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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kapitulieren; Kapivibalsam; Kapkolonie; Kaplaken; Kaplan; Kapland

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Kapitulieren - Kapland.

stungspläne etc. an hierzu delegierte Offiziere statt. Kapitulationen von größern Truppenmassen oder Armeen im freien Feld kommen, wie leicht begreiflich, selten vor; besonders bekannte und historisch wichtige Fälle sind: die K. der Sachsen bei Pirna 16. Okt. 1757, die des preußischen Generals Fink bei Maxen 1759, die K. des Fürsten Hohenlohe bei Prenzlau 28. Okt. 1806, Blüchers bei Ratkau 7. Nov. 1806, Görgeis zu Világos 13. Aug. 1849. Die denkwürdigste K. aber ist die von Sedan 2. Sept. 1870, durch welche sich Napoleon III. mit einer Armee von 83,000 Mann, der Festung Sedan und allem Kriegsmaterial den Deutschen ergab. Daneben ist vornehmlich der K. von Metz 27. Okt. 1870 und der von Paris 28. Jan. 1871 zu gedenken.

2) K. oder Dienstverpflichtung heißt im deutschen Heer der Akt, durch welchen Soldaten bis zum Feldwebel aufwärts sich verpflichten, über die gesetzliche Dienstzeit hinaus weiterzudienen. Die K. erfolgt in der Regel auf ein Jahr. Nur Leute, welche Aussicht geben, brauchbare Unteroffiziere zu werden, dürfen, ausgenommen bei der Kavallerie, als Kapitulanten angenommen werden. Als Abzeichen tragen sie die Säbeltroddel der Unteroffiziere und eine schmale schwarzweiße Borte quer an dem untern Teil der Achselklappe. Eine gerichtliche Bestrafung mit Arrest von sechs Wochen Dauer macht die K. hinfällig. Nach dem zwölften Dienstjahr des Kapitulanten hört die jährliche Erneuerung der K. auf, derselbe kann dann nur mit seiner Zustimmung entlassen werden. - Ferner bezeichnet man mit Kapitulationen die völkerrechtlichen Verträge, welche in frühern Zeiten zwischen der Türkei und fremden Mächten abgeschlossen wurden und zumeist die Stellung der dort lebenden sogen. Franken betrafen. Der Ausdruck K. erklärt sich daraus, daß man ehedem mit der Türkei keinen eigentlichen Frieden, sondern nur Waffenstillstand abzuschließen pflegte. In neuerer Zeit bezeichnet man mit K. die zum Zweck des Rechtsschutzes der in Ägypten lebenden Fremden mit der dortigen Regierung getroffenen Vereinbarungen. Es bestehen jetzt dort drei internationale Gerichte erster Instanz in Alexandria, Kairo und Zagazig, ein Appellhof in Alexandria und ein periodisch zusammentretendes Schwurgericht. Die Richter sind teils Fremde, teils Eingeborne, die zwölf Geschwornen nur Fremde und zwar jedesmal zehn derselben von der Nationalität des Angeklagten. Die Jurisdiktion dieser Gerichte, welche regelmäßig nach der Gesetzgebung des Staats entscheiden, dem der Fremde angehört, erstreckt sich aber nicht nur auf die Fremden, sondern auch auf Streitigkeiten zwischen Einheimischen und Fremden. Vgl. "La réforme judiciaire en Égypte et les capitulations" (Alexandria 1874); Mikorios, Les consuls en Orient et les tribunaux mixtes (Genf 1881). Endlich ist K. gleichbedeutend mit Wahlkapitulation (s. d.).

Kapitulieren (franz.), eine Kapitulation (s. d.) eingehen, sich ergeben (von Festungen etc.); auch von Soldaten: nach absolvierter Dienstzeit weiterdienen (s. Kapitulation 2).

Kapivibalsam, s. v. w. Gurjunbalsam.

Kapkolonie, s. Kapland.

Kaplaken (holländ., auch Primage, Primgeld), eine bei Versendungen zur See außer der Fracht nach Prozenten von dieser bedungene Zahlung. Dieselbe kam ursprünglich dem Kapitän zu.

