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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kolumbien

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Kolumbien (Industrie, Handel, Staatsverfassung; Geschichte).

Smaragde bei Muzo, schöner Bernstein (in Stücken bis 6 kg Schwere) unweit Honda. Dazu liefern die Küsten Perlen (sogen. Saatperlen, wovon jährlich für mehr als 120,000 Pesos ausgeführt werden), Muscheln, Perlmutter, Schildkrot und Korallen. In Beziehung auf industrielle Thätigkeit verdient nur das Flechten der sogen. Panamahüte, die Anfertigung von Hängematten, Alpargatas (Sandalen), Säcken, Tauwerk und das Weben von groben Hosen-, Hemden- und Kleiderstoffen und Ponchos Beachtung. Die Branntweinbrennerei (aus Zucker) ist Monopol und meist an Ausländer verpachtet. Seitdem die Dampfschiffahrt auf dem Magdalenenstrom freigegeben worden ist, wird auch Schiffbau betrieben. Wie der Industrie, so steht auch dem Aufschwung des Handels vor allem die Schwierigkeit des Verkehrs zwischen dem Innern und den Seehäfen hindernd im Weg; daher ist es kein Wunder, wenn er trotz der ziemlich freisinnigen Handelspolitik, welche die Regierung seit längerer Zeit befolgt, noch in keinem Verhältnis zu dem erstaunlichen Produktenreichtum und der günstigen Weltlage der Republik steht. Fahrstraßen gibt es nur auf den Hochebenen von Bogota; Eisenbahnen bestehen sieben in einer Gesamtlänge von 243 km: die Bahn über die Landenge von Panama (Panama-Colon, 75 km), eine Bahn vom Julia (Zufluß der Lagune von Maracaibo) nach Cucuta (54 km), die von einer deutschen Gesellschaft gebaute vom Hafen Sabanilla an der Mündung des Magdalenenstroms, welche wegen vorgelagerter Sandbänke für größere Schiffe nicht passierbar ist, nach dem 28 km entfernten aufblühenden Barranquilla, von wo Dampfer den Fluß bis nach Neiva befahren, und vier vom Magdalenenstrom ausgehende Bahnen, darunter die nach Bogotá und Medellin noch im Bau. Das Innere durchkreuzen Maultierpfade in allen Richtungen, und an den Hauptverkehrsstraßen sind auch Brücken gebaut worden. Die Einfuhr belief sich 1883-84 auf 9,926,486, die Ausfuhr auf 13,501,178 Pesos. Die Einfuhr besteht wesentlich aus Baumwollen-, Wollen- und Leinenstoffen, Metallwaren, Nahrungsmitteln und geistigen Getränken; die Ausfuhr aus Kaffee, Fieberrinde, Edelmetallen, Tabak und Häuten, Tolubalsam, Steinnüssen, Farbhölzern und Strohhüten. Dazu kommt noch der Transithandel im Betrag von über 50 Mill. Pesos über die Landenge von Panama. Beim Handel beteiligt sich nächst den Vereinigten Staaten und England namentlich Deutschland. Im J. 1885 liefen 1892 Schiffe von 1,051,300 Ton. Gehalt ein (ohne die in den Freihäfen Colon und Panama). K. selbst besitzt etwa 100 kleine Schiffe von 16,000 T. Gehalt. Die Post beförderte 1883-84: 1,200,000 Briefe, die Telegraphen (3771 km) 306,813 Depeschen. Maße und Gewichte sind seit 1857 die französischen; der Peso wird in 10 Reales eingeteilt und hat einen Nominalwert von 4 Mk. Das Pesopapiergeld gilt indes nur 1 Mk. 40 Pf.

