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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Irregularität; Irrelevánt; Irreligiosität; Irrenanstalten

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Irregularität - Irrenanstalten.

sind solche, welche, zum Krieg aufgeboten, in Bekleidung, Ausrüstung und Bewaffnung ungleichmäßig, auch hierin nicht den übrigen Truppen des Heers gleichen, letzterm in der Regel nicht als fester Bestandteil angehören und selten feste, taktische Verbände bilden. Meist werden sie nur zum kleinen Krieg verwendet. In der Türkei bilden irreguläre Truppen einen wesentlichen Bestandteil der Kriegsmacht, ebenso gibt es solche im russischen Heer, wo auch die Kosaken, welche jetzt eine ganz bestimmte Organisation erhalten haben, offiziell noch immer als Irreguläre gelten. - I. in der Botanik s. v. w. zygomorph; s. Blüte, S. 70.

Irregularität (lat., "Unregelmäßigkeit"), das Vorhandensein von Mängeln, welche nach katholischem Kirchenrecht eine Person zum Empfang der Priesterweihe unfähig machen oder einen Geistlichen von der Ausübung seiner Funktionen oder von der Erlangung der höhern Weihestufen ausschließen. Man unterscheidet dabei zwischen Irregularitas ex defectu und I. ex delicto, indem unter Defectus ein solcher Mangel verstanden wird, welcher den damit Behafteten zur Ausübung geistlicher Funktionen unfähig macht oder in den Augen des Volkes als unwürdig erscheinen läßt; so z. B. der Defectus natallum, d. h. Mangel der ehelichen Geburt, Defectus aetatis, Mangel des erforderlichen Alters (für den Bischof 30, für den Priester 25 Jahre), Defectus scientiae, Mangel der erforderlichen Kenntnisse, und Defectus perfectae lenitatis, Mangel der erforderlichen Herzensmilde, welcher bei solchen Personen angenommen wird, die, wenn auch erlaubterweise, wie z. B. Soldaten im Krieg, den Tod eines Menschen verursacht haben. Irregularltas ex delicto liegt dagegen in Ansehung derjenigen vor, welche sich einer verbrecherischen Handlung schuldig gemacht haben. Wird der fragliche Mangel nicht etwa von selbst beseitigt, wie z. B. bei dem Defectus aetatis durch Erreichung des erforderlichen Alters, so kann er nur durch Dispensation seitens des Papstes, in gewissen Fällen auch seitens der Bischöfe, gehoben werden.

Irrelevánt (lat.), "unerheblich", unwichtig, geringfügig; Irrelevantia, unerhebliche, geringfügige Dinge.

Irreligiosität (spätlat.), Religionslosigkeit, Religionsverachtung.

Irrenanstalten (Irrenhäuser), Gebäude zur Aufnahme von Geisteskranken, welche in denselben zweckmäßig beschränkt, verpflegt und ärztlich behandelt werden sollen. Die allgemeinen Erfordernisse einer Irrenanstalt sind teils die eines jeden Krankenhauses (s. d.), teils ergeben sie sich aus den speziellen Zwecken der Anstalt. Sie muß die Beaufsichtigung und Sicherung der Kranken ermöglichen, ohne das Gepräge eines Gefängnisses an sich zu tragen, sie muß daher die Mittel bieten, die verschiedenen Kranken zweckmäßig voneinander zu trennen, und ihnen möglichste Freiheit gewähren, ohne jemals die Gewalt über sie zu verlieren. Abgesehen von der Trennung der Geschlechter, trennt man auch die verschiedenen Formen und Zustände des Irreseins und erzielt um so bessere Resultate, je weiter eine solche Trennung durchgeführt wird. Man bedarf Wohn- und Schlafräume, Krankenzimmer für bettlägerige Patienten, Räume für gesellige Unterhaltung, religiöse Übungen, Unterricht, Werkstätten, Gärten, Felder etc. Die Zimmer müssen eine Einrichtung zur unbemerkten Beobachtung der Irren und Simulanten besitzen und alle Gelegenheiten zur Selbstbeschädigung der Kranken (Öfen, Thürklinken, Haken, Nägel) möglichst ausschließen. Die Fenster werden in verschiedener Weise verwahrt, in neuerer Zeit aber häufig nur mit Glas von solcher Stärke versehen, daß dasselbe ohne schwere Instrumente nicht zertrümmert werden kann. Abtritte und Badeanstalten erfordern besondere Einrichtungen, und für Tobsüchtige hat man Isolierzellen mit gepolsterten oder dick mit Kautschuk belegten Wänden, so daß die Irren sich nicht beschädigen können. Die Größe der I. schwankt bedeutend, die Zahl der Patienten zwischen 100 und 1200.

