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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kraut - Kray.

zum Vizepräsidenten im Herrenhaus des Reichsrats ernannt ward. Er starb 26. Juni 1861 im Schlosse Schönbrunn bei Wien. - Sein älterer Bruder, Karl, Freiherr von K., geb. 13. Sept. 1789, trat 1809 in den Staatsjustizdienst, war 1851-57 Justizminister, dann bis 1865 Präsident des obersten Gerichts- und Kassationshofs, dann Präsident des Reichsgerichts und Mitglied des Herrenhauses, nahm 1881 seine Entlassung und starb kurz darauf 5. März d. J.

2) Alfred Eduard, reform. Theolog, geb. 19. März 1836 zu Rheineck in der Schweiz, wurde Pfarrer zu Stettfurt im Thurgau, 1870 außerordentlicher, im folgenden Jahr ordentlicher Professor in Marburg und siedelte in gleicher Eigenschaft 1873 an die Universität Straßburg über. Er schrieb: "Über die Bedeutung des Glaubens für die Schriftauslegung" (Frauenfeld 1867); "Theologischer Kommentar über 1. Kor. 15" (das. 1864); "Die Lehre von der Offenbarung" (das. 1868); "Das protestantische Dogma von der unsichtbaren Kirche" (Gotha 1876); "Lehrbuch der Homiletik" (das. 1883).

3) Gabriele, Sängerin, geb. 24. März 1842 zu Wien, bezeugte frühzeitig ein bemerkenswertes musikalisches Talent, das auf dem Wiener Konservatorium seine Ausbildung erfuhr. 1860 debütierte sie in ihrer Vaterstadt als Mathilde in "Wilhelm Tell" und wurde sogleich für die Hofoper engagiert, der sie nun bis 1868 als Vertreterin erster Rollen angehörte. Von dem genannten Jahr ab wirkte sie in Paris und ist noch heute ein gefeiertes Mitglied der Großen Oper daselbst, der für eine deutsche Sängerin seltene Ehren erwiesen wurden, so die 1870 erfolgte Ernennung zum Ehrenmitglied der Gesellschaft der Konservatoriumskonzerte und die von 1880 datierte Verleihung des Titels eines Akademieoffiziers. Die französische Kritik bezeichnet K. als eine bedeutende Interpretin von Rollen wie Norma, Desdemona, Aida, ebenso der Jeanne d'Arc und der Pauline ("Polyeuct"), zwei Partien, die sie geschaffen hat.

Kraut, nicht verholzendes Gewächs, dessen Stengel krautig bleibt, die ein- und zweijährigen Pflanzen und die Stauden; in vielen Gegenden speziell s. v. w. Kopf- oder Weißkohl, s. Kohl.

Kraut (Apfelkraut, Birnkraut, Apfelbutter, Seim, Obsthonig, Obstgelee), ein aus Äpfeln und Birnen zuerst am Niederrhein und in Westfalen bereitetes Präparat, welches sich in neuerer Zeit weiter in Deutschland verbreitet hat und als besonders bei Kindern sehr beliebtes, angenehm säuerlich und erfrischend schmeckendes Nahrungs- und Genußmittel große Beachtung verdient, weil es Gelegenheit bietet, den Überfluß reicher Obsternten trefflich zu verwerten. Man verarbeitet übrigens auch Zuckerrüben, Möhren, Topinambur und Weintrauben auf K., und das Fabrikationsverfahren besteht stets darin, die genannten Materialien mit Wasser über freiem Feuer oder ohne Wasser mit Dampf zu kochen, dann zu pressen und den Saft zu einem sehr dicken Sirup einzukochen. K. unterscheidet sich also vom Mus (Kreide) dadurch, daß es keine Faser enthält. Ein ähnliches Fabrikat aus Traubensaft ist in Frankreich und der Schweiz als Raisine im Handel.

