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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Jus gladii - Jussieu.

Jus gladii (lat.), das Recht über Leben und Tod.

Jus honorarium (Jus honores gerentium, lat.), s. v. w. Beamtenrecht, das durch die Edikte der altrömischen Magistrate eingeführte Recht, namentlich das prätorische Recht (s. Edikt).

Jus humanum (lat.), menschliches, im Gegensatz zum göttlichen Recht.

Jus imaginum, s. Imagines.

Jus in sacra (lat.), Kirchengewalt, welche im Gegensatz zu dem Majestätsrecht des Staats in Kirchensachen (Jus circa sacra) nur von Personen, die in der Kirche stehen, geübt werden kann. S. Kirchengewalt.

Jusjurandum (lat.), Eid; J. calumniae, Kalumnieneid; J. necessarium, notwendiger, J. purgatorium, Reinigungseid (s. Eid).

Jüslik, im Türkischen Hunderter; Sarre-J., s. v. w. türkische Lira; Bejas-J. (Jüspara), ältere Silbermünze, = 100 Para = 0,386 Mk.

Jus manuarium (lat.), s. v. w. Faustrecht.

Jus naturale (lat.), Naturrecht; bei den Römern Bezeichnung für die bei allen lebenden Wesen gleichmäßig vorkommenden Natureinrichtungen.

Jus non scriptum (lat.), ungeschriebenes Recht, Gewohnheitsrecht (s. d.).

Jus offerendi et succedendi (lat.), das Recht, den vorhergehenden Pfandgläubiger auch wider dessen Willen zu befriedigen und dadurch das Pfandrecht desselben wie durch eine Zession an sich zu bringen.

Jus optionis (lat.), Wahlrecht.

Jus Papirianum (lat.), eine angeblich von dem Pontifex maximus Sextus Papirius nach der Vertreibung der römischen Könige veranstaltete Sammlung der von den letztern erlassenen Gesetze (Leges regiae).

Juspara, Münze, s. Jüslik.

Jus pascendi (lat.), Weide-, Hutrecht.

Jus postliminii, s. Postliminium.

Jus praesentandi oder praesentationis (lat.), Vorschlagsrecht bei Besetzung von Ämtern.

Jus primae noctis (lat., "Recht der ersten Nacht", Herrenrecht, Droit de seigneur, Droit de cuissage, Droit de prélibation), im Mittelalter ein angebliches Privilegium der Grundherren, bei der Verheiratung ihrer weiblichen Hörigen ihnen zuerst in der Brautnacht beizuwohnen, welches sich am längsten in Frankreich erhalten haben und schließlich durch eine Geldabgabe (Jungfernzins) abgelöst worden sein soll. Ob aber ein solcher Rechtsanspruch jemals wirklich bestanden hat, ist trotz der vielfachen Verwendung, welche der Gegenstand in Sage und Poesie gefunden hat, höchst zweifelhaft. Auch der neueste Forscher, Schmidt ("J., Eine geschichtliche Untersuchung", Freiburg 1881, und "Slavische Geschichtsquellen zur Streitfrage über das J.", Posen 1886), ist zu einem negativen Resultat gekommen, obwohl in Frankreich viele Autoren die entgegengesetzte Ansicht verteidigen.

Jus primarum (primarium) precum (lat.), das Recht der ersten Bitte, wonach der deutsche Kaiser ehedem in jedem Stift einmal eine Pfründe vergeben konnte; jetzt das Recht des Papstes, aber auch mancher weltlicher Fürsten zur ausnahmsweisen Besetzung gewisser Stellen in Stiftern und Domkapiteln.

Jus primi liciti (lat.), Recht des Erstgebots bei Versteigerungen.

Jus privatum (lat.), Privatrecht (s. Recht).

Jus protimiseos (J. protimeseos, lat.-griech.), Vorkaufsrecht.

Jus publicum (lat.), öffentliches Recht, Staatsrecht (s. Recht).

