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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kontaktmetamorphismus - Kontermarsch.

Kontaktmetamorphismus, s. Metamorphismus.

Kontaktwirkung, s. Katalyse.

Kontaminieren (lat.), verunreinigen, beflecken; Kontamination, Verunreinigung.

Kontant (franz. comptant, ital. contante), bar, in barem Geld; daher Kontantgeschäfte, gegen bare Zahlung (per cassa) abgeschlossene Geschäfte, im Gegensatz zu den Kreditgeschäften; vielfach schließt aber auch die Bedingung "contant" eine Zahlungsfrist ein, insbesondere bedeutet an einigen Plätzen à ordinaire comptant einen Kauf mit usancemäßiger Zahlungsfrist. Kontanten (franz. espèces, engl. specie), Bargeld; Kontantenkonto (Sortenskontro), das für eingenommene Münzen, welche nicht als unmittelbare Zahlungsmittel benutzt werden können, besonders von Handelshäusern an Seeplätzen angelegte besondere Konto (s. Buchhaltung, S. 564); Kontantenliste, auf Schiffen die Liste des geladenen baren Geldes; per kontant (pour comptant), gegen bare Zahlung; der französische marché au comptant (Kontantkauf) ist gleichbedeutend mit Effektiv-, Loko-, Tagesgeschäft, bei welchem der gekaufte Gegenstand mit oder ohne Kreditierung sofort übernommen wird, im Gegensatz zum marché à terme (Lieferungsgeschäft).

Kontemnieren (lat.), verachten.

Kontemplation (lat., "Beschauung"), Bezeichnung einer Gemütsrichtung, die vorzugsweise auf Beobachtung des Göttlichen im Spiegel des eignen Innern gerichtet ist. In der Sprache der Mystiker ist kontemplatives Leben dasjenige, das ganz der K. gewidmet ist; Kontemplative daher s. v. w. Mystiker.

Kontemporär (lat.), gleichzeitig.

Kontemtion (lat.), Verachtung.

Konten, s. Konto.

Kontent (lat.), zufrieden.

Kontenta (lat. contenta, Mehrzahl von contentum), Inhalt, z. B. der Inhalt eines Briefs oder einer sonstigen Schrift; im anatomischen Sinn die Eingeweide, aber auch ihr Inhalt.

Kontenten (Kontentenzettel, ital. Portata), in Seestädten die Verzeichnisse der einkommenden Waren, zugleich die Namen der Schiffe, Schiffsinhaber und der Empfänger der Ladungen enthaltend.

Kontentieren (franz.), befriedigen, zufriedenstellen.

Konter... (vom franz. contre), in Zusammensetzungen häufig, s. v. w. Kontra (s. d.).

Konteradmiral, s. Admiral.

Konterapproschen (franz.), Gegenlaufgräben, mit denen der Verteidiger einer belagerten Festung aus dem gedeckten Wege gegen den Sappenangriff vorgeht. In großer Ausdehnung wurden sie 1855 durch die Russen bei der Verteidigung von Sebastopol angewendet. Vgl. Festungskrieg.

