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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kopfstimme - Kopieren.

trag ist meist für besondere Zwecke, wie zur Unterstützung von Schulen, Armen, für Wegebau etc., bestimmt. Eine Modifikation der K. ist die Klassen- und Rangsteuer, welche durch klassenweise Abstufungen eine größere Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit in der Belastung zu erzielen sucht. Die in Rußland unter Peter d. Gr. eingeführte K. trifft heute die Gemeinden in ähnlicher Weise wie die deutschen Matrikularbeiträge die Gliederstaaten wohl nach der Kopfzahl, doch wird sie innerhalb der Gemeinden selbst nach andern Maßstäben umgelegt. Das Kopfgeld (obrok), welches die Kronbauern entrichten, ist keine Steuer. Die K. kann größern Anforderungen des Staats nicht genügen, auch entspricht sie keineswegs den modernen theoretischen und praktischen Steuerprinzipien, indem sie weder nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit noch nach dem Vorteil, den die Staatsverbindung gewährt, belastet. Praktisch können einzelne Steuern, insbesondere Verbrauchssteuern, kopfsteuerartig wirken, wenn die Ärmern von den zu treffenden Gegenständen ebensoviel verzehren wie die Reichern. Letztere müßten dann auf andern Gebieten zu verhältnismäßig höherer Besteuerung herangezogen werden.

Kopfstimme, s. Falsett.

Kopfstück, im allgemeinen jede Münze mit dem Brustbild ihres Münzherrn, im engern Sinn die nach dem Konventionsfuß ausgeprägten Zwanzigkreuzerstücke, besonders in Österreich. Ein K. von 20 Kreuzern oder ⅓ Gulden Konventionsgeld hatte den Wert von 70 Pfennig. In Bremen führten die Zwölfgrotstücke, in Dänemark die Zwanzigschillingstücke, in England die Schillingstücke den Namen K.

Kopfwassersucht, s. Gehirnwassersucht.

Kopfzange, s. v. w. Geburtszange.

Kophta, ein von geheimnisvollem Dunkel umgebener, wunderthätiger Weiser aus Ägypten; kophtisch, auf den K. bezüglich, von ihm herrührend (Goethes "Kophtisches Lied"). Vgl. Großkophta.

Kopialĭen (lat.), die Gebühren, welche für eine gefertigte Abschrift (pro copia), z. B. von einer Behörde, einem Anwalt, berechnet werden.

Kopiatūr (ital.), das Abschreiben, Kopieren.

Kopidlno, s. Liban.

Kopīe (v. lat. copia, Menge), s. v. w. Abschrift (s. d.). Exemplifizierte K. nennt man eine Abschrift oder anderweitige Ausfertigung einer Urkunde dann, wenn diese Urkunde unter Hinzuziehung sämtlicher Personen, welche bei der Herstellung des Originals beteiligt waren, zum zweitenmal ausgefertigt wird, etwa aus dem Grund, weil die erste Ausfertigung infolge allzu vielen Gebrauchs nicht mehr zusammenhält. Copia vidimata, beglaubigte Abschrift; c. auscultata, eine von zwei Personen in der Weise beglaubigte Abschrift, daß die eine das Original vor-, die andre die Abschrift nachliest. Außerdem bezeichnet K. die Wiederholung oder Vervielfältigung eines Werkes der Malerei, der Zeichenkunst oder der Plastik; in England (copy) auch s. v. w. Abdruck, Exemplar eines Buches. Ist die Wiederholung eines Kunstwerks von demselben Urheber wie dieses, so heißt sie besser Dublette oder Replik.

Kopiebuch (Kopierbuch, Briefkopiebuch), ein in vielen Ländern, auch durch Art. 28 des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs, gesetzlich vorgeschriebenes Handlungsbuch, in welches die abgehenden Geschäftsbriefe nach der Reihenfolge der Erledigung eingetragen werden (vgl. Handelskorrespondenz). Mit dem Abschreiben solcher Briefe begann früher der kaufmännische Lehrling seine Laufbahn. Seit längerer Zeit sind dafür Kopierpressen (s. Kopieren) im Gebrauch, mittels deren ein mit dem Original genau übereinstimmender Abklatsch im K. hergestellt wird.