Jus quaesitum (lat.), wohlerworbenes Recht, die vermöge eines Rechtstitels erworbene Befugnis jemandes (s. Erwerben). Eine solche kann durch neue Gesetze in der Regel nicht alteriert werden; indessen kann der Staat unter Umständen im Weg der Gesetzgebung auch wohlerworbene Rechte aufheben, soll dann aber in der Regel Schadloshaltung gewähren. So sind z. B. durch die Aufhebung der Leibeigenschaft, der feudalen Rechte, der Fronen, der Patrimonialgerichtsbarkeit, der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, der Zwangs- und Bannrechte u. dgl. nicht wenige wohlerworbene Rechte teils mit, teils ohne Entschädigung aufgehoben worden. Vgl. Lassalle, System der erworbenen Rechte (2. Aufl., Leipz. 1880).

Jus Quiritium (lat.), Recht der Quiriten, d. h. der römischen Vollbürger.

Jus recadentiae oder revolutionis (lat.), s. Fallrecht.

Jus reformandi (lat.), Reformationsrecht; das ehemalige Recht des Landesherrn, einer der drei anerkannten christlichen Konfessionen unbeschränkte Entwickelung zu gestatten oder sie nur in gewissen Grenzen oder gar nicht zu dulden.

Jus retorsionis (lat.), Vergeltungsrecht (s. Retorsion).

Jus romanum (lat.), römisches Recht.

Juss., bei naturwissenschaftl. Namen Abkürzung für Antoine de Jussieu (s. d.).

Jus scriptum (lat.), geschriebenes Recht, Gesetzesrecht (s. Recht).

Jussieu (spr. schüsjö), 1) Antoine de, Botaniker, geb. 6. Juli 1686 zu Lyon, machte botanische Reisen in Spanien und Portugal bis 1716, wurde dann an Tourneforts Stelle, dessen Schüler er war, Inspektor am botanischen Garten zu Paris und Professor der Botanik; er starb 22. April 1758 in Paris. J. schrieb unter anderm: "Traité des vertus des plantes" (Nancy 1771) und "Discours sur les progrès de la botanique" (Par. 1718). Auch gab er eine neue Auflage von Tourneforts "Institutiones botanicae" (Par. 1719) heraus.

2) Bernard de, ebenfalls Botaniker, Bruder des vorigen, geb. 17. Aug. 1699 zu Lyon, machte seine Studien daselbst und in Paris, begleitete sodann seinen Bruder nach Spanien, studierte nach seiner Rückkehr noch Medizin, nahm aber später eine Anstellung am botanischen Garten zu Paris an. Im J. 1758 ward er Aufseher des Gartens von Trianon, welchen er nach einem neuen, von ihm begründeten natürlichen System einrichtete (System von Trianon). Er lieferte auch die zweite, sehr bereicherte Ausgabe von Tourneforts "Histoire des plantes qui naissent dans les environs de Paris" (Par. 1725, 2 Bde.) und starb 6. Nov. 1777.

3) Antoine Laurent de, Botaniker, Neffe der vorigen, geb. 12. April 1748 zu Lyon, studierte Medizin, war 1770-85 Professor der Botanik am Pflanzengarten zu Paris, wurde Titularrat an der kaiserlichen Universität und nach der Restauration Professor der Arzneimittellehre an der medizinischen Fakultät und der Botanik am Museum der Naturgeschichte. Er starb 17. Sept. 1836 in Paris. J. arbeitete das von seinem Oheim Bernard aufgestellte System weiter aus und verschaffte demselben allgemeinere Anerkennung durch seine Werke: "Genera plantarum secundum ordines naturales disposita" (Par. 1789), "Principes de la méthode naturelle des végétaux" (das. 1824). Außerdem schrieb er Abhandlungen über zahlreiche einzelne natürliche Pflanzenfamilien.

4) Adrien Laurent de, Sohn des vorigen, geb.