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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Knochenbrüche

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Knochenbrüche.

wichtige Rolle spielen. Soll der mit einem Knochenbruch Behaftete weit transportiert werden, so legt man gern einen provisorischen Gipsverband an, um das gebrochene Glied gegen Erschütterung und Verschiebung der Bruchenden möglichst zu bewahren. Eine möglichst schnelle und sichere Heilung des Bruches und Wiederherstellung der Form und Verrichtung des Gliedes erfordert die sorgfältige Erfüllung folgender Indikationen: die Zurückführung der verschobenen Bruchenden in die normale Lage (Reposition), die Erhaltung der Bruchenden in dieser Lage (Retention). Bei der Reposition muß man zwei Akte unterscheiden: die Distraktion oder Extraktion, Auseinanderziehung, und die Konformation oder Koaptation, die Aneinanderfügung der Knochenflächen. Der erstere fällt den Gehilfen zu, von denen in der Regel der eine das gebrochene Glied zieht, während der andre den Körper des Kranken festhält und so den Gegenzug bewirkt; die Anpassung dagegen ist die Aufgabe des Arztes, der mit den Händen die getrennten Knochenflächen wieder in ihre alte Lage aufeinander zu schieben hat. Von dem Gelungensein der Konformation überzeugt man sich durch die Wiederherstellung der normalen Länge, Richtung und Gestalt des Gliedes, durch das Verschwundensein der Unebenheiten und das Aufhören des Schmerzes an der Bruchstelle. Bei schwierig einzurichtenden Brüchen, namentlich um die überaus stark gespannte Muskulatur zu erschlaffen, benutzt man Chloroform etc. Um die Bruchenden in steter gleichmäßiger Berührung miteinander zu erhalten, dienen teils wohl eingerichtete Lager, teils feste Verbände, wie der Gipsverband und der Ravothsche Verband mittels Schienen, welche in Baumwolle gewickelt sind, um die noch irgend ein andrer befestigender Apparat angebracht werden kann. Als Zeichen, daß der Verband richtig und zweckmäßig angelegt ist, dienen Schmerzlosigkeit, das Gefühl von Behaglichkeit, Festigkeit und Sicherheit im Gliede, das Bestehen der richtigen Länge des Gliedes und dessen gehörige Richtung im Vergleich zum gesunden sowie später der Mangel an entzündlicher und schmerzhafter Geschwulst. Die Erneuerung des Verbandes muß so selten als möglich geschehen, da dieselbe nie ohne eine gewisse Störung des Heilungsprozesses abgeht. Nur das allmähliche Lockerwerden oder das Eintreten von örtlichen Zufällen, als einer entzündlichen Anschwellung, des Schmerzes, des Gefühls von Einschlafen oder von Krämpfen und Zuckungen, kann Eröffnung oder Erneuerung oder Weglassung des Verbandes nötig machen. Bei schiefen und solchen Knochenbrüchen überhaupt, wo durch Muskelgruppen eine Verschiebung der Bruchenden bewirkt und die Kontraktion auf andre Weise, wie z. B. durch eine gebogene Lage, Einwickelungen etc., nicht gehoben werden kann, muß während der Heilung die Ausdehnung des Gliedes unterhalten werden. Die Apparate zu diesem Zweck sind ihrer Form und Konstruktion nach sehr verschieden. Die Heilung eines Knochenbruchs oder die Wiederherstellung des natürlichen Zusammenhangs des Knochens geschieht durch die Bildung eines zuerst weichen, dann knorpelharten, schließlich verknöchernden Gewebes (Callus), das aus der Beinhaut, dem Markgewebe und der weitern Umgebung (parostealer Callus) der Bruchstelle gebildet wird. Das ergossene Blut wird aufgesogen und verschwindet in einigen Tagen. Einfache Querbrüche heilen an kleinen Röhrenknochen in 3-4, an großen Röhrenknochen in 8-12 Wochen, ein