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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kölner Braun - Kolokasie.

aber nur 40,000 Einw., unter denen 2500 der Geistlichkeit angehörten. Beim Ausbruch der französischen Revolution war in K. der Boden für eine revolutionäre Erhebung hinreichend bereitet. Mit Jubel wurden die Jakobiner als die glückverheißenden Retter aus aller Not begrüßt. Die alte Verfassung wurde über den Haufen geworfen, und ratlos wurde hin und her experimentiert, bis der Anschluß erst an die Cisrhenanische, dann an die französische Republik erfolgte. Damit war die Selbständigkeit Kölns vernichtet, das städtische Eigentum Nationalgut geworden. Das Aussehen der Stadt hatte sich geändert, indem ein großer Teil der vermögenden Einwohner weltlichen und geistlichen Standes aus der Stadt geflohen, die Universität geschlossen war und die Klöster aufgehoben wurden. Erst als die Fremdherrschaft 1815 gebrochen und K. dem preußischen Staat zugeteilt worden war, begann die Stadt allmählich bürgerlich, geistig und materiell aufzuleben. Bald spürte sie den Segen, einem großen, mächtigen Staatswesen anzugehören. Bei der Reorganisation der Rheinlande wurde sie zwar nicht Sitz der obersten Behörden, wie ihr als erster Stadt der Provinz gebührt hätte. Dagegen hat sie sich bald zum Mittelpunkt des rheinischen Großhandels emporgeschwungen. Von den alten für Wissenschaft, Wohlthätigkeit und soziales Leben bestimmten Instituten haben sich nur einige Konvente und die Klöster der Lungenbrüder und Barmherzigen Schwestern bis ins letzte Jahrzehnt erhalten. Die Stiftshäuser und Klöster sind mit einer Reihe von Kirchen und Kapellen (nicht weniger als 112) entweder abgebrochen oder umgebaut und zu Fabriken, Magazinen und Privathäusern eingerichtet worden. Einer der glänzendsten Momente in Kölns Geschichte ist der 15. Okt. 1880, an welchem die Vollendung des Doms in Gegenwart Kaiser Wilhelms festlich begangen wurde. Vgl. Ennen, Geschichte der Stadt K. (Köln 1863-79, 5. Bde.; Auszug in 1 Bd., 1880); Derselbe, Zeitbilder aus der neuern Geschichte der Stadt K. (das. 1857); "Quellen zur Geschichte der Stadt K." (hrsg. von Ennen u. Eckertz, das. 1860-79, Bd. 1-6); "Chroniken deutscher Städte", Bd. 12-14: Köln (Leipz. 1875-77); Höhlbaum, Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von K. (das. 1883 ff.); Veith, Das römische K. (Bonn 1886); "Das Buch Weinsberg, Kölner Denkwürdigkeiten aus dem 16. Jahrhundert" (bearbeitet von Höhlbaum, Leipz. 1887); Ennen, Führer durch die Stadt K. (Köln 1877); Helmken, K. und seine Denkwürdigkeiten (3. Aufl., das. 1883). Der Regierungsbezirk K. (s. Karte "Rheinprovinz") umfaßt 3975,9 qkm (72,19 QM.) mit (1885) 754,228 Einw. (1880: 702,934 Einw.), darunter 115,058 Evangelische, 626,925 Katholiken und 11,082 Juden, und besteht aus den elf Kreisen:

Kreise QKilometer QMeilen Einwohner 1885 Einw. auf 1 QKilom.

Bergheim 364 6,61 41559 114

Bonn 304 5,52 89081 293

Euskirchen 366 6,65 41089 112

Gummersbach 325 5,90 32538 100

Köln (Stadt) 8 0,14 161401 -

Köln (Land) 445 8,08 139430 313

Mülheim a. Rhein 388 7,05 75718 195

Rheinbach 397 7,21 32425 82

Siegkreis 766 13,91 90075 118

Waldbröl 300 5,45 22831 76

Wipperfürth 312 5,67 28081 90

Kölner Braun, s. Umbra.

Kölner Gelb, s. v. w. Chromgelb, s. Chromsäuresalze.

