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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kondensieren - Konditor.

kleinen Bruchteil der gebundenen ausmacht, die auf dem elektrischen Körper herrschende Spannung erreicht hat. Die auf der Kollektorplatte angesammelte Elektrizität besitzt sonach eine viel größere Dichte als die Elektrizität auf dem zu prüfenden Körper (der Vorgang der Verdichtung ist derselbe wie bei der Franklinschen Tafel, s. Leidener Flasche). Ist der K. auf diese Weise geladen, so unterbricht man die Verbindung mit dem elektrischen Körper, zieht den Finger weg und hebt die obere Platte ab. Dadurch wird die bis dahin gebundene Elektrizität der untern Platte frei und verrät sich durch das Auseinanderfahren der Goldblättchen, welches der zu prüfende Körper unmittelbar nicht zu bewirken im stande war. Größere Genauigkeit für quantitative Untersuchungen gewährt der K. von Kohlrausch, bei welchem die nicht gefirnißten Metallplatten in vertikaler Stellung an kleinen Holzsäulen befestigt sind, durch besondere Vorrichtungen genau parallel gestellt und auf einem horizontalen Stahlprisma gegeneinander verschoben werden können.

Bei Stöhrers K. für Elektrizität von äußerst geringer Spannung ist ein großes Stück gefirnißter Wachstaft auf beiden Seiten in entsprechender Weise mit Stanniol belegt und vielfach in der Art zusammengefaltet, daß sich zwischen je zwei Lagen ein dünnes Brettchen von trocknem Tannenholz befindet. Das Ganze ruht in einem Kasten, und mit den beiden Belegungen sind federnde Kupferstreifen verbunden. Für etwas stärkere Spannungen belegt man dünne Glimmerplatten beiderseitig mit Stanniol und verbindet, um eine große Oberfläche zu erhalten, mehrere solcher Platten zu einer Batterie. Die Blätterkondensatoren, welche in der Kabeltelegraphie Verwendung finden, bestehen aus Stanniolblättern mit Zwischenlagen von paraffiniertem Papier. Der Strom der Batterie wird nämlich nicht unmittelbar durch das Kabel geschickt, weil der von dem leitenden Meerwasser durch seine isolierende Hülle getrennte Leitungsdraht wie eine Leidener Flasche (s. d.) wirkt und dadurch, da er zu seiner Ladung Zeit braucht, die Signale verzögern würde. Das Ende des Kabels wird vielmehr mit der einen Belegung eines solchen Kondensators verbunden, während die andre Belegung durch das als Zeichenempfänger dienende Galvanometer zur Erde abgeleitet ist; indem Kabel und K. sich laden, strömt die von der zweiten Belegung entweichende Elektrizität, welche mit der des wirksamen Batteriepols gleichnamig ist, durch das Galvanometer und bewirkt dessen Ablenkung. Über den K. bei Dampfmaschinen s. d. -

Über den K. der Gasanstalten s. Leuchtgas.

Kondensieren (lat.), komprimierend verdichten, verdicken, verstärken.

Kondeszenz (neulat.), Herablassung, Willfährigkeit.

Kondiktion (lat.), s. Condictio.

Kondimént (lat.), Würze.

Kondiszipel (lat.), Mitschüler.

Kondition (lat.), Bedingung (s. Conditio); das dienstliche Verhältnis, in welchem Hauslehrer, Handlungsdiener u. dgl. zu ihrem Prinzipal stehen; daher s. v. w. Stelle oder Dienst überhaupt; auch allgemein s. v. w. Lage, Beschaffenheit, Zustand. Von Warensendungen à condition (Konditionskauf) spricht man, wenn ein Kaufmann einem andern Waren unter der Bedingung sendet, daß dieser so viel davon absetze, wie Ort, Zeit und Umstände gestatten, und das Unverkaufte wieder zurücksende; besonders im Buchhandel üblich. Vgl. Weidling, Das buchhändlerische Konditionsgeschäft (Berl. 1885). -

In der Turfsprache heißt K. der Zustand des Pferdes mit Rücksicht auf die beim Trainieren gemachte Arbeit.