[Staatsverfassung.] Die Konstitution der Republik datiert vom 5. Aug. 1886. Ihr zufolge besteht eine auf Volkssouveränität begründete repräsentative Volksregierung. Dieselbe besteht aus drei Gewalten: der gesetzgebenden, der vollziehenden und der rechtsprechenden. Die gesetzgebende Gewalt (Kongreß) ruht bei dem Senat und der Repräsentantenkammer. Jener besteht aus 33 Mitgliedern (je drei von einem Departement und sechs vom Präsidenten auf sechs Jahre ernannt), das Repräsentantenhaus gegenwärtig aus 66 Abgeordneten (je einer für 50,000 Einw. und einer mehr für einen Rest von wenigstens 20,000). Die vollziehende Gewalt besteht aus einem Präsidenten, der auf je sechs Jahre gewählt wird, und dessen Amtsantritt mit 7. Aug. erfolgt, und 5 Staatssekretären (Ministern). Ihm zur Seite steht ein Staatsrat, dessen Entscheidungen bei Kompetenzstreitigkeiten endgültig sind. Die rechtsprechende Gewalt beruht auf dem Obergericht zu Bogotá, bestehend aus 7 Mitgliedern, welche der Präsident auf Lebenslänge ernennt, einem Sekretär und dem Generalstaatsanwalt. Die Departements stehen unter Gouverneuren, welche der Präsident ernennt. Die Finanzen befinden sich in ganz erbärmlichem Zustand. Die Einnahmen beliefen sich 1883-84 auf 6,733,750 Pesos (davon 3,593,604 Pesos aus Zöllen), die Ausgaben auf 7,117,571 Pesos. Die Staatsschuld belief sich 1885 auf 2,279,000 Pfd. Sterl. äußere und 10,499,927 Pesos innere Schuld. Auf die äußere Schuld wurden 1879-86 keine Zinsen bezahlt. Das Heer zählt in Friedenszeiten 3000 Mann; im Kriegsfall hat jedes Departement ein Kontingent von 1 Proz. der Bevölkerung zu stellen. Hauptstadt ist Bogotá im Departement Cundinamarca. Die Flagge s. Tafel "Flaggen I". Vgl. Powles, New Granada, its internal resources (Lond. 1863); Mosquera, Compendio de geografia de los Estados unidos de Colombia (das. 1866); F. Hall, Columbia (Philad. 1871); Esguerra, Diccionario geográfico de los Estados unidos de Colombia (Bogotá 1879); Pereira, Les États unis de Colombie (Par. 1883); Perez, Geografia general, fisica y política de los Estados unidos de Colombia (Bogotá 1883); Karsten, Geologie de l'ancienne Colombie, etc. (Berl. 1886); Sievers, Reise in der Sierra Nevada de Santa Marta (Leipz. 1887); Etienne, Nouvelle Grenade etc. (Genf 1887).

Geschichte.

Die Küste von K. oder Neugranada wurde zuerst 1499 von dem Spanier Hojeda und dem Florentiner Amerigo Vespucci entdeckt, welche auf ihrer Fahrt an der Nordküste von Südamerika westlich bis zum Cabo de la Vela vordrangen. Rodrigo de Bastidas und Juan de la Cosa fuhren 1500 an der ganzen Küste von diesem Kap bis zum Golf von Darien entlang, worauf mehrere spanische Expeditionen des Menschenraubs wegen Landungen versuchten. Die Eroberung dieser Lande vollendete 1536 von Santa Marta aus Gonzalo Jimenez de Quesada, der auch Santa Fé de Bogotá gründete und das Land nach seiner Heimat Neugranada benannte; gleichzeitig drang auch ein Beamter des augsburgischen Bankhauses Welser, Nikolaus Federmann, bis Bogotá vor. Neugranada gehörte anfangs zum Vizekönigreich Peru, ward jedoch 1547 zu einer besondern Generalkapitanie erhoben, deren Teile aber nur in lockerer Verbindung standen. 1718 wurde es ein Vizekönigreich, dessen Hauptstadt bald Cartagena, bald Bogotá war. Schon 1781 begannen unter dem Eindruck des nordamerikanischen Unabhängigkeitskriegs freiheitliche Regungen und Versuche einer Selbstregierung, welche allerdings durch die ungeheure Ausdehnung des unter der spanischen Herrschaft wenig entwickelten und schwach bevölkerten Landes sowie durch den wandelbaren Charakter und die geringe Bildung der Einwohner sehr beeinträchtigt wurden. Infolge der Ereignisse in Europa, der erzwungenen Abdankung Ferdinands VII. von Spanien und der Einsetzung des Napoleonischen Königs Joseph, brach im Mai 1810 die Empörung aus, indem das Volk einen Regierungsausschuß verlangte, der während Ferdinands Gefangenhaltung das Land verwaltete; dieser trat