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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kapital

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Kapital (nationalökonomisch, historisch-rechtlich).

In der Nationalökonomie spricht man von fixem und beweglichem, gebundenem und flüssigem, stehendem und umlaufendem, Anlage- und Betriebskapital, Begriffe, die sehr verschieden definiert werden:

1) Stehendes und umlaufendes K. Zu ersterm gehören nach A. Smith die Dinge, welche ihrem Besitzer, ohne ihn zu verlassen oder in andre Hände zu geraten, ein Einkommen abwerfen; das umlaufende K. aber wirkt erst dadurch für ihn werbend, daß er es weggibt. Hierher würden alle zum Verkauf bereiten Produkte, so auch Maschinen, gehören. Der Typus des umlaufenden Kapitals ist das Geld, indem es vorzüglich dadurch, daß es von Hand zu Hand geht, seinen Zweck erfüllt.

2) Flüssiges und gebundenes K. Ersteres (insbesondere das Geld) steht seinem ganzen Betrag nach zur freien Verfügung, letzteres ist nicht beliebig verwendbar und zwar entweder anderweit überhaupt nicht oder nur mit Verlust. Die Bindung kann bedingt sein durch Rechtsverhältnisse oder auch durch die Form des Kapitals (Immobilisierung, Fixierung, in der Umwandlung begriffenes Produkt); Grad und Dauer derselben sind von großer Bedeutung für den Erfolg der Unternehmung, deren Hauptkunst darin besteht, die Verflüssigung und Bindung am rechten Ort, zur rechten Zeit und in richtiger Menge zu bewirken. Die privatwirtschaftliche Verflüssigung (Umsatz in Geld durch Verkauf) ist nicht immer der volkswirtschaftlichen (Ersetzung des Aufwandes bei der Ernte) gleichbedeutend.

3) Fixes und bewegliches K. Viele Güter werden bei einmaliger Verwendung zur Produktion vollständig aufgebraucht, indem sie entweder, wie die Rohstoffe, in andre verwertbare Formen umgewandelt werden (Flachs, Garn, Leinwand, Hemden, Lumpen, Papier, Zierat), oder indem sie, wie die Hilfsstoffe, ganz oder teilweise unnutzbare Formen annehmen (Steinkohlen und Holz, gasförmige Substanzen und Aschenrückstände beim Verbrennen). Dieselben sind nach Hermann bewegliche Kapitalien. Andre werden nicht verbraucht, sondern gebraucht, sie lassen sich zu mehreren Produktionen verwenden und heißen fixe Kapitalien (absolut fix nur der Boden als Standort). Diese Unterscheidung ist zunächst von Bedeutung für die Kostenrechnung. Das bewegliche K. ist seinem ganzen Betrag nach mit Einschluß der Zinsen, berechnet für die Dauer der Produktion bis zur Feilstellung des Produkts, im Preis des letztern zu ersetzen. Vom fixen K. sind nur Zinsen und Abnutzung unter die Kosten zu stellen. Infolgedessen kann die privat- oder auch volkswirtschaftliche Umwandlung von beweglichem K. in fixes von Wichtigkeit für die Rentabilität werden. Sie bedeutet die Ersetzung vieler kleiner Ausgaben durch eine einmalige größere. Dazu ist das fixe K. oft weit leistungsfähiger und gibt zu vielen Ersparungen Veranlassung. Insofern sind wirtschaftliche Fixierungen ein gewaltiger Hebel für den Fortschritt. Nur durch solche (wie Schaffung von Wegen, Bahnen, Häfen, Bau von Schiffen, Fabriken, Maschinen) wird es möglich, unsre Aufwandsfähigkeit zu steigern, während man ohne fixes K. nur von Hand zu Mund lebt. Insbesondere sind es die Maschinen und unter diesen vorzüglich diejenigen, bei welchen Kohle und Eisen verbunden wirken, durch welche der Mensch ungeheure Erfolge erzielt hat. Dieselben liefern bessere Erzeugnisse von größerer Gleichmäßigkeit, Genauigkeit, Feinheit als die Handarbeit, oder sie verrichten Dienste, welche für Auge und Hand viel zu groß oder zu klein und ohne Maschine ganz unmöglich wären. Außerdem gestatten sie große Ersparungen an Arbeit und K. Zu diesen Vorteilen kommen noch andre hinzu, welche die Einführung von Maschinen zumal in Zeiten begünstigten, in welchen das Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter durch Streitigkeiten und absichtliche Arbeitsunterbrechungen getrübt wurde. Die Maschine, welche nie müde wird, ist ein willfähriges Instrument; der Unternehmer, welcher durch dieselbe Arbeiter ersetzt, ist infolgedessen weniger durch die Gefahren der Kontraktbrüche und der Arbeitseinstellung bedroht und leichter im stande, etwanigen Lieferungsbedingungen vollständig nachzukommen. Nicht jede Fixierung ist übrigens volkswirtschaftlich nützlich oder gleich vorteilhaft für alle Klassen und Glieder der Gesellschaft. Das in verfehlte große Anlagen gesteckte K. ist meist vollständig verloren, dann ist jede größere Fixierung mit wirtschaftlichen Verschiebungen verknüpft, indem Kapital- und Arbeitsübertragungen, Änderungen in der Nachfrage etc. an der einen Stelle Einnahmeerhöhungen, an der andern dagegen wirtschaftliche Schwierigkeiten, größere Kosten und Einnahmeminderungen hervorrufen. Häufig werden auch Arbeitskräfte, wenn auch nur vorübergehend, entbehrlich gemacht, und es wird so die Erhöhung des allgemeinen Wohlstandes nicht ohne Opfer für einzelne Personen und Klassen erkauft.

