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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kolonien

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Kolonien (die Kolonialbestrebungen in Deutschland).

das. 1887); Lanessan, L'expansion coloniale de la France (das. 1886), und die jährlich erscheinenden offiziellen "Statistiques coloniales".

Dänemark verlor den größten Teil seines unbedeutenden Kolonialbesitzes in den Kriegen Napoleons I. an England, es verkaufte 1845 Trankebar und Serampur an die Ostindische Kompanie, 1849 die Besitzungen an der Goldküste an England, 1848 gab es die Nikobaren auf. Von seinen Nebenländern ist Island kaum zur Hälfte (42,068 qkm) bewohnbar und von Grönland nur der gletscherlose Teil, von den Färöern sind 17 Inseln bewohnbar.

Italien hatte 1881 die Assabbai am Roten Meer (632 qkm, wovon 579 auf das Festland, 53 auf die Inseln entfallen) mit 1300 Einw. erworben. Schweden hatte nur eine kleine Kolonie, die Insel St.-Barthélemy, welche 1877 an Frankreich abgetreten wurde. Gegenwärtig beträgt der auf beifolgender Karte vergleichend dargestellte Kolonialbesitz der europäischen Staaten mit Ausschluß von Deutschland:

Staaten Fläche QKilom. Jetzige Bevölkerung Besitz vor 60 Jahren mit einer Bevölkerung von

Großbritannien 19820919 214086856 125000000

Niederlande 1980184 28601924 6643300

Frankreich 1331325 9632534 460000

Spanien 436396 8105932 22500000

Portugal 1828456 3737045 6800000

Dänemark 194577 127100 80000

Italien 632 1300 -

Zusammen 25592489 264292691 161483300

Eine ausführlichere Zusammenstellung der K. dieser Länder gibt die statistische Übersicht zu unsrer Karte.

Die Kolonialbestrebungen in Deutschland.