Die oberste Leitung einer Irrenanstalt muß einem Arzt überwiesen, und alle übrigen Beamten müssen diesem unterstellt werden. Indessen besteht in manchen, selbst den besten englischen I. diese Einrichtung nur scheinbar; der erste Arzt führt neben der therapeutischen Behandlung nur die Oberaufsicht, und die eigentliche Seele der Anstalt ist der Hausmeister und die Aufseherin oder ein Chirurg. In den meisten französischen Anstalten üben die Barmherzigen Schwestern, indem sie dem Arzt zur Seite stehen, einen wohlthätigen Einfluß aus. Der gute Zustand der Anstalt und der gedeihliche Erfolg der Bemühungen des Arztes hängen zum großen Teil von der Beschaffenheit des Wärterpersonals ab. Das Durchschnittsverhältnis der Wärter zu den Kranken hat man wie 1:6 angenommen; es ist aber nicht zu übersehen, daß die Kranken höherer Stände mehr unmittelbare Beaufsichtigung, Bedienung und Wartung fordern als die der niedern, und daß zu gunsten jener die Zahl der Wärter für diese nicht verringert werden sollte; denn die Erfahrung lehrt, daß oft die sorgfältigste Behandlung des Wahnsinns nicht eher von Erfolg ist, als bis sie durch die Zuteilung eines besondern Wärters gefördert wird. Lange Zeit hindurch hat man geglaubt, die freie Bewegung namentlich tobender Irren durch äußere Gewaltmaßregeln beschränken zu müssen. In der Neuzeit sucht man die Tobenden gleichsam nur gegen sich selbst zu schützen; im übrigen aber läßt man die Kranken, selbstverständlich unter sorgfältiger Beaufsichtigung, sich frei bewegen und wendet Zwangsapparate nur in den äußersten Fällen an. Bei manchen Irren, welche Nahrungsaufnahme konsequent verweigern, ist Zwangsfütterung erforderlich.

Das Altertum scheint bei ziemlich richtigen Ansichten über die Geisteskrankheiten besondere I. nicht besessen zu haben. Später verwahrte man die Irren als von Dämonen Besessene auf dieselbe Weise und an denselben Orten wie Verbrecher und belud sie auch wie diese mit Ketten. Die ersten wirklichen I. wurden 1409 in Valencia, 1429 in Saragossa und 1436 in Sevilla errichtet. Dann folgte Stockholm 1531, und in Deutschland verwandelte Philipp der Großmütige 1533 die Klöster Haina, Merxhausen und Hofheim in I. Es folgten dann weiter England (Bedlam) 1547, die Türkei 1560, Frankreich (Charenton) 1645, Rußland 1776 und Österreich (Wien) 1784. Welcher Art aber die Behandlung der Irren in diesen Anstalten war, geht z. B. daraus hervor, daß das Volk sich noch zu Ende des 18. Jahrh. an den Sprüngen und dem Geheul der Tollen ergötzte. Erst Pinel (1745-1826) nahm den Irren die Ketten ab, und sein Schüler Esquirol setzte seine Bemühungen fort. Aus Heilung der Irren war man erst seit Anfang dieses Jahrhunderts bedacht. Pienitz in Pirna trennte zuerst 1807 die heilbaren Irren von den unheilbaren, und 1811 wurde die Reihe der absolut getrennten Heil- und Pfleganstalten mit der Heilanstalt Sonnenstein eröffnet. In Siegburg (Rheinprovinz), Sachsenberg (Mecklenburg) und Winnenthal (Württemberg) folgte man diesem Prinzip, während sonst