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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Korpsgeist - Korrelation.

die Gesamtheit der Gesandten an einem Hof mit ihrem Beamtenpersonal; C. de ballet, die Gesamtheit der Balletttänzer und -Tänzerinnen an einem Theater; C. legislatif, Gesetzgebender Körper; C. de logis, das Mittel- oder Hauptgebäude eines Schloßbaues. Über die K. (Verbindungen) der Studenten s. Landsmannschaften.

Korpsgeist (Esprit de corps), s. Esprit.

Korpulent (lat.), beleibt, wohlbeleibt; Korpulenz, Wohlbeleibtheit, s. Fettsucht.

Korpus (lat.), der Körper; etwas zu einem Ganzen Verbundenes, Kommune, Abteilung, Korps etc.; eine Versammlung von Räten, Geistlichen etc.; der Kasten eines Klavier- oder Geigeninstruments, bei Blasinstrumenten das Rohr oder der Raum, in dem der Ton gebildet wird; in der Buchdruckerkunst eine Schriftgattung (die K., in Süddeutschland Garmond), weil früher das Corpus juris gewöhnlich damit gedruckt wurde (der Kegel derselben hält 10 typographische Punkte; s. Schriftarten).

Korpuskulārtheorie, s. Licht.

Korreālverbindlichkeit (v. lat. correus, Mitschuldner, Korrealobligation, Solidarobligation), dasjenige Rechtsverhältnis, bei welchem ein und dasselbe Leistungsobjekt aus einem und demselben obligatorischen Grund mehreren oder von mehreren solidarisch, d. h. im Ganzen und als Ganzes, geschuldet wird. Ist hierbei von den mehreren Gläubigern jeder zu dem ganzen Gegenstand berechtigt, so spricht man von aktiver, hat von den mehreren Schuldnern jeder das Ganze zu leisten, sind also, wie man zu sagen pflegt, "alle für einen und einer für alle" verpflichtet, von passiver K. So haften z. B. die Mitglieder einer offenen Handelsgesellschaft für die Schulden der letztern solidarisch; ebenso haften im Wechselrecht die Acceptanten, Trassanten, Indossanten und Avalisten eines Wechsels solidarisch für die Wechselschuld. Die Lehre von der K., eine der schwierigsten des römischen Rechts, wurde bearbeitet von Ribbentrop (Götting. 1831), Helmolt (Gießen 1857), Fitting (Erlang. 1859), Weibel (das. 1872), Suffrian (Brandenb. 1876) und Waldner (Wien 1885).

Korreferént (lat.), Mit- oder Nebenreferent (s. Referent); korreferieren, als K. fungieren; Korreferat, Korreferenz, s. Korrelation.

Korrékt (lat.), regelrecht, fehlerfrei. Ein Denken, das den Regeln der Logik, ein Sprechen, das den Regeln der Grammatik und des Stils, ein Betragen, das den Regeln der Sitte und des Anstandes, ein Komponieren, das den Regeln der Ästhetik gemäß ist, heißt logisch-, grammatisch- und stilistisch-, sittlich-, ästhetisch-k. Das erstere muß darum keineswegs wahr, die letztere müssen keineswegs schön sein; durch die Eigenschaft der Korrektheit wird nur das Mißfällige, das in der Regelwidrigkeit liegt, beseitigt, aber nichts Wohlgefälliges erzeugt. Da es auch falsche Regeln gibt (z. B. die der Beobachtung der sogen. drei Einheiten im Drama), so gibt es auch eine falsche Korrektheit, welcher gegenüber die Inkorrektheit (die Verletzung der falschen Regel) zur Pflicht werden kann.

Korrektion (lat.), Berichtigung, Besserung, Verweis; in der Astronomie die genauere Bestimmung eines durch einfache Beobachtung gefundenen Ergebnisses, indem man Momente mit in Anschlag bringt, die man kennt, und deren Nichtbeachtung einen Irrtum in das Endresultat bringen würde, wie z. B. bei Bestimmungen des wahren Mittags aus korrespondierenden Sonnenhöhen die Änderung der Deklination der Sonne.

Korrektionär (franz.), Sträfling, Insasse einer Korrektionsanstalt.

