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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Karene; Karenzzeit; Karer; Karessieren; Karete; Karette; Karfreitag; Karfunkel; Karger; Kargo

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Karene - Kargo.

tischer Herrschaft sich dauernd in den Ebenen angesiedelt hat und Ackerbau treibt, beharrt ein andrer noch in den Bergen in ursprünglicher Roheit und Unstetigkeit. Die meisten sind Buddhisten, viele aber Naturanbeter; etwa 70,000 sind durch amerikanische und englische Missionäre zum Christentum bekehrt worden. Die Zahl der K. in Britisch-Birma betrug 1881: 518,294 Seelen.

Karene (mittellat. carena), 40tägiges Fasten, welches der Bischof als Buße auferlegt; dann s. v. w. Fastenzeit; auch Entziehung einer Mahlzeit als Schulstrafe.

Karenzzeit (v. lat. carere, "entbehren"), im Hilfskassenwesen diejenige Zeit, während welcher Unterstützungen nicht gewährt oder Ansprüche auf Leistungen der Kasse überhaupt nicht erworben werden können. Die K. hat den Zweck, eine Ausbeutung durch kranke Personen, überhaupt durch solche zu verhüten, welche der Kasse bald nach ihrem Beitritt zu demselben zur Last fallen. Sie umfaßt zunächst einen bestimmten Zeitraum nach erfolgtem Beitritt zur Kasse. Bei Invaliden-, Witwen- und Waisenkassen wird, wenn während dieser Zeit Invalidität oder Tod eintritt, überhaupt keine Unterstützung gewährt. Dies kann bedauerliche Härten zur Folge haben, und es ist zweckmäßiger, den Anspruch sofort nach dem Beitritt zur Kasse beginnen zu lassen und dafür bei der Aufnahme neuer Mitglieder mit Vorsicht zu verfahren, bez. Eintrittsgeld und Beiträge so zu bemessen, daß Gefahren für die Kasse und unbillige Ansprüche an dieselbe nicht zu befürchten sind. Bei Krankenkassen hat die K. nur die Bedeutung eines Aufschubs der Unterstützung, und zwar kann dieselbe "ruhen" einmal während eines bestimmten Zeitraums nach erfolgtem Beitritt, nach dessen Verlauf erst Krankengeld gezahlt wird (nach dem Gesetz über eingeschriebene Hilfskassen vom 1. Juli 1884 höchstens 13 Wochen), dann in den ersten Tagen bei jedem Erkrankungsfall (nach dem genannten Gesetz bis zu einer Woche), endlich für eine bestimmte Zeit nach Ablauf der statutenmäßig festgesetzten Unterstützungsdauer: wenn während derselben eine neue Erkrankung von Mitgliedern eintritt, welche eben jene höchste zulässige Unterstützung genossen haben. Sollen die Hilfskassen ihren Zweck voll erreichen, so ist die Dauer der K. auf ein möglichst geringes billiges Maß zu beschränken.

Karer, die Bewohner von Karien (s. d.).

Karessieren (franz.), liebkosen, schmeicheln.

Karete, s. Karrete.

Karette, s. Schildkröten.

Karfreitag (Charfreitag, lat. Dies adoratus), der dem Osterfest vorangehende Freitag als Gedächtnis des Todes Christi, welcher nach den übereinstimmenden Angaben der Evangelisten an einem Freitag stattfand (s. Feste, S. 172). Der Name kommt her vom althochdeutschen Wort char ("Trauer, Klage"), von welchem auch die ganze Woche vor Ostern Karwoche heißt. Glockenklang, Orgel- und Musikbegleitung des Gesanges fielen schon im Mittelalter weg; statt der Hymnen sang man Klagelieder, der Schmuck der Kirche ward vereinfacht und das Kruzifix verhüllt. Jetzt dagegen wird gerade dieses am K. enthüllt und der Verehrung dargeboten. Während aber der K. in der katholischen Kirche zu einem bloßen strengen Fasttag herabgesunken ist, an welchem sogar die weltlichen Geschäfte und Werktagsarbeiten nicht ruhen, wurde er in der evangelischen Kirche, namentlich in England, zum höchsten Feiertag erhoben. Doch haben die Schweizer Kirchen dessen Feier erst 1860 besonders auf Toblers Betreiben aufgenommen. Abweichend von der alten Kirche, ist er hier der Hauptkommuniontag, und es ist die Sitte verbreitet, Kanzel und Altar an diesem Tag schwarz zu bekleiden. Der Charakter der kirchlichen Feier spricht sich in dem Namen des stillen Freitags, die Bedeutung des Tags in dem des guten Freitags, wie er besonders in England und den Niederlanden heißt, aus. Vgl. Freybe, Der K. in der deutschen Dichtung (Gütersloh 1877).