4) Anlage- und Betriebskapital. Unter dem Anlagekapital versteht man die Gesamtheit derjenigen Güter, welche zur Herstellung einer gewerblichen Anlage (im weitesten Sinn) erforderlich oder in einer solchen dauernd enthalten sind, also Grund und Boden, Gebäude, Dampfkessel, Maschinen etc. Den Gegensatz zu demselben bildet das Betriebskapital. Dasselbe wird oft als gleichbedeutend mit dem beweglichen K. aufgefaßt. Im Geschäftsleben wird als Betriebskapital die Summe Geldes, bez. geldwerter Forderungen betrachtet, welche für dauernde Unterhaltung des Geschäfts durchschnittlich verfügbar sein muß. Ebenso werden im Finanzwesen als Betriebskapital diejenigen flüssigen Hilfsmittel für die Bestreitung des Staatsaufwandes bezeichnet, welche vorhanden sein müssen, um den Bedürfnissen bis zum regelmäßigen Eingang der Einnahmen gerecht werden zu können, welche für die einzelnen Zweige der Staatsverwaltung mit bestimmten Beträgen in das Ausgabebudget eingestellt zu werden pflegen und im Einnahmebudget durch die vorhandenen oder angenommenen Kassenbestände beglichen werden.

Scharf zu unterscheiden von der oben erwähnten, in der Volkswirtschaftslehre üblichen Auffassung des Begriffs K. ist die des Kapitals im historisch-rechtlichen Sinn oder als Kapitalbesitz, welcher als Stamm ökonomischer Machtmittel seinem Inhaber, auch wenn derselbe sich nicht an der Güterproduktion beteiligt, Anteile an dem Gesamteinkommen in Form von Zinsen und Renten (Kapitalgewinn) sichert und zwar auf Grund der sogen. kapitalistischen Produktionsweise, d. h. derjenigen, bei welcher Unternehmer, Grundbesitzer und Geldverleiher den Lohnarbeitern gegenüberstehen. Diesen Begriff haben die Sozialisten im Auge, wenn sie vom Gegensatz zwischen K. und Arbeit und von einer Beseitigung des Kapitals sprechen. Sie wollen die heutige kapitalistische Einrichtung der Gesellschaft (Kapitalismus, Kapitalherrschaft) durch eine sozialistische (s. Sozialismus) ersetzen. Dagegen fassen andre, wenn sie von Klassengegensätzen sprechen, den Begriff K. wieder in einem engern Sinn auf. Die Kapitalherrschaft ist ihnen gleichbedeutend mit einer wirklichen oder vermeintlichen Beherrschung des staat-^[folgende Seite]