Korrektionell (franz.), bessernd, zuchtsträflich.

Korrektionsanstalt (Korrektionshaus), s. Besserungsanstalten und Arbeitshäuser.

Korrektīv, zur Besserung dienend; als Substantiv (das K.) s. v. w. Besserungs- oder Verbesserungsmittel.

Korrektor (lat.), Verbesserer, Berichtiger, besonders Druckberichtiger (s. Korrektur). Unter den spätern römischen Kaisern war K. Name der Statthalter oder Landvögte kleinerer Provinzen, die den Rang der Clarissimi hatten.

Korrektōrium (lat.), Strafzimmer, Bußgemach in Klöstern; Klosterstrafenverzeichnis.

Korrektūr (lat.), die gewöhnlich durch besondere Korrektoren besorgte "Verbesserung" aller von dem Schriftsetzer gemachten Fehler (Korrigenda), auch in Bezug auf Inkonsequenzen in der Rechtschreibung, der Interpunktion, in Abkürzungen, Citaten etc. Zugleich hat der Korrektor seine Aufmerksamkeit auf das richtige Fortlaufen der Seitenzahlen, Normen, Signaturen, der Kapitel- und Paragrapheneinteilung, Kolumnenüberschriften, die Symmetrie bei Versen, Tabellen etc. zu richten. Die Verbesserungen werden am Rande des Korrekturabzugs "gezeichnet", und zwar hat man für öfters wiederkehrende Satzfehler gewisse Zeichen (Korrekturzeichen). Die wichtigsten der letztern sind etwa: ₰, entstanden aus d, der Abkürzung des lateinischen Wortes deleatur ("man tilge"), deutet an, daß ein Buchstabe etc. ausfallen soll; ✓, entstanden aus v, d. h. vertatur ("man kehre um"), daß ein Buchstabe verkehrt gesetzt sei; ||||| oder ^ bezeichnet dem Setzer ein zu sperrendes Wort, umgekehrt ^ ein fälschlich gesperrt gesetztes Wort; ^ bezeichnet einen fehlenden Zwischenraum zwischen zwei Wörtern oder Buchstaben, ^ eine Umstellung, ^ einen "Spieß", d. h. ein mit abgedrucktes Ausschluß- oder Durchschußstückchen, das vom Setzer niederzudrücken ist, etc. Von einem guten Korrektor wird große Belesenheit, vielseitige Bildung, aber auch zugleich ein typographisch geschultes Auge verlangt, dem selbst geringe Ungleichheiten des Satzes nicht entgehen. Vgl. Lorck, Herstellung von Druckwerken (4. Aufl., Leipz. 1883); Bertram, Manuskript und K. (Halle 1875); Waldow, Anleitung zum Zeichnen von Korrekturen (2. Aufl., Leipz. 1878); Tassis, Guide du correcteur (9. Aufl., Par. 1884); Lefevre, Guide pratique du compositeur (2. Aufl., das. 1883).

Korrelāt (neulat.), Bezeichnung für Begriffe oder Dinge, die einander wechselseitig erfordern und bedingen, so daß eins nicht ohne das andre gedacht werden kann; z. B. ein Gatte setzt eine Gattin, ein Vormund einen Mündel, Rechte setzen Pflichten voraus (necessitas et licentia sunt correlata); diese und ähnliche Begriffe sind deshalb k. oder stehen zu einander in Korrelation.

Korrelation (neulat.), Wechselbeziehung (s. Korrelat); in der Grammatik Beziehung von zwei Wörtern oder Sätzen aufeinander, so daß das eine Wort die Frage, das andre die Antwort, der eine Satz wiederum die Frage oder den Satz, der andre die Antwort oder die Vergleichung enthält. Daher Korrelativwörter (Correlata), Wörter, welche eine solche K. bezeichnen, wie die Pronomina: derjenige, welcher etc., die Partikeln: wo? dort, nirgends etc., die Zahlwörter: wie viel? so viel etc. Korrelative Sätze sind koordinierte Sätze, welche dergleichen Verhältnisse ausdrücken, was durch solche Korrelativwörter angedeutet ist. In der Rechtssache ist K.