Deutschland besaß bis zur neuesten Zeit gar keine K. Zwar hatte der Große Kurfürst von Brandenburg an der Goldküste in Afrika einen Kolonisationsversuch angestellt, doch wurde derselbe bald wieder aufgegeben (s. Guinea, S. 916). Trotzdem, daß Deutschland alljährlich viele Tausende von Auswanderern übers Meer ziehen ließ, gestattete ihm die Gestaltung der politischen Verhältnisse nicht, K. anzulegen und zu behaupten. Man beschränkte sich im wesentlichen darauf, den Auswanderern staatliche und private Fürsorge angedeihen zu lassen. Eine erhebliche Änderung trat in dieser Beziehung nach dem französischen Krieg ein, als das Deutsche Reich nach außen hin eine größere Macht entfaltete. Zwar gab es in Deutschland schon früher unter den Auswanderungsvereinen (s. Auswanderung, S. 159) auch Kolonisationsgesellschaften, d. h. Vereine, welche sich nicht auf die Fürsorge für den einzelnen Auswanderer beschränkten, sondern welche daneben auch die Kolonisation ins Auge faßten und deswegen sich bestrebten, den Auswandererstrom nach bestimmten Gebieten hinzulenken, so schon 1683 eine Gesellschaft in Frankfurt a. M., welche die erste deutsche größere Auswanderung unter der Leitung von Pistorius nach Pennsylvanien lenkte, dann mehrere in den 40er Jahren gegründete Gesellschaften. Diese Vereine, von denen nur noch der 1849 in Hamburg gegründete Kolonisationsverein für Südbrasilien besteht, trugen meist einen gemeinnützigen, philanthropischen Charakter, sie wollten Armen und Arbeitslosen ein Unterkommen verschaffen, während eine Kolonie Intelligenz, Thatkraft und auch Kapital verlangt. Teils infolge dieses Umstandes, teils auch weil keine politische Macht im Hintergrund der Vereine stand, war die Wirksamkeit derselben meist erfolglos. Nach 1870 machte sich mehr das Bestreben geltend, Kraft und Kapital der Auswanderer dahin zu lenken, wo sie dem Mutterland dauernd ersprießliche Dienste leisten könnten. Die deutschen Ansiedelungen sollten, auch wenn sie nicht gerade Deutschland politisch einverleibt würden, doch möglichst als geschlossenes Ganze erhalten werden, welches seine nationalen Eigentümlichkeiten bewahre, die dann eine sichere Grundlage eines dauernden wirtschaftlichen Verkehrs mit dem Heimatsland bilden würden. Vorerst sollten auf privatem Weg Faktoreien und Ansiedelungen gegründet und diese unter deutsche Schutzherrschaft gestellt werden. Diese Ideen fanden insbesondere Vertretung bei dem 1882 in Frankfurt a. M. gegründeten Deutschen Kolonialverein; Sitz desselben ist Berlin. Der Verein, welcher 1887: 114 Zweigvereine zählte, stellt sich die Aufgabe, das Verständnis der Notwendigkeit, die nationale Arbeit der Kolonisation zuzuwenden, in immer weitere Kreise zu tragen, für die darauf gerichteten Bestrebungen einen Mittelpunkt zu bilden und eine praktische Lösung der Kolonisationsfrage anzubahnen. Organ desselben ist seit 1884 die "Deutsche Kolonialzeitung". Um praktische Kolonisation zu treiben, wurde Anfang 1884 die Gesellschaft für deutsche Kolonisation (Sitz in Berlin) begründet. Dieselbe bezweckt: Begründung von deutsch-nationalen K., Unterstützung deutscher Kolonisationsunternehmungen (vornehmlich Deutsch-Ostafrikas, welches die Gesellschaft erwarb), Hinlenkung der deutschen Auswanderung in geeignete Gebiete und Förderung deutsch-nationaler Interessen. Sie veranlaßte Mitte September 1886 den in Berlin abgehaltenen allgemeinen deutschen Kongreß. Die Gesellschaft besitzt zahlreiche Abteilungen in Deutschland; ihr Organ ist die "Kolonialpolitische Korrespondenz". Ähnliche Aufgaben haben sich gesetzt: der 1878 in Berlin gegründete Zentralverein für Handelsgeographie und Förderung deutscher Interessen im Ausland, dessen Organ, der "Export", sich insbesondere die Hebung des deutschen Handels zur Aufgabe gestellt hat, der Westdeutsche Verein für Kolonisation und Export zu Düsseldorf, jetzt Zweigverein des Deutschen Kolonialvereins, die im Februar 1887 einer Neubildung unterworfene "Deutsche Ostafrikanische Gesellschaft" (s. d.) mit dem Sitz in Berlin, die Deutsch Westafrikanische Kompanie, ebenfalls in Berlin, die Südwestafrikanische Gesellschaft, die Deutsche Südwestafrikanische Kompanie, der Verein zur Förderung deutscher Interessen in Südafrika, die Südamerikanische Kolonisationsgesellschaft in Leipzig, der Leipziger Verein für Handelsgeographie etc. Die deutsche Reichsregierung entschloß sich, nachdem der Reichstag 1880 die Samoavorlage abgelehnt hatte, erst 1884 dazu, die Unternehmungen hanseatischer Kaufhäuser und von Kolonialvereinen unter ihren Schutz zu nehmen und deren Erwerbungen gegen fremde, besonders britische, Anfechtungen zu verteidigen. Dies geschah zuerst bei der Handelsniederlassung des Bremer Hauses Lüderitz in Angra Pequena, dann in Camerun und Togoland, 1885 in Neuguinea und Ostafrika. Dem Geschick des Reichskanzlers gelang die friedliche Verständigung mit England und Frankreich über die Abgrenzung der deutschen Gebiete, während der Sultan von Sansibar durch eine Flottendemonstration zum Verzicht auf seinen Einspruch veranlaßt wurde. Die neuen deutschen K. sind teils Kronschutzgebiete, welche unmittelbar durch Beamte des Kaisers (Reichskommissare) auf Kosten des Reichs regiert werden (Togoland