Kölner Schwarz, s. v. w. gereinigte Knochenkohle, s. Elfenbeinschwarz.

Kol nidre (chald., "alle Gelöbnisse..."), Anfang einer den jüd. Versöhnungstag eröffnenden Formel, welche bezwecken soll, alle in Übereilung oder leidenschaftlicher Erregung sich selbst auferlegten Gelöbnisse und Entsagungen des Israeliten für nichtig zu erklären. Von Auflösung der andern gegenüber übernommenen Verpflichtungen oder der Nichtigkeitserklärung von Eiden ist dabei keine Rede. Nur die orthodoxe Richtung im Judentum hält an dieser Formel, die zur Zeit der Geonim (s. Jüdische Litteratur, S. 296) entstanden ist, meistens jetzt noch fest, während freisinnige Gemeinden sie durch ein hebräisches Gebet oder deutsches Lied ersetzt haben; dagegen ist die alte, erhabene Melodie des K. fast überall beibehalten.

Kölnische Erde, weißer Thon aus der Kölner Gegend, dient zu Wasserfarben etc.; auch s. v. w. Umbra.

Kölnischer Essig, s. Essige, aromatische.

Kölnischer Kirchenstreit, s. Köln, Erzbistum.

Kölnische Schule, eine lokale Malerschule, welche in Köln und am Niederrhein vom Ende des 14. bis zum Anfang des 16. Jahrh. blühte und in den Meistern Wilhelm und Stephan Lochener gipfelte.

Kölnisches Wasser, s. v. w. Eau de Cologne.

Kolo (slaw., "Rad"), im ehemaligen Königreich Polen Name der Landtage (sejmski) der einzelnen Woiwodschaften, daher Koloplatz, Platz bei Warschau, wo einst die Könige von Polen gewählt wurden; auch ein serbischer Volkstanz, daher Kololieder, die Lieder, die bei demselben gesungen werden.

Kolo, Kreisstadt im russisch-poln. Gouvernement Kalisch, auf einer von der Warthe gebildeten Insel, mit Benediktinerkirche, 3 Fayence- und 2 Baumwollfabriken und (1880) 9712 Einw. Im Kreis befinden sich bedeutende Ziegeleien.

Kolobom (Coloboma), die angeborne Spaltung des obern Augenlides, gewöhnlich in der Mitte desselben und zwar in meist perpendikulärer Richtung bei verschiedener Länge und Weite, verursacht immer nicht nur auffallende Entstellung der Gesichtsbildung, sondern beraubt auch das Auge seines nötigen Schutzes gegen äußere Einflüsse, zumal gegen das Licht. Die Operation des Koloboms geschieht, wie bei der Hasenscharte, von welcher das K. nur dem Sitz nach verschieden ist, durch Wundmachen und Vereinigung der Ränder. Weit häufiger als das angeborne K. kommt Spaltung der Augenlider durch Verwundung vor, welche nur dann vollkommen zu beseitigen ist, wenn wenig oder gar kein Substanzverlust stattgefunden hat. K. der Regenbogenhaut (Spaltung der Iris, Coloboma iridis) kommt als Bildungsfehler entweder nur auf einem Auge und zwar häufiger auf dem linken, oder auf beiden zugleich vor, erstreckt sich vom Pupillarrand bis zum Ciliarrand und hat gewöhnlich das Ansehen, als wäre die Iris vom Pupillarrand aus zerrissen. Nicht selten sind ähnliche Spaltbildungen gleichzeitig in der Chorioidea vorhanden. Fast immer erscheint nur die Hälfte der Iris und zwar meist die untere auf diese Weise getrennt. Das Sehvermögen ist beim Iriskolobom, wenn es nicht mit andern Abnormitäten kombiniert ist, nicht gestört.

Kolocyntheïs s. Citrullus.

Kolocynthin s. Citrullus.

Kologríew (Kologriw), Kreisstadt im russ. Gouvernement Kostroma, an der Mündung der Kitschinka in die Unsha, mit (1881) 1959 Einw.

Kolokasie, s. Colocasia.