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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kasemattschiff; Käsemilbe; Käsepappel; Kaser; Kaserne; Kasernenarrest; Käsestoff; Kasikumuch; Kasimiersh; Kasimir

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Kasemattschiff - Kasimir.

gende Kasematten heißen Kasemattenkorps oder ihrer Lage nach Kehl-, Saillant-, Flanken- etc. Kasematten.

Kasemattschiff, s. Panzerschiff.

Käsemilbe, s. Milben.

Käsepappel, Pflanzengattung, s. Malva.

Kaser (Käser), im Salzburgischen s. v. w. Senne (Halbkaser, sein Gehilfe); auch Sennhütte.

Kaserne (ital. caserma, daher veraltet Casarme), entweder Gebäude, welches zur Unterbringung von Truppen besonders erbaut ist, oder Festungswerke, deren Kasematten als K. eingerichtet sind. Die Einrichtung und Ausstattung der Kasernen ist durch Vorschriften geregelt. In Deutschland soll von jeder Kompanie, Batterie, Eskadron ein Offizier, alle Unteroffiziere (darunter können drei verheiratete sein) und alle Gemeine in der K. wohnen. Der Offizier (Leutnant) erhält eine Wohnstube, eine Kammer, eine Burschenstube und ein Reitzeuggelaß, die Feldwebel, Oberfeuerwerker sowie zwei Vizefeldwebel, Feuerwerker, Fähnriche je eine Wohnstube und eine Schlafkammer; die Gemeinenstuben sind für 10-12 Mann eingerichtet und für jeden 4,5 qm oder bei 3,5 m Zimmerhöhe 15-16 cbm gerechnet. Für einen Unteroffizier wird etwas mehr Raum gerechnet, jedoch wohnen die ältern in besondern Unteroffizierstuben. Zur Offizierspeiseanstalt gehört ein Speisesaal, eine Küche, eine Wohnung für den Ökonomen. Für die Unteroffiziere eines Bataillons, eines Kavallerieregiments oder einer Artillerieabteilung (etwa 40) ist ein Speisesaal eingerichtet, der außer Essenszeit als Lese- und Unterhaltungssaal für dieselben dient. Die Mannschaftsküchen mit Speisesaal sind für je zwei Kompanien, Batterien oder Eskadrons berechnet. Die Kasernen sollen gesunde Lage haben, aus Steinen massiv in drei Stockwerken mit gut ventilierten Korridoren und Treppenaufgängen und im Grundriß so erbaut sein, daß der Luftzutritt nicht gehindert ist. Alle Wohnräume sind gedielt, niemals, auch in Festungswerken nicht, wie es in Frankreich vielfach der Fall ist, mit einem Fußboden aus zementierter Steinlage versehen. Sie werden nie größer als für ein Regiment erbaut. Werden Festungswerke als Kasernements eingerichtet, so wird nach Möglichkeit den obigen Vorschriften Rechnung getragen; beim Neubau von Festungswerken wird, soweit es sich mit den fortifikatorischen Interessen verträgt und sonst in der Absicht liegt, von vornherein auf die kasernementsmäßige Bewohnbarkeit Rücksicht genommen. Die großen Vorzüge der Kasernen hinsichtlich der militärischen Erziehung und Erhaltung der Disziplin in der Truppe gegenüber den Bürgerquartieren sind überall erkannt worden, wo stehende Heere bestanden. Die Römer hatten zahlreiche Kasernen, von denen die bekannteste, die K. der Prätorianer vor der porta Viminalis in Rom, von Tiberius erbaut ist. In Pompeji sind nach Art unsers heutigen Korridorsystems eingerichtete Kasernen aufgedeckt worden. Das Mittelalter hatte, weil keine stehende Heere, auch keine Kasernen. Erst unter Ludwig XIV. wurden durch Vauban Kasernen erbaut. Zuerst und am meisten ist in England für den Kasernenbau geschehen. Auch in Frankreich ist man seit 1874 mit der Kasernierung der Truppen in großartigem Maßstab vorgegangen. Die großartigste Kasernenanlage der Gegenwart ist wohl die in Dresden. Sie ist bestimmt für 2 Infanterieregimenter, ein Kavallerie-, ein Artillerieregiment, ein Pionnier-, ein Trainbataillon, hat ein Arsenal, in welchem allein 1200 Fahrzeuge Platz finden, eine Reitschule, ein Hospital, ein Kadettenhaus, Montierungsdepot, Magazine etc. Die Kasernierung sämtlicher Truppen des deutschen Reichsheers wird seit Jahren angestrebt.

