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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Johann

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Johann (Herzöge zu Sachsen).

zum offenen Kampf zwischen beiden zu kommen drohte, 1542 (s. Fladenkrieg), und vertrieb als Haupt des Schmalkaldischen Bundes im Verein mit Landgraf Philipp von Hessen in demselben Jahr den Herzog Heinrich von Braunschweig, einen leidenschaftlichen Gegner der Reformation, aus seinem Land. Aber den rechten Zeitpunkt, um dem Kaiser, der sich nunmehr zur gewaltsamen Unterwerfung der Protestanten anschickte, entgegenzutreten, versäumte seine Bedenklichkeit und Unschlüssigkeit. Am 20. Sept. 1546 sprach Karl V. über ihn und Philipp von Hessen die Acht aus. Beide Fürsten führten das schmalkaldische Bundesheer an die Donau, ließen aber den Vorsprung ihrer Rüstungen vor denen des Kaisers unbenutzt, bis der Einfall des Herzogs Moritz in das ernestinische Sachsen den erzürnten Kurfürsten heimrief. Mit einer an ihm ungewohnten Energie eroberte er sein Land wieder, bemächtigte sich selbst des größten Teils des albertinischen Sachsen, ließ aber durch die vergebliche Belagerung Leipzigs dem Kaiser Zeit herbeizukommen und verlor bei Mühlberg 24. April 1547 trotz persönlicher Tapferkeit Sieg und Freiheit (vgl. Schmalkaldischer Krieg). Die schnellere Übergabe des noch standhaltenden Wittenberg zu erzwingen, ließ Karl V. das Todesurteil über den Gefangenen sprechen. Die Fassung, mit der er dieses vernahm, der Gleichmut, mit dem er in der Wittenberger Kapitulation (19. Mai) auf Land und Kur zu Moritz' gunsten verzichtete, die Standhaftigkeit, mit der er seine Gefangenschaft ertrug und jede Verschärfung derselben lieber über sich ergehen ließ, als daß er, wie der Kaiser verlangte, in die Annahme des Augsburger Interim gewilligt hätte, haben ihm den Beinamen des Großmütigen verschafft. Erst infolge von Moritz' Erhebung gegen den Kaiser erhielt der fürstliche Märtyrer der evangelischen Lehre 1552 zu Innsbruck seine Freiheit wieder und kehrte in das seinen Söhnen überwiesene thüringische Besitztum zurück. In dem am 24. Febr. 1554 mit Kurfürst August geschlossenen Naumburger Vertrag wurde ihm der Titel "geborner Kurfürst" zugestanden, ihm auch die Ämter Altenburg, Eisenberg, Sachsenburg und Herbisleben nebst einer Entschädigungssumme von 100,000 Gulden überlassen. Nach dem Tod seines Bruders Johann Ernst (1552) fiel auch die Pflege Koburg an ihn zurück. Er starb 3. März 1554, der letzte Ernestiner, der die Kurwürde getragen. Seine Gemahlin Sibylle von Kleve hatte ihm drei Söhne geboren. J. Friedrichs eherne Bildsäule von Drake auf dem Markt in Jena wurde 15. Aug. 1858 bei der 300jährigen Jubelfeier der auf sein Anraten gestifteten Universität enthüllt.

