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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kontrolle - Konvaleszenz.

schütterungen der Fahrt momentan geschlossen und wieder geöffnet wird, während er bei Stillstand geöffnet bleibt. Der Anker eines Elektromagnets, welcher bei Schluß des elektrischen Stroms angezogen, bei Öffnung wieder losgelassen wird, erzeugt hierbei auf einem durch Uhrwerk bewegten Papierstreifen mittels einer Nadel eine Punktreihe, solange der Zug in Bewegung ist, während sich die Haltezeiten durch Unterbrechung derselben bemerkbar machen. Der neue Kontrollapparat von Finckbein u. Schäfer registriert auch die Fahrgeschwindigkeiten. Er besteht im wesentlichen aus einem Zentrifugaltachometer mit horizontaler Achse, bei welchem die Schwerkraft durch Federkraft ersetzt ist. Die Rotation dieser Achse wird durch Treibriemen von der Tenderachse abgeleitet, ist also der Zuggeschwindigkeit proportional. Der Ausschlag des Tachometers, welcher von der Umdrehungsgeschwindigkeit abhängig ist, bewirkt die Verschiebung eines schreibenden Stiftes, welcher wieder auf einem durch ein Uhrwerk bewegten Papier die Geschwindigkeit während jeder Sekunde der Fahrt aufschreibt. Die Haltezeiten charakterisieren sich hier durch die Geschwindigkeit Null. Über Kontrolluhren s. Uhr.

Kontrolle (franz. Contrôle, "Gegenregister"), Gegenaufzeichnung bei einer Rechnungsführung durch eine zweite Person zu dem Zweck, die Rechnung auf ihre Richtigkeit zu prüfen; in staatswissenschaftlicher Hinsicht überhaupt die Bewachung der Regelmäßigkeit und Gesetzlichkeit der öffentlichen Verwaltung, sowohl in Finanzsachen als in Beziehung auf alle übrigen Gegenstände. Kontrolleur ("Gegenschreiber", wie man schon vor langer Zeit in der Bergverwaltung den mit der Führung des "Gegenbuchs" betrauten Beamten nannte) heißt in Deutschland auch vorzugsweise der Aufsichtsbeamte der Zoll- und Steuerbehörden. Contrôleur général des finances, sonst in Frankreich der Titel des Finanzministers, früher, etwa seit 1680, Titel des zweiten Finanzbeamten; Colbert war der erste, der ihn als erster Finanzbeamter, welcher sonst Surintendant des finances hieß, führte. - Die militärische K. der Personen des Beurlaubtenstandes ist für Deutschland durch Gesetz vom 15. Febr. 1875 (Kontrollordnung) geregelt. Mannschaften der Landwehr dürfen jährlich einmal, der Reserve zweimal zur K. beordert werden. Zeit und Ort der Versammlungen sind so zu wählen, daß die Leute nicht mehr als einen Tag ihren Geschäften entzogen werden. Gebühren werden dafür nicht bezahlt. Meldungen und Gesuche außer dieser Zeit werden schriftlich oder mündlich im Kompaniestationsort gemacht; wo Erläuterungen und persönliche Vernehmung erforderlich sind, kann Gestellung im Stationsort gefordert werden, ebenso gegen Zahlung der Marschgebühren die im Bataillonsstabsquartier. Für Schiffer etc. wird in ihrer beschäftigungslosen Zeit eine besondere K. abgehalten. Vergehen während der Kontrollversammlungen, Ausbleiben von denselben etc. können militärisch mit Arrest und Haft bis zu acht Tagen oder mit Geldstrafe bis 60 Mk. bestraft werden.

Kontrollordnung, s. Kontrolle.

Kontrolluhren (Wächteruhren), s. Uhr.

Kontroverse (lat.), Streitfrage, besonders über juristische und Religionsgegenstände; daher Kontroverspredigten, Predigten zur Bestreitung der Glaubenslehren Andersdenkender. Status controversiae nennt man im Prozeß die Hervorhebung und Darstellung der eigentlichen Streitpunkte.