Konterbande (franz.), im Zollwesen die Ein- oder Ausfuhr von Waren entgegen den bestehenden Zollgesetzen und unter Umgehung der letztern; auch Bezeichnung für diese Waren selbst. In der Zollgesetzgebung wird indessen zwischen Zolldefraudation (Hinterziehung der Zölle) und K. noch ein besonderer Unterschied gemacht, indem man den Ausdruck K. auf die Ein-, Aus- oder Durchfuhr solcher Gegenstände beschränkt, welche einem Ein-, Aus- oder Durchfuhrverbot unterliegen. Das deutsche Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 (§ 134) bestraft die K. in diesem engern Sinn mit einer Geldstrafe, welche dem doppelten Werte der betreffenden Gegenstände und, wenn dieser nicht 30 Mk. beträgt, dieser Summe gleichkommen soll. Außerdem tritt Konfiskation der Gegenstände ein, in Bezug auf welche das Vergehen verübt worden ist. Im Völkerrecht versteht man unter K. (Kriegskonterbande) die Zufuhr unmittelbarer Kriegsbedürfnisse an eine kriegführende Macht zum Nachteil des Gegners der letztern, auch diese Kriegsbedürfnisse selbst. In diesem Sinn werden namentlich Waffen und Munition, aber auch Pferde, Proviant u. dgl. zur K. gerechnet. Die Zufuhr von Kriegskonterbande gilt als Verletzung der Neutralität und berechtigt die kriegführende Macht, welche sich dadurch geschädigt sieht, zur Wegnahme der K. (s. Frei Schiff, frei Gut). Im Seekrieg können neutrale Schiffe, welche K. führen, aufgebracht und als gute Prise (s. d.) behandelt werden; auch findet neutralen Handelsschiffen gegenüber, welche nicht im Geleit (Konvoi) von Kriegsschiffen der neutralen Macht segeln, das Durchsuchungsrecht (s. d.) mit Rücksicht auf etwanige K. statt. Vgl. außer den Lehrbüchern des Völkerrechts: Lohmann, Die Zufuhr von Kriegskonterbandewaren (Kiel 1877).

Konterbatterien (franz.), diejenigen Batterien, die zur Bekämpfung der den Graben vor der Bresche bestreichenden Flanken früher in der Regel in der Krönung des Glacis angelegt wurden, heute aber wenig gebräuchlich sind. Vgl. Festungskrieg.

Konterfei (v. franz. contrefait, "nachgemacht"), s. v. w. Abbildung, Porträt; konterfeien, abbilden.

Konterfektmünzen (Konterfei-, Kontrafekt-, Kontrefaitmünzen), meist ovale und gehenkelte Schaumünzen oder Medaillen mit nur einseitiger Prägung und zwar mit dem Bildnis eines Fürsten oder einer andern hohen Person, wurden als Gnadenbeweise verschenkt und an Halsketten getragen.

Kontergarde (franz.), Vorwall, Gegenwall, in ältern Festungen ein Außenwerk, welches die Facen eines Bastions oder Ravelins gegen direktes Feuer sichern soll und parallel von ihm durch einen Graben getrennt vor demselben liegt. Nur für Infanterie eingerichtet, heißt das Werk Kouvreface. Vgl. Festung.

Konterkarrieren (franz.), entgegenwirken, hintertreiben; in die Quere kommen.

Konterkoup (franz. "Gegenstoß"), Bezeichnung für Verletzungen, welche namentlich am Schädel bei starkem Schlag oder Auffallen von einer Höhe nicht an der Stelle der direkten Einwirkung der Gewalt erfolgen, sondern an der gegenüberliegenden Stelle der Schädelgrundfläche. Die Knochen erleiden dabei entweder Frakturen (Brüche) oder Fissuren (s. d.), das Gehirn Quetschungen an der Basis der Schläfen und Stirnlappen. Oft sind die letztern Veränderungen vorhanden, ohne daß die Schädelkapsel an der direkt getroffenen Stelle einen Bruch erlitten hat.

Kontermandieren (franz., kontramandieren), einen Gegenbefehl erlassen, d. h. einen gegebenen Befehl durch einen andern aufheben. Eine Kontermandierung (contremandat) im Geschäftsverkehr ist in allen Fällen erlaubt, wo ein reines Vollmachtsverhältnis stattfindet und es zur Befolgung des anderweiten Auftrags noch Zeit ist; hat dagegen der Beauftragte schon entscheidende Maßregeln getroffen, so ist eine Kontermandierung nicht mehr von Erfolg.

Kontermarke (franz.), eine Marke (Zettel etc.), die nach einstweiligem Verlassen den Wiedereintritt in eine Vorstellung, ein Konzert etc. sichert; beim Pferdehandel s. v. w. falsche Kunde, s. Molochen; in der Numismatik s. v. w. Stempelzeichen.

Kontermarsch (franz.), Evolution, durch welche Truppenkörper die der bisherigen entgegengesetzte Fronte und Abmarsch annehmen, ohne das Verhältnis der Glieder und Flügel zu einander zu ändern; in den meisten Armeen jetzt außer Gebrauch.