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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kirchenbuch - Kirchenfeste.

Vornahme gottesdienstlicher Handlungen und zum Sitz für die Priester. Hierzu kam seit dem 11. Jahrh. der Anbau von Türmen, welche die schon seit dem 7. Jahrh. vorkommenden Glocken aufnahmen. Die ersten Kirchen waren längliche Vierecke, welche bei größerer Breite durch Stützenreihen in mehrere Schiffe geteilt waren. Hierzu kam nach Organisierung der Kirchengemeinden als Platz für deren Vorsteher die angebaute Apsis, welche auf die Katakomben- und Cömeterialkirchen zurückzuführen ist. Mit fortschreitender Entwickelung der Gemeinde teilte man die Vorhalle in Atrium und Narthex, während der Raum der Vorsteher durch die Kanzellen von dem für die Gemeinde bestimmten Schiff getrennt und in ein besonderes, meist erhöhtes Chor mit dem Altar übergeführt wurde. Im Lauf der weitern Ausbildung der kirchlichen Architektur trat zwischen Chor und Laienschiff noch ein Querschiff, über dessen Mitte sich eine Kuppel erhob. Hierdurch erhielt der Grundriß die Form eines Kreuzes und ward in der frühromanischen Zeit durch zwei an das Chor angebaute Türmchen vervollständigt. Durch Verbindung der Turmgruppe mit der Vorhalle entwickelte sich die spätromanische und gotische Kirchenanlage. Die christliche Kirche besteht hiernach im wesentlichen aus fünf Teilen, dem nach Osten gelegenen Chor mit dem Altar, dem Querschiff, dem Langschiff sowie der nach Westen gelegenen Vorhalle mit den Glockentürmen, gestaltet sich aber im einzelnen verschieden nach den kirchlichen Gebräuchen und Einrichtungen der besondern christlichen Konfessionen (s. Baukunst und zugehörige Tafeln). Die römisch-katholische Kirchenanlage enthält 1) das nach Osten gelegene Chor, welches bei den Kathedralen in das hohe Chor mit der Apsis, dem Altar und den erhöhten Sitzen für die höhere Geistlichkeit und in das um 3,5-7 Stufen gesenkte niedere Chor zerfällt, wo die Laien das heilige Abendmahl empfangen; 2) eine durch den Lettner (Lektorium) von dem Chor geschiedene Mittelkirche mit dem nördlichen Schiff für die Frauen, dem südlichen für die Männer und dem Mittelschiff für die Geistlichkeit; 3) die auf der Westseite gelegene, zum Durchgang für die Gemeinde bestimmte Vorhalle. Zu äußern Anbauten gehören Kapellen, Sakristeien, Baptisterien und Schatzkammern (in englischen Kirchen die Galiläa, s. d.). Die griechisch-katholische Kirchenanlage, welche meist über zentralem Grundriß sich erhebt, erfordert 1) eine zugleich als Taufhaus dienende Vorhalle; 2) ein für die Gemeinde bestimmtes Schiff, worin die Geschlechter entweder mittels der für die Frauen bestimmten Emporkirchen oder mittels besonderer, durch das Schiff geführter, etwa 2,4 m hoher Scheidemauern vollständig getrennt und die Fenster sehr hoch angelegt sind; 3) das durch einen geschlossenen Lettner oder durch Vorhänge von ihm getrennte Chor mit dem Altar. Zu den Anbauten der griechischen Kirchen gehören die zum Ankleiden der Priester und zum Aufbewahren der heiligen Gefäße dienenden Nebenapsiden. Die evangelische oder protestantische Kirchenanlage, welche bei ihrer Anknüpfung an die ursprünglichen christlichen Gebräuche sich der Einrichtung des altchristlichen Gotteshauses am nächsten anschließt, ist die einfachste und besteht hauptsächlich 1) in dem nach Osten gelegenen, etwas erhöhten geräumigen Teil, welcher über mindestens zwei Stufen den Altar enthält und wenigstens demjenigen Teil der Gemeinde, welcher am heiligen Abendmahl teilnimmt, den nötigen Raum gewähren muß; 2) in dem für die Predigt bestimmten Teil, welcher entweder mitten, hinter oder neben dem Altar die Kanzel mit den Sitzen für die Frauen im Schiff und den Sitzen für die Männer aus den durch Säulenreihen gestützten Emporen enthält; 3) in einer nach Westen gelegenen Vorhalle, meist darüber mit Turm und Gebläsekammer für die Orgel, welche in der Regel auf der über dem westlichen Eingang, meist in gleicher Höhe mit der Emporbühne, angelegten Orgelbühne aufgestellt ist. Die für den Aufenthalt des Geistlichen bestimmte Sakristei lehnt sich an den südlichen und hintern Teil der Kirche, welchem auf der Nordseite ein Leichenhaus oder Archiv entspricht. Die Kirchenanlagen der übrigen christlichen Konfessionen, z. B. der Reformierten (Calvinisten), der Anglikaner, Herrnhuter u. a., sind denen der vorgenannten Konfessionen mehr oder minder verwandt; insbesondere ähneln diejenigen der beiden erstern den evangelischen, während in denjenigen der letztern eine so strenge Scheidung der Geschlechter stattfindet wie bei der griechisch-katholischen Kirche. Vgl. Lübke, Vorschule zum Studium der kirchlichen Kunst (6. Aufl., Leipz. 1873); Otte, Handbuch der kirchlichen Kunstarchäologie des deutschen Mittelalters (5. Aufl., das. 1883-85, 2 Bde.); V. Schultze, Das evangelische Kirchengebäude (das. 1885); v. Lützow, Meisterwerke der K. (2. Aufl., das. 1871); Dehio und v. Bezold, Die kirchliche Baukunst des Abendlandes (Stuttg. 1884 ff.); allgemeine Litteratur s. Baukunst.