Kraut, Wilhelm Theodor, ausgezeichneter Germanist, geb. 15. März 1800 zu Lüneburg, widmete sich in Göttingen und Berlin unter Hugo, Savigny, Eichhorn juristischen Studien und habilitierte sich 1822 an ersterer Universität als Privatdozent. Drei Jahre später wurde er Beisitzer des Spruchkollegiums, 1828 außerordentlicher, 1836 ordentlicher Professor der Rechte. Der angedrohten Entlassung der sieben Professoren suchte er durch eine in Gemeinschaft mit fünf andern Professoren veröffentlichte Erklärung vorzubeugen, worin er die Handlungsweise der Sieben in jedem Betracht billigte. Von 1850 bis 1853 saß er als Abgeordneter der Universität in der hannöverschen Ständekammer. Er starb 1. Jan. 1873. Von seinen Schriften heben wir hervor: "Grundriß zu Vorlesungen über das deutsche Privatrecht" (Götting. 1830; 6. Aufl. von F. Frensdorff, Berl. 1886) und "Die Vormundschaft, nach den Grundsätzen des deutschen Rechts" (Götting. 1835-59, 3 Bde.). Auch gab er "Das alte Stadtrecht von Lüneburg" (Götting. 1846) heraus.

Kräuterbäder, mit Zusatz von Kräutern, Wurzeln etc. bereitete Bäder; s. Bad, besonders S. 221.

Kräuterdieb, s. Holzbohrer.

Kräuteressig, s. Essige, aromatische.

Kräutergewölbe, s. v. w. Droguenhandlung.

Kräuterkissen, aus einem weichen Zeug verfertigtes Säckchen, welches, mit wohlriechenden Kräutern, Kampfer etc. angefüllt und dann durchnäht, zur Bedeckung eines kranken Körperteils früher sehr häufig angewendet wurde.

Kräuterkuren, s. v. w. Frühlingskuren.

Kräutersammlung, s. v. w. Herbarium.

Kräuterschiefer, s. Schieferthon.

Krautfeige, s. Dorstenia.

Krautinsel, s. Chiemsee.

Kräutle, Karl, Kupferstecher, geb. 12. Juni 1833 zu Schramberg (Württemberg), wo er, 16 Jahre alt, in eine Porzellanfabrik trat. 1852 kam er nach München auf die Akademie und wurde dann Schüler von Thäter, bei dem er sechs Jahre studierte. 1860 ging er nach Dresden, zwei Jahre später nach Berlin und kehrte dann nach München zurück. Er ist Professor der Kupferstecherkunst an der Kunstschule in Stuttgart und Inspektor der Kupferstichsammlung daselbst. Von seinen größern Arbeiten sind zu nennen: der Wahlspruch des Kaisers Rudolf, nach J. ^[Julius] Schnorr (1856); die Anbetung Christi, nach Schraudolph (1859); das Abendmahl, nach Heinrich Heß (1866); der Geiger, nach L. Gallait (1872); Iphigenia, nach Feuerbach (1880), und der Zitherspieler auf der Alm, nach Defregger (1885).

Krautlerche, s. Pieper und Wiesenschmätzer.

Krawall, ein erst in der Neuzeit aufgekommenes Wort, s. v. w. Aufruhr, Tumult; wird vom mittellat. charavallium (franz. charivari) abgeleitet.

Krawang, Residentschaft in Java, auf dessen Nordküste zwischen Tscheribon und Batavia, 4994 qkm (90,7 QM.) groß mit (1886) 325,367 Einw., darunter 210 Europäer und 3992 Chinesen. Das fruchtbare Land ist im S. gebirgig (Vulkan Tangkuban Prahu), wird vom schiffbaren Tarum bewässert und erzeugt viel Tabak und Baumwolle; an der Mündung des Tarum ansehnliche Salzwerke.

Krawatte (franz. cravate), eigentlich ein vorn zu einer Schleife zusammengebundenes Halstuch der Männer, das man gegen das Ende des 17. Jahrh. angeblich von den Kroaten entlehnte und daher crovate, cravate nannte; später in der Bedeutung einer steifen Halsbinde und heute als Bezeichnung für eine Halsbinde zum Umschlingen und für eine Schleife zum Anknöpfen an den Hemdkragen gebraucht. Als Spottname heißt Krawattenmacher s. v. w. Halsabschneider, Wucherer.

Kray, Paul K., Freiherr von Krajowa, österreich. Feldzeugmeister, geb. 5. Febr. 1735 zu Käsmark in Ungarn, seit 1754 im kaiserlichen Heer, machte den Siebenjährigen Krieg, als Oberst (1788-^[BINDESTRICH!]