[Herzöge zu Sachsen.] 32) J. Friedrich II., der Mittlere, Herzog zu Sachsen, Sohn Kurfürst Johann Friedrichs des Großmütigen (s. Johann 31), geb. 8. Jan. 1529 zu Torgau, wurde sehr gelehrt erzogen und frühzeitig in die Staatsgeschäfte eingeführt. Aus der Schlacht bei Mühlberg, wo er tapfer gefochten hatte und zweimal verwundet worden war, rettete er sich nach Wittenberg. Nach der Wittenberger Kapitulation übernahm er die Regierung des kleinen Gebiets, das seinem Haus blieb, für sich und seine zwei minderjährigen Brüder, bis sein Vater restituiert wurde, auf dessen Anraten er die Universität Jena stiftete, die 1558 eingeweiht wurde. Nach des Vaters Tod übertrugen ihm (1557) die Brüder die Regierung auch ferner; nachdem aber Johann Friedrich III. 1565 kinderlos gestorben, mußte er mit seinem Bruder Johann Wilhelm teilen, wobei dieser Koburg, J. Friedrich Weimar mit Gotha erhielt. Er war ein eifriger Verfechter des strengen Luthertums und strebte nach Wiedererlangung der Kur. Seine Parteinahme für den geächteten Wilhelm v. Grumbach (s. d.) hatte für J. Friedrich selbst 12. Dez. 1566 die kaiserliche Acht zur Folge, deren Vollstreckung der Kurfürst August übertragen erhielt. J. Friedrich mußte sich 13. April 1567 in Gotha dem Kaiser auf Gnade und Ungnade ergeben und ward nach Wien geführt. Seine harte Gefangenschaft zu Wiener-Neustadt teilte von 1572 an seine zweite Gemahlin, Elisabeth von der Pfalz (gest. 1594), und längere Zeit sein Sohn Johann Ernst. Er beschäftigte sich meist mit theologischen Arbeiten und unterhielt einen lebhaften Briefwechsel mit seinen Söhnen. Er starb 9. Mai 1595 im Gefängnis auf Schloß Steier, wohin er wegen des Türkenkriegs gebracht worden war. Seine erste Ehe mit Agnes, der Witwe des Kurfürsten Moritz, war kinderlos geblieben. Aus der zweiten überlebten ihn von vier Söhnen Johann Kasimir und Johann Ernst. Dieselben hatten nach der Gefangennahme des Vaters 1570 dessen Besitzungen unter Vormundschaft erhalten. Vgl. Beck, J. Friedrich der Mittlere (Weim. 1858, 2 Bde.).

33) J. Wilhelm, Herzog zu Sachsen, Bruder des vorigen, geb. 11. März 1530 zu Torgau, übertrug seinem Bruder 1557 durch Vertrag die Regierung auf vier Jahre, zog dem König Heinrich II. von Frankreich zu Hilfe und erhielt dafür die Grafschaft Châtillon an der Seine, kehrte jedoch 1558 in sein Vaterland zurück. Nachdem ihm bei der Teilung der fränkische Teil der Besitzungen der Ernestinischen Linie zugefallen, verlegte er seinen Sitz nach Koburg. Er mußte die Acht an seinem Bruder vollstrecken helfen und erhielt dafür vom Kaiser dessen Länder zugesprochen. Er starb 1573 in Weimar. Durch seine Gemahlin Dorothea Susanna von der Pfalz ward er der Stammvater des ältern altenburgischen und des neuen weimarischen Hauses.

34) J. Kasimir, Herzog zu Sachsen, Sohn von J. 32), geb. 12. Juni 1564, wurde nach der Gefangennahme seines Vaters (1567) mit seinem Bruder Johann Ernst auf der Wartburg von seiner Mutter Elisabeth erzogen, bis diese sich nach Österreich begab, um ihres Gatten Los zu teilen. Die beiden Brüder wurden nun nach Koburg gebracht, erhielten von Sebastian Leonhard eine sorgfältige Erziehung und studierten dann zu Leipzig. Kurfürst August, der die Brüder an seinen Hof zog, gab J. Kasimir seine Tochter Anna zur Gemahlin; doch war die Ehe keine glückliche, und Anna ließ sich durch ihres Gemahls Härte zur Untreue verleiten, wofür sie mit lebenslänglicher Haft büßen mußte. Vom Dreißigjährigen Krieg hielt sich J. Kasimir lange fern. Erst als Gustav Adolf in Franken erschien, vereinigte er sich mit ihm; doch versuchte er umsonst, das feste Kronach zu nehmen, und als Wallenstein nach Sachsen aufbrach, ging Koburg an die Kaiserlichen verloren. J. Kasimir, der damals außer Landes weilen mußte, verlor dabei seine mit vieler Mühe zusammengebrachte Bibliothek. Nach der Entscheidung bei Lützen kehrte er wieder in sein Land zurück, starb aber schon 16. Juni 1633. Auch seine zweite Ehe mit Margarete von Braunschweig war kinderlos geblieben. Seine Länder fielen daher an seinen jüngsten Bruder, Johann Ernst III., geb. 9. Juli 1566, der, nachdem er nach langem Streit 1602 mit seinem Bruder geteilt, zu Eisenach residierte, später sich frommer Schriftstellerei zuwandte und 1638 kinderlos starb, worauf Sachsen-Koburg und Eisenach an Altenburg und Weimar fielen.