Kontski, Name einer poln. Musikerfamilie, deren Mitglieder sich sowohl als Virtuosen wie auch als Komponisten ausgezeichnet haben. Karl v. K., geb. 6. Sept. 1815 zu Krakau, trat schon in seinen Knabenjahren als Violinist auf, hat aber die Hoffnungen, welche man von dem frühreifen Virtuosen hegte, nicht vollständig erfüllt. Er ließ sich später in Paris als Violinlehrer nieder und starb 22. Aug. 1867 daselbst. Von seinen Brüdern bildete sich der ältere, Anton v. K., geb. 27. Okt. 1817 zu Krakau, zum Klavierspieler aus, ließ sich nach vielen Reisen 1854 in Petersburg als Lehrer nieder und gründete dort 1857 einen Verein für Aufführung klassischer Musik; seit 1867 hat er seinen Wohnsitz in London. Unter seinen Kompositionen hat die Kaprice "Le reveil du lion" große Verbreitung gefunden. Der jüngere, Apollinary v. K., geb. 23. Okt. 1825 zu Warschau, zeigte schon früh ein bedeutendes Talent für die Violine und unternahm, nachdem er dasselbe unter seines Bruders Karl Leitung ausgebildet, erfolgreiche Kunstreisen durch ganz Europa, teilweise in Begleitung noch zweier Geschwister, Stanislaus und Eugenie, die ihn durch Klaviervorträge unterstützten. 1853 wurde er als Soloviolinist im kaiserlichen Orchester zu Petersburg angestellt, siedelte aber 1861 nach Warschau über, wo er bis zu seinem Tod 19. Juni 1879 als Direktor des Konservatoriums wirkte. Von seinen vorwiegend dem Geschmack der Menge huldigenden Kompositionen sind nur einzelne im Druck erschienen.

Kontumaz (lat. contumacia), in der Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine gerichtliche Auflage oder Ladung. Der Ungehorsame heißt Kontumax. Folgen der K. sind in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Ausschluß (Präklusion) der betreffenden prozessualischen Handlung, welche Gegenstand der richterlichen Verfügung war, oder fingiertes Zugeständnis der in Frage stehenden Behauptung der Gegenpartei. So wird z. B. der Beklagte, welcher sich auf eine Klage in dem dazu gesetzten Termin nicht einläßt, "zur Strafe Ungehorsams" der Klage für geständig erachtet und nach dem Klagegesuch ("in contumaciam") verurteilt. Das Verfahren in solchem Fall wird Versäumnisverfahren genannt. Der Antrag der Gegenpartei, daß auf die Folgen der K. erkannt werden möge, heißt Ungehorsamsbeschuldigung (Kontumazklage), das dem entsprechend erteilte Erkenntnis Versäumnisurteil oder Kontumazialbescheid (s. Versäumnis). Im Strafverfahren wird das Kontumazialverfahren von der deutschen Strafprozeßordnung als das "Verfahren gegen Abwesende" (§ 318 ff.) bezeichnet und behandelt, das Verfahren gegen Abwesende, welche sich der Wehrpflicht entzogen haben, insbesondere § 470 (s. Ungehorsam). In einem andern Sinn bedeutet K. s. v. w. Quarantäne (s. d.). - Kontumazieren, wegen Nichterscheinens verurteilen.

Kontur (franz. contour, ital. contorno, "Umriß"), Linie, durch die bei Zeichnungen und Gemälden die äußern Umrisse der Figuren etc. bestimmt werden, überhaupt der Umriß bei Schöpfungen der Kunst oder bei Gegenständen der Natur.

Kontusch, in der altpoln. Nationaltracht ein feintuchenes oder seidenes Oberkleid mit offenen (geschlitzten), herabhangenden Ärmeln, zusammengehalten durch einen breiten Gürtel. Davon die Kantusche, ein Frauenspenzer. Vgl. Contouche.

Kontusion (lat.), s. Quetschung.

Kontutor (lat.), Mitvormund, s. Vormundschaft.

Konus (lat.), Kegel.

Konvaleszenz (lat.), das spätere Gültigwerden an sich ungültiger Rechtsgeschäfte durch Wegfallen des entgegenstehenden Hindernisses; in der Medizin s. v. w. Rekonvaleszenz. Konvaleszieren, genesen.