Kasernenarrest, militärische Disziplinarstrafe, welche namentlich gegen Unteroffiziere zur Anwendung kommt. Die längste Dauer der Strafe ist 14 Tage. Der Kasernenarrest wird nicht in einem bestimmten Arrestlokal verbüßt, sondern besteht lediglich darin, daß der Bestrafte während der Strafzeit die Umfriedigung der Kasernenlokalitäten nicht überschreiten darf.

Käsestoff, s. Kasein.

Kasikumuch, Bezirk im russisch-kaukas. Gebiet Daghestan, 2273 qkm (41 QM.) mit (1873) 36,056 Einw., worunter die mohammedanischen Kasikumychen vom Stamm der Lesghier (s. d.) am bemerkenswertesten; umfaßt die Hochthäler am Nordostabhang des Kaukasus und die östlichen Quellflüsse des Koisu und bildete vor der russischen Erwerbung ein eignes Chanat. Der befestigte Hauptort Kumuch liegt 1520 m ü. M. und hat 2264 Einw.

Kasimiersh (poln. Kazimierz), Marktflecken im russisch-poln. Gouvernement Lublin, Kreis Nowa Alexandria, nahe der Weichsel, mit 3 Kirchen, bedeutendem Handel mit Getreide und (1880) 2606 Einw., meist Juden. Die Stadt führt den Namen von dem Polenkönig Kasimir d. Gr., der sie um die Mitte des 14. Jahrh. gründete. Bei K. bestanden die Polen 10. April 1831 einen hartnäckigen Kampf mit den Russen.

Kasimir (franz. Casimir, entstanden aus Kaschmir, s. d.), leichtes, aus feinem Wollgarn gewebtes, geköpertes, schwach gerauhtes und gewalktes Zeug ohne Tuchstrich. Beim einfachen K. besteht die Kette aus Kammgarn, der Einschlag aus Streichgarn; der festere und dichtere, stärker gewalkte Doppel- oder gestrichene K. ist dagegen ganz aus Streichgarn angefertigt. Man fertigt K. glatt, gerippt, façonniert, einfarbig und meliert etc. und benutzt ihn meist zu Sommerkleidern; doch ist er vielfach durch die feinern Buckskins verdrängt. Kassinett, Zirkaß (s. Circassienne) etc. sind ähnliche halbwollene Stoffe.

Kasimir (Kazimierz), slaw. Name ("Friedensstifter"). Die namhaftesten Träger desselben waren:

Könige von Polen: 1) K. I., der Friedfertige, Sohn des Königs Mieczislaw II., geb. 1015, stand nach seines Vaters Tod 1034 während seiner Minderjährigkeit unter Vormundschaft seiner Mutter Richeza, Tochter des Pfalzgrafen Ezo bei Rhein, ward 1037 samt dieser von seinem Volk vertrieben und widmete sich nun in Paris den Studien; ja er trat, um ungestörter den Wissenschaften leben zu können, zu Cluny in den Benediktinerorden. 1041 durch Vermittelung Kaiser Heinrichs III. von den Polen zurückgerufen, befestigte er daselbst das Christentum unter anderm durch Anlegung mehrerer Klöster, brachte 1054 das bisher von Böhmen besessene Schlesien und das abtrünnige Masovien wieder an sich und zwang die Preußen zur Zahlung eines Tributs; starb 1058. Vermählt war er mit Maria Dobrognewa, einer Schwester des Großfürsten Jaroslaw. Ihm folgte sein Sohn Boleslaw II.

2) K. II., Sprawiedliwy, der Gerechte, geb. 1138, Sohn des Königs Boleslaw III., war neben seinen vier ältern Brüdern im väterlichen Testament nicht bedacht worden, erhielt jedoch von seinem Bruder Heinrich 1167 die Herrschaft Sendomir und wurde nach der Absetzung Mieczislaws III. 1177 von den Polen zum Oberregenten gewählt. Er begünstigte dafür Adel und Klerus und starb, von einem unglücklichen Feldzug gegen die Jazygen zurückgekehrt, 1194.