der Universität) zu Löwen (1546, 1550, 1558) und Paris (1544, 1547, 1551, 1556), von Inquisitoren zu Venedig (1549, 1554) und Mailand (1554). Der erste römische Index (insofern überhaupt der erste Index, als die frühern Verzeichnisse Catalogi heißen) wurde unter Papst Paul IV. 1559 von der römischen Inquisition veröffentlicht. Er enthielt drei alphabetisch geordnete Klassen: in der ersten stehen die Namen derjenigen Schriftsteller, deren sämtliche Schriften verboten werden, in der zweiten einzelne mit dem Namen ihrer Verfasser erschienene, in der dritten anonyme Schriften; schließlich wird eine große Zahl von Bibelausgaben verboten sowie der ganze Verlag von 61 namentlich verzeichneten und von allen andern Buchdruckern, die ketzerische Bücher gedruckt hatten oder drucken würden (dieses letzte Verbot steht nur in diesem Index). Von einem Ausschuß des Trienter Konzils wurde 1562-63 dieser Index überarbeitet und mit zehn allgemeinen Regeln vermehrt. Dieser neue Index, der sogen. Trienter, wurde nicht von dem Konzil, sondern nach dem Schluß desselben 1564 von Pius IV. veröffentlicht. Er wurde mit Zusätzen von einer vom Herzog von Alba ernannten Kommission 1570 zu Antwerpen, von der portugiesischen Inquisition 1581 zu Lissabon, von dem päpstlichen Nunzius in München 1583 herausgegeben. In