Kopierdruck, Buchdruck zu gleichzeitigem Kopieren mit Schreibschrift. S. Kopieren.

Kopieren (lat.), das Vervielfältigen von Schriften und Zeichnungen auf mechanischem Weg; das K. von Schriften geschieht jetzt ganz allgemein mit Hilfe der Kopierpresse und Kopiertinte (s. Tinte). Die Kopierpresse besteht aus zwei eisernen Platten, welche durch eine Schraube oder ein Exzentrik aneinander gepreßt werden. Das zu kopierende Schriftstück legt man auf ein Blatt Wachspapier und bedeckt es mit einem gleich großen Blatt angeleimten Seidenpapiers, das entweder vorher mit einem Schwamm befeuchtet, oder mit einem Stück feuchten Schirtings bedeckt wird; schließlich legt man noch ein Blatt Wachspapier auf und setzt das Ganze dem Druck der Kopierpresse aus. Die Tinte wird durch die Feuchtigkeit etwas erweicht, und es dringt davon so viel durch das Seidenpapier hindurch, daß die Schriftzüge auf der obern Seite desselben lesbar werden. Gute Kopiertinte gestattet etwa drei Abzüge zu nehmen; wenn man aber mit einer konzentrierten Lösung von Blauholzextrakt schreibt und das Papier nicht mit Wasser, sondern mit einer schwachen Auflösung von neutralem chromsauren Kali tränkt, so kann man 20 Abzüge nehmen. Da beim K. die Schrift nur dann leserlich wird, wenn sie durch das Kopierpapier hindurchschlägt, so kann man geleimtes Papier nicht gebrauchen; letzteres verhält sich aber gegen Spiritus ebenso wie ungeleimtes Papier gegen Wasser, und man gelangt daher ebenfalls zum Zweck, wenn man beim K. dem Wasser so viel Weingeist zusetzt, daß das Papier beim Befeuchten durchscheinend wird. Nach einer andern Methode kopiert man während des Schreibens, indem man weißes Papier zwischen Blätter von auf einer Seite geschwärztem oder mit Berliner Blau und Schweineschmalz bestrichenem Papier legt und auf dieses schreibt. Nimmt man recht dünnes Papier und schreibt mit einem senkrecht gehaltenen Stift aus Stahl, Achat oder Elfenbein, so kann man leicht 6-8 Kopien erhalten. Wendet man zum K. Seidenpapier an, so kann man auch auf beiden Seiten bestrichene Blätter benutzen, die dann je zwischen zwei Blätter Seidenpapier gelegt werden; vgl. Hektograph. Zum K. von Zeichnungen bedient man sich entweder des Durchzeichnens mittels durchsichtigen Papiers oder Kattuns (Pauspapier, Pauskattun), oder des Lichtpausverfahrens mit Hilfe des photographischen oder besonders präparierten Papiers. Am beliebtesten ist hier die Methode geworden, bei welcher die Zeichnung in weißen Linien auf blauem Grund erscheint. Man löst hierzu einerseits 1 Teil zitronensaures Eisenoxydammoniak in 4 Teilen Wasser, anderseits 1 Teil rotes Blutlaugensalz in 4 Teilen Wasser, gießt beide Lösungen zusammen und bewahrt die Mischung im Dunkeln auf. Beim Gebrauch bestreicht man damit vermittelst eines breiten Kamelhaarpinsels Papier, legt auf dieses die zu kopierende, auf Pauspapier gezeichnete Zeichnung, hierauf eine Glasplatte und setzt diese dann dem Licht aus. Je nach der Beschaffenheit dauert die Exposition etwa 1-30 Minuten. Sie wird unterbrochen, wenn die weißen Linien fast verschwunden sind und der Grund einen gräulichgrünen Ton angenommen hat. Die Entwickelung erfolgt sodann in reinem Wasser, worauf der Grund blau wird. Man kann ihn übrigens noch nachdunkeln lassen in Wasser mit 5proz. Salzsäure; dann ist ein nochmali-^[folgende Seite]