Karfunkel (lat. carbunculus), bei den Alten der rote, edle Granat, im Mittelalter ein fabelhafter, feuerroter, wie Gold glänzender, namentlich in der Dunkelheit hell leuchtender Stein, den nach der Sage die Zeisige in ihr Nest legten, und der die Eigenschaft hatte, den, der ihn bei sich trug, unsichtbar zu machen. Jetzt auch s. v. w. Rubin. Über K. im pathologischen Sinn s. Karbunkel.

Karger, Karl, österreich. Maler, geb. 30. Jan. 1848 zu Wien, bildete sich seit 1864 auf der dortigen Kunstakademie und später im Atelier von Ed. v. Engerth, an dessen Kartons zu den Malereien für das Wiener Opernhaus er mitarbeitete. 1871 ging er auf einige Zeit nach München und machte von da eine Reise nach Italien, wo ihn besonders das venezianische Volksleben fesselte. Schon in seinem ersten, 1873 gemalten Bild einer Bahnhofsszene (Belvedere zu Wien) bekundete er einen scharfen Blick für das moderne Volksleben, indem er mit einer glücklichen Auswahl charakteristischer Typen ein feines malerisches Gefühl verband. Dieselben Vorzüge offenbarte ein zweites Bild aus dem Verkehrsleben: der Graben in Wien, welches Kaiser Franz Joseph ankaufte. Darauf entstanden neben zahlreichen Bleistift- u. Federzeichnungen: die Steuerexekution, die Poststation, Straßenszene in Venedig und 1880 drei Aquarelle für das Kronprinz Rudolf-Album: die Königin von Belgien und Prinzessin Stephanie im Bois de la Cambre zu Brüssel, Ankunft in Laeken und Empfang des Wiener Männergesangvereins am belgischen Hof, wo er bei einem äußerst kleinen Maßstab der Figuren eine große Porträtähnlichkeit erreichte. Noch mehr leistete K. nach dieser Richtung auf der Sängerhuldigung bei Gelegenheit des Festzugs zur Feier der silbernen Hochzeit des Kaiserpaars, wo jede der zahlreichen Figuren mit individuellem Leben erfüllt und dem schwierigen Vorwurf mit großem Geschick eine pikante malerische Haltung abgewonnen ist. K. ist auch als Illustrator (Wolffs "Rattenfänger von Hameln", Goethes "Clavigo") thätig gewesen.

Kargo (engl. cargo, span. carga, ital. carico, carco), Last, Ladung, vorzüglich Schiffsladung, die Gesamtheit der auf einem Schiff geladenen Güter, auch das Verzeichnis derselben mit Angabe der Absender, Empfänger etc. und dann gleichbedeutend mit Manifest (s. d.). Kargador (Kargadeur) oder Superkargo heißt derjenige Bevollmächtigte, welcher eine Schiffsladung im Auftrag ihrer Absender und Eigentümer nach den Absatzhäfen begleitet, um sie hier zu verkaufen, auch wohl für den Erlös eine Rückfracht einzukaufen. Ist die Ladung sehr groß oder wertvoll, so wird zuweilen dem Kargador noch ein Unterkargador beigegeben. Der Kargador, gewöhnlich ein Gehilfe des die Unternehmung machenden Handelshauses, erhält entweder einen festen Gehalt, oder eine prozentweise Provision, oder einen Anteil am Gewinn. Besonders wichtig ist die Stellung derjenigen Kargadoren, welche im Auftrag der großen Handelsgesellschaften operieren und auf einzelnen transatlantischen Plätzen förmlich ansässig sind, so daß sie dann die Reisen selbst nicht mitzumachen brauchen. In Holland wird auch der Schiffs-^[folgende Seite]