Finger etwa in 10, eine Rippe in 15, ein Schlüsselbein in 10, ein Vorderarmknochen in 30, ein Oberarm in 40, ein Schienbein in 50, ein Oberschenkel in 60 Tagen. Zum völligen Verschwinden jeder Spur eines Callus sind oft Jahre erforderlich; wenn die Richtung der Bruchenden nicht gerade war, so bleibt ein Rest während des ganzen Lebens bestehen (definitiver Callus). Zuweilen geht die Callusbildung nicht in der erforderlichen Weise vor sich, sei es, weil der Entzündungsprozeß an der Bruchstelle zu exzessiv oder zu schwach (bei alten Leuten, herabgekommenen Personen) ist, oder weil der Heilungsvorgang durch äußere Momente gestört wird. Der Callus bleibt dann fibrös, wird nicht starr und knöchern, so daß an der Bruchstelle Beweglichkeit oder selbst ein falsches Gelenk (eine Pseudarthrose) zurückbleibt, welche namentlich an den untern Extremitäten von den übelsten Folgen ist. Auf die ungestörte Bildung des Callus muß daher der Arzt ein wachsames Auge haben. Die Behandlung komplizierter, mit äußern Wunden verbundener K., Schußfrakturen etc., erfordert außer der Sorge für die Geradestellung und Streckung des Gliedes die größte Sorgfalt für die Weichteile, da sich bei Entzündung derselben leicht eine lebensgefährliche Entzündung des Knochenmarkes (Osteomyelitis) ausbildet. Die Einzelheiten dieser Behandlung s. Wundheilung. ^[richtig: Wunde.] Die Diät muß der medizinischen Behandlung angemessen sein. Die Speisen seien daher dünnflüssig und nicht zu nahrhaft, um der Verstopfung vorzubeugen, wozu Bruchpatienten so sehr geneigt sind. Später, wenn die Entzündungsperiode vorüber ist, können nahrhafte Speisen, welche leicht verdaulich sind, gereicht werden. Die Nachkur hat die Behandlung der infolge des Bruches zurückbleibenden Zufälle zum Gegenstand, welche durch längeres Beharren des Gliedes in einer bestimmten Lage und Richtung, durch Einwickelung mit den Verbandstücken, durch unzweckmäßiges Verhalten des Patienten oder unpassende Behandlung des Bruches hervorgerufen werden können. Stechen, Spannen, Jucken etc., welche sich bei den ersten Versuchen, das Glied zu gebrauchen, einstellen und häufig durch eine etwas abweichende Lage der Muskeln und Sehnen infolge der Ausdehnung und Lagerung des Gliedes veranlaßt sind, werden gehoben durch den fleißigen Gebrauch des Gliedes, durch Reiben und Streichen der Muskeln und durch Einreibungen von öligen Mitteln. Schwäche des Gliedes und somit unfreier Gebrauch desselben infolge der längern Unthätigkeit wird beseitigt durch allmählich gesteigerte Übung, wozu an den Unterextremitäten Krücken erforderlich werden. Die Steifigkeit eines naheliegenden Gelenks, Verkürzungen des Gliedes, Verkrümmungen etc. werden durch sachgemäß geleitete Bewegungen und Dehnungen vermieden. Schlecht geheilte, d. h. mit starker Verkrümmung des Gliedes geheilte, K. müssen je nach Umständen künstlich wieder gebrochen und in richtiger Lagerung zusammengeheilt werden. Der alte griechische Name für diese Operation ist Dysmorphosteopalinklasis. Ob Knochenverletzungen der Kinder während der Schwangerschaft und während der Geburt vorkommen können, ist eine vielfach bestrittene Frage, welche aber in gerichtlich-medizinischer Hinsicht von großer Wichtigkeit ist. Obwohl es schwer zu erklären ist, wie eine Frucht, die von der Haut, dem Fette, dem Zellgewebe, den Bauchmuskeln und dem Bauchfell der Mutter bedeckt, von der Gebärmutter umhüllt und von Wasser und den dieses umschließenden Eihäuten umgeben ist, durch eine mechanische Gewalt, mit Ausnahme scharfer und spitzer Instrumente, die durch alle diese Umgebungen einwirken