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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kopfschnellen; Kopfstation; Kopfsteuer

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Kopfschnellen - Kopfsteuer.

des Gehirnleiden häufig Erbrechen, und es kann eben dadurch die Diagnose irre führen und fälschlich ein gastrisches Grundleiden supponieren lassen. Der K. gastrischen Ursprungs, z. B. nach übermäßigem Alkoholgenuß, nimmt meist die Stirn ein und verbreitet sich in die Augenhöhlen, auf den Augapfel. Der Schmerz ist drückend und erregt die Empfindung, als wolle der Kopf zerspringen. Dabei vorhanden sind Erscheinungen von Gastrizismus, bitterer oder pappiger Geschmack, Übelkeit, Aufblähen, ranziges Aufstoßen, gleichzeitig oder schon vor dem Kopfweh und mit demselben gleichmäßig steigend stinkende Ausleerungen oder Leibesverstopfung. Kommt es zum Erbrechen, so werden durch dasselbe meist große Mengen unverdauter Stoffe oder grünliche Galle, saurer Schleim u. dgl. entleert. Erbrechen und Stuhlausleerung schaffen stets Erleichterung, und besonders fühlt der Kranke, daß der Kopf dadurch freier wird; auch kalte Umschläge wirken auf den K. lindernd. Außerdem ist auf Beseitigung des gastrischen Leidens hinzuwirken. K., der aus der Leere des Magens entsteht, schwindet oft, wenn die Kranken Speise zu sich nehmen. Bei dem idiopathischen K. tritt der Schmerz des Kopfes nicht isoliert auf. Der Kranke ist genötigt, die Augen zu schließen, und ist empfindlich gegen Licht und Geräusch. Der Schmerz nimmt den ganzen Kopf ein und erstreckt sich über das Hinterhaupt bis in den Nacken. Das Gesicht ist bald blaß, bald rot. Erbrechen tritt gewöhnlich erst nach einiger Dauer des Kopfschmerzes ein, besonders bei Bewegungen des Kopfes, beim Aufrichten. Durch das Erbrechen wird bloß Schleim, Wasser und etwas unveränderte Galle ausgestoßen, und der Kranke fühlt sich durch dasselbe nicht nur nicht erleichtert, sondern der K. wird vielmehr durch die damit verbundene Anstrengung noch vermehrt. Eine charakteristische Art von K. ist der Klavus (Clavus ovum). An einer kleinen umgrenzten Stelle, gewöhnlich in der Nähe der Pfeilnaht, hat der Kranke die Empfindung, als bohre man einen Nagel in den Kopf; der Schmerz strahlt aus in die Augenhöhle, und dem Kranken ist, als wolle das Auge größer werden und werde aus seiner Höhle hervorgedrängt. Dieser Schmerz ist neuralgischer Natur und kann so heftig werden, daß während des Schmerzanfalls das Sehvermögen vollkommen oder teilweise schwindet. Bohrende Schmerzen in den knöchernen Teilen des Kopfes, die besonders in der ersten Hälfte der Nachtzeit eintreten oder sich steigern, bei Tage gelinder werden oder ganz aufhören, heftiger werden, wenn der Kopf warm wird oder auf Federn liegt, und gelinder, wenn die Umgebung kühl, das Lager hart ist, gewöhnlich in der Stirngegend ihren Sitz haben, nicht selten mit einem Ausschlag in dieser Gegend (corona Veneris) verbunden sind, deuten auf syphilitischen Ursprung, auf Affektion der Knochenhaut und der Kopfknochen durch diese Dyskrasie. Aber auch rheumatische und gichtische Schmerzen im Kopf werden oft nachts durch das Liegen auf Federbetten, durch die Bettwärme heftiger; dasselbe gilt von dem durch Bleivergiftung veranlaßten K. Schmerzen bohrender Art, welche vorzüglich die Nahtstellen des Schädels einnehmen, mit der Empfindung, als werde der Kopf gewaltsam auseinander getrieben, gleichzeitig mit Austreibungen und knotigen Anschwellungen in der Gegend der Schmerzen, die oft durch Warmhalten des Kopfes gemildert werden, lassen gichtischen Ursprung (Kopfgicht) vermuten. K., der, sich von der Nasenwurzel nach dem Hinterhaupt erstreckend, der Lage des sichelförmigen Blutleiters folgt, im Hinterhaupt heftiger ist, kann von nervöser Hyperämie der Gehirnhäute abhängen. Drückender K. in der Gegend der Stirnhöhlen mit gleichzeitig verstopfter oder stärker absondernder Nase, morgens nachlassend, abends stärker werdend, rührt von der katarrhalischen Affektion der Schleimhaut der Stirnhöhlenknochen her. K. bei Kindern, mit Übelkeit und Erbrechen beim Aufrichten des Kopfes und bei Bewegung des Körpers im Gefolge, läßt Gehirnentzündung besorgen. Begrenzter, ohne Nachlaß anhaltender, hartnäckiger K., mit Lähmungen, Sinnesstörungen, epileptischen Konvulsionen verbunden, deutet auf Erkrankungen innerhalb des Schädels. Dieser K. ist vom Zustand der Verdauung ziemlich unabhängig, wird hingegen jederzeit durch Gemütsbewegungen, geistige Beschäftigung und Spannung, Genuß spirituöser Getränke, durch Aufenthalt in heißen Zimmern, durch Bücken und selbst durch horizontale Lage beträchtlich, oft bis zum Unerträglichen vermehrt. Häufig ist dieser K. mit Erbrechen verbunden. Ihm sehr nahe steht der K. blasser Personen, welche hin und wieder an Schwellung der Füße und Ödem des Gesichts leiden; er deutet auf drohende Urämie hin und ist auch meistens mit Erbrechen verbunden. K. bei Greisen, besonders einseitiger und umschriebener, erregt Verdacht auf Gehirnerweichung oder Gehirnwassersucht. Bei jedem heftigern, namentlich mit Fieber verbundenen K. ist der Arzt zu konsultieren. Über einseitigen K. vgl. auch Migräne und Gesichtsschmerz.