Konditional (lat.), bedingt, bedingend.

Konditionalsätze, subordinierte Sätze, von denen der eine einen angenommenen Fall aufstellt, der andere die Folge angibt; vgl. Satz.

Konditionieranstalten (Bureaux publics de conditionnement et titrage), Anstalten, die den Zweck haben, den Feuchtigkeitsgehalt von Fasern, insbesondere auch von Garnen aus diesen Fasern (Seide, Wolle etc.), festzustellen, um Streitigkeiten beim Verkauf zu umgehen. Da die Feuchtigkeitsbestimmung namentlich im Seidenhandel von Wichtigkeit ist, so gab die Seide die erste Veranlassung zur Einrichtung der K. In Turin wandte man diesem Gegenstand schon seit 1750 Aufmerksamkeit zu; 1831 erfand der Franzose Talabot ein später von Persoz vervollkommtes Verfahren, durch welches die Kondition der Seide schnell und sicher ermittelt wird. Dieses Verfahren wurde 1852 zuerst in Reims auf Wolle ausgedehnt, und seine Anwendung auf alle andern Gespinste unterliegt keinen Schwierigkeiten. In Frankreich stehen die K. meist unter der Aussicht von Handelskammern (Lyon, Paris) oder Munizipalräten (Reims, Roubaix). In Deutschland hat man dieselben der Privatindustrie überlassen. Eines guten Rufs erfreut sich die auf Aktien gegründete Konditionieranstalt für Seide in Krefeld. Die Methode des Konditionierens besteht nun gewöhnlich darin, daß man eine Probe Seide von bekanntem Gewicht in einem durch Dampf geheizten Apparat 2½-4 Stunden der Temperatur von 110° C. aussetzt, bis sie nicht mehr an Gewicht verliert, und dann in dieser heißen Luft selbst wägt (weil sie in gewöhnlicher Luft sofort wieder Feuchtigkeit anziehen und das Gewicht verändern würde). Am zweckmäßigsten findet die Gewichtsbestimmung vor und nach dem Trocknen im Trockenschrank selbst statt und zwar dadurch, daß man auf letztern eine Wage stellt, an deren einem Arm ein Draht hängt, der in den Trockenschrank reicht und hier die Probe trägt. Nach der Gewichtsdifferenz berechnet man dann das Gewicht der ganzen Partie, welcher die Probe entnommen war, für den Zustand der vollkommenen Trockenheit, und dieses gilt nach einem Zuschlag von 10 Proz. als das gesetzmäßige, verbindliche Handelsgewicht.

Konditionieren (lat.), in Stellung oder Kondition (s. d.) sein; den Feuchtigkeitsgehalt der Seide etc. durch ein besonderes Verfahren ermitteln (s. Konditionieranstalten); konditioniert, bedingt, beschaffen, in einem Zustand seiend.

Konditor (vom lat. condire, "einmachen"; franz. Confiseur, engl. Confectioner), Gewerbsmann, welcher nicht nur eßbare Konditorwaren, Zuckerbäckereien (Konfekt), Zuckergelees, Marmeladen, eingemachte oder mit Zucker überzogene Früchte, Gefrornes etc. liefert, sondern auch Dekorationsstücke als Tafelaufsätze anfertigt. Verfertigt ein K. vorzugsweise feine und künstliche Ware, so nennt man ihn wohl auch Schweizerbäcker, weil früher vorzüglich geschickte Konditoren aus der Schweiz kamen. Schon im Mittelalter gab es Konditoren. Von den italienischen Höfen kamen sie als eigne Hofoffizianten (Hofkonditoren) auch an die übrigen europäischen Höfe. In Deutschland waren sie nicht zünftig. Konditorei, das Gewerbe sowie das Geschäfts- und Verkaufslokal des Konditors. Vgl. Eupel, Illustrierter K. (11. Aufl., Weim. 1886); Hennersdorf, Handbuch der Konditorei (Halle 1882-83); Krackhart, Neues illustriertes Konditorbuch (4. Aufl.,