Kaplan (franz. Chapelain), ursprünglich der Geistliche, welcher einer Kapelle (s. d.) vorstand. Im fränkischen Reich hießen so auch die Sekretäre und Notare der Könige, weil sie anfangs den Gottesdienst in der Hofkapelle hielten. Der oberste dieser Geistlichen hieß Archikaplan. In England ist der K. ein Hausprediger, welcher zum Haushalt des Hofes, eines Bischofs, gewisser weltlicher Standespersonen oder hoher Beamten gehört, oder welcher in einer öffentlichen Anstalt, beim Heer oder in der Flotte angestellt ist.

Kapland (Kapkolonie, hierzu Karte "Südafrika"), brit. Kolonie, umfaßt den südlichsten Teil von Afrika und wird im W., S. und O. vom Meer, dem Atlantischen und Indischen Ozean, umgeben; Grenzländer im N. sind Lüderitzland, Groß-Namaqualand, das Gebiet der Betschuanen, Transvaal, die Oranjerepublik und Natal. Die Kapkolonie besteht aus folgenden im Lauf der Zeit erworbenen Ländern (s. unten):

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QKilom. QMeil. Bevölkerung 1885 darunter Weiße

Kapkolonie 516855 9387 914000 328000

Dependenzen

Walfischbai 1243 23 800

Transkai 6565 119 119552 820

Tembuland 10502 191 122638 8320

Ostgriqualand 19373 352 96180 3066

Kapkolonie: 554538 10072 1253170 340186

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In nicht politischem Zusammenhang mit der Kapkolonie stehen die angrenzenden direkt von der britischen Krone durch den Gouverneur der Kapkolonie verwalteten Protektorate:

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Qkilom. QMeil. Einw.

Basutoland 26655 484 128176

Betschuanenland 477835 8678 478000

Pondoland 9324 169 150000

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Vom Betschuanenland, das vom 20.° östl. L. bis zur Grenze von Transvaal und von der Nordgrenze der Kapkolonie bis zum 22.° südl. Br. reicht und zum größten Teil von der Kalahariwüste eingenommen wird, stehen indes nur 120,430 qkm (2187 QM.) unter britischer Verwaltung, der Rest ist reserviert.

[Bodengestaltung und Gewässer.] Die atlantische Küste ist meist niedrig und sandig, die vom Indischen Ozean bespülte dagegen ist felsig und steigt kühn vom Meer auf. Die meisten Baien und Küsteneinschnitte sind ungenügend geschützt, nur die wenig besuchte Saldanhabai an der atlantischen Küste bietet Schiffen zu jeder Jahreszeit eine sichere Zuflucht. Hier sind noch zu nennen: Port Nolloth im N., der Endpunkt einer Eisenbahn von den Kupferminen von Namaqualand, die große, ganz offene St. Helenabai und die Tafelbai, der Hafen der Kapstadt, früher sehr übel berufen, jetzt aber durch großartige Hafendämme gesichert; dann folgen an der Südküste die durch die Halbinsel des Kaps der Guten Hoffnung gebildete Falsebai mit der wohlgeschützten Simonsbai, Station der britischen Marine, ferner Mosselbai, die Knysnamündung, die Algoabai mit Port Elizabeth, dem verkehrsreichsten Hafen der Kolonie, der aber ebenso wie Port Alfred und die Mündung des Buffalo, der Hafen von East London, erst durch kostspielige Arbeiten gesichert werden mußte.

Das K. steigt terrassenförmig vom Meer auf. Diese Terrassenbildung ist schon im Meer in der sogen. Nadelbank erkennbar, die vom Kap her bis Port Natal die Küste umsäumt. Auf dem Land erhebt sich die erste Terrasse in 60-300 m Meereshöhe in verschiedener Ausdehnung. Am breitesten (110 km) ist sie im NW.; südwärts nimmt ihre Breite ab, und um die Kapstadt beträgt sie kaum 15 km. Auf dem Süd- und des Kaplandes erscheint die niedrige Küstenzone wieder, die namentlich an der Mossel- und Falsebai durch mehrere an die Küste tretende Gebirgsmassen unterbrochen wird, die hier als 60-900 m hohe Fels-^[folgende Seite]