Kopfschnellen (holländ. Koppensnellen), s. Kopfjagden.

Kopfstation, eine Eisenbahnstation, deren Geleisanlage in der Station derart einen Abschluß findet, daß eine Weiterführung der einfahrenden Züge in der Zugrichtung nicht stattfinden kann. Die K. ist die naturgemäße Form der Stationseinrichtung an den Anfangs- und Endpunkten der Linien. Als Zwischenstation erfordert die K. behufs Weiterführung des angekommenen Zugs ein jedesmaliges Abhängen der eingefahrenen Lokomotive, Rangieren derselben an das entgegengesetzte Ende des Zugs und Zurückführung des Zugs bis zu einer zur Überleitung in die Hauptlinie dienenden Weiche. Man hat daher die unter frühern Verhältnissen als Zwischenstationen angelegten Kopfstationen, wo es angängig war, in solche mit durchgehender Geleisanlage umgebaut.

Kopfsteuer (franz. Capitation), eine Steuer, welche jeden Angehörigen des Staats ohne Rücksicht auf Vermögen und Einkommen gleich hoch trifft. Als Mittel, den gesamten Staatsbedarf aufzubringen, ist sie nur in den Anfängen der Kultur bei mehr gleichmäßiger Verteilung des Besitzes denkbar und empfiehlt sich dann durch Leichtigkeit und Sicherheit der Anlegung und Erhebung. Sie kam in den Staaten des Altertums (Persien, Rom etc.) vielfach vor, fand sich aber auch später noch in europäischen Staaten in mannigfaltigen Gestalten, indem nicht selten unter dem Namen von Personalsteuern alle Familienväter und einzeln lebenden Personen oder sogar alle Erwachsenen, sei es des ganzen Volkes oder bestimmter Klassen desselben, mit gleich hohem Betrag belastet wurden. So zahlte nach der ehemaligen österreichischen Personalsteuer, welche von 1802 bis 1830 erhoben wurde, jede Person über 15 Jahre jährlich 30 Kreuzer, später 2 Gulden. Nur das Militär und erweislich Dürftige waren befreit. In mehreren Staaten der nordamerikanischen Union bestehen Kopfsteuern von 0,80-3 Dollar; die Leistung derselben ist zuweilen Bedingung des Stimmrechts. Ihr Er-^[folgende Seite]