Kirchenbuch, im weitern Sinn alle Schriften, die gottesdienstlichen Zwecken dienen, also auch die Agende (s. d.); im engern das Verzeichnis der an einer Kirche verrichteten kirchlichen Handlungen, daher Tauf-, Sterbe- und Trauungsregister. Aus den Diptychen (s. d.) der alten Kirche wurden besonders seit dem 16. Jahrh. förmliche Geburts-, Trauungs- und Totenbücher, auf deren regelmäßige Führung der Staat um so mehr hielt, als die den Kirchenbüchern entnommenen und mit dem Kirchensiegel beglaubigten Zeugnisse die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde genossen. Für die katholische Kirche sind nach dem tridentinischen Konzil folgende Kirchenbücher zu führen: 1) Taufbuch, 2) Firmbuch, 3) Ehebuch, 4) Totenbuch, 5) Liber status animarum, eine Übersicht über das Jahresergebnis jener vier Register, 6) Verkündbuch, Verzeichnis der abzuhaltenden Gottesdienste, Seelenmessen etc., 7) Befehlbuch, Verzeichnis der Anordnungen der obern Kirchenbehörden. In neuester Zeit sind zu den Kirchenbüchern vielfach noch sogen. Familienbücher gekommen, welche alle zu einer Parochie gehörigen Familien mit Angabe der sämtlichen Glieder derselben und deren Geburts-, bez. Konfirmations-, Trauungs- und Todestage enthalten müssen. Wo die Zivilehe eingeführt ist, besorgt die weltliche Behörde die Aufzeichnung der Gebornen, Verheirateten und Gestorbenen. So traten an die Stelle der Kirchenbücher in Frankreich, dem größten Teil Nordamerikas etc. und auch im Deutschen Reich die sogen. Zivilstandsregister (s. Personenstand).

Kirchenbuße, s. Buße.

Kirchendiebstahl, s. Kirchenraub.

Kirchendiener, niedere, welche die äußerlichen Geschäfte im Gottesdienst verrichten, waren in der alten Kirche Kleriker niederer Ordnung, jetzt Laien, die als Küster, Mesner, Organisten, Läuter, Balgentreter, Leichendiener und Totengräber angestellt sind.

Kirchendisziplin, s. Kirchenzucht.

Kirchenfabrik, s. Kirchenärar.

Kirchenfahnen, s. Fahne, S. 1017.

Kirchenfeste, s. Feste.