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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kurmantel; Kurmark; Kurmede; Kurmysch

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Kurmantel - Kurmysch.

lität zu beobachten und eine vermittelnde Stellung, wie Preußens Großer Kurfürst, einzunehmen; doch Karl X. von Schweden achtete nicht die anfangs zugesicherte Neutralität, besetzte 1658 K. und ließ den Herzog gefangen abführen. Erst der Friede von Oliva (1660) gab diesem die Freiheit und sein Land zurück, das 1661 endlich durch das Stift Pilten vergrößert wurde. Durch den Krieg war der Wohlstand Kurlands arg geschädigt worden; der Herzog suchte ihn nun durch Förderung des Handels, selbst nach Westindien hin, und durch Anlage zahlreicher Fabriken zu heben. Hierin eiferte ihm sein Sohn Friedrich Kasimir (1682-98) nach, doch gingen die Vorteile seiner Handelspolitik durch eine verschwenderische Hofhaltung meist verloren. Unter dessen Sohn Friedrich Wilhelm (1698-1711), der minderjährig unter der Vormundschaft seines Oheims Ferdinand und seiner Mutter regierte, hatte das Land während des Nordischen Kriegs infolge der Invasion der Schweden (1700-1703, 1704-1709) viel zu leiden und wurde sogar von einem schwedischen Statthalter verwaltet. Der junge Herzog, der inzwischen in Deutschland erzogen wurde, hatte kaum sein Land zurückerhalten, als er 1711 unmittelbar nach seiner Vermählung mit der russischen Prinzessin Anna Iwanowna starb. Die verwitwete Herzogin Anna nahm unter dem Schutz ihres Oheims, Peters d. Gr., ihren Witwensitz zu Mitau. Ihres Gemahls Oheim, Herzog Ferdinand, trat zwar die Regierung an, lebte aber fortwährend im Ausland. Als die herzogliche Kammer ein verpfändetes Gut einziehen wollte und dabei der Pfandinhaber, Oberst v. Fircks, erschossen wurde, beschwerte sich der Adel in Warschau, und der polnische Oberlehnshof ordnete eine Landesverwaltung an, deren Endzweck war, K. nach dem Tode des kinderlosen Ferdinand als ein eröffnetes Lehen förmlich mit Polen zu vereinigen. Dies zu verhindern, erwählten die kurländischen Stände 1726 den natürlichen Sohn des Königs von Polen, den Marschall Grafen Moritz von Sachsen, zum Herzog. Doch blieb diese Wahl, weil Rußland und Polen sich dagegen erklärten, ohne Wirkung. Auf dem Reichstag zu Grodno wurde die Vereinigung Kurlands mit Polen, sobald Ferdinand gestorben sei, von neuem dekretiert; doch Rußland wollte in die Einverleibung nicht willigen. August II. von Polen ließ sich endlich dazu herbei, Ferdinand mit K. zu belehnen (1731); da aber dieser im Ausland bleiben wollte, ward durch diesen Ausweg nichts gebessert. Als er 1737 starb und mit ihm das herzogliche Haus erlosch, setzte die Herzogin Anna, die inzwischen den russischen Thron bestiegen hatte, mit Zustimmung Augusts III., der ihr die polnische Krone verdankte, die Wahl ihres Günstlings, des Grafen Ernst Johann von Biron, seitens der kurländischen Stände zum Herzog durch. Doch dieser blieb in Petersburg und wurde nach dem Tod seiner Beschützerin (1740) während der Regierung des minderjährigen Kaisers Iwan, für welchen er die Regentschaft führte, von Münnich verhaftet und von der Mutter Iwans, der zur Regentin erhobenen Anna Leopoldowna, nach Sibirien verbannt. Die Stände wählten darauf den Prinzen Karl von Sachsen 1758 zum Herzog, zu dessen gunsten die Kaiserin allen Forderungen an K. entsagte. Nach der Thronbesteigung Peters III. erhielt indessen Biron seine Freiheit wieder, und als Katharina II. zur Regierung gekommen war, wurde er von derselben wieder als Herzog von K. eingesetzt; Karl mußte 1763 weichen, und Biron wurde von Polen mit K. belehnt. Das Jahr 1768 brachte dem Land eine neue Konstitution, welche von den Mächten Nordeuropas garantiert und 1774 erneuert wurde. Biron starb 1772, nachdem er schon 1769 die Regierung an seinen Erbprinzen Peter abgetreten hatte. Im Land selbst waren die Zerwürfnisse zwischen Adel und Bürgerstand, das Mißtrauen gegen den Herzog nicht zu beseitigen; abwechselnd suchte man bald in Petersburg, bald in Warschau Schutz. Am 18. März 1795 beschloß der kurländische Landtag, K. dem russischen Zepter zu unterwerfen. Dieser Beschluß ward dem Herzog zur Bestätigung mitgeteilt und von demselben 28. März zu Petersburg, gegen eine Pension für sich und seine Töchter, in einer besondern Abtretungsurkunde genehmigt. Auf diese Weise wurde K. eine russische Provinz. Die Lage des Bauernstandes wurde durch Aufhebung der Leibeigenschaft verbessert (1817); der Adel behielt einige Privilegien, doch wurde 1835 das russische Gesetzbuch (swod) eingeführt. Ein kaiserlicher Ukas empfahl 1850 den Behörden die Anwendung der russischen Sprache statt der deutschen in offiziellen Schriften, wird aber erst seit 1867 streng durchgeführt. Damit macht die Regierung der nationalen Partei in Rußland, welche mit ihrem Haß alles deutsche Wesen verfolgt, ein Zugeständnis. Vgl. Kruse, Geschichte Kurlands unter den Herzögen (Riga 1833-37, 2 Bde.); "Geschichtliche Übersicht der Grundlagen und der Entwickelung des Provinzialrechts in den Ostseegouvernements" (1845, offiziell); Schwartz, K. im 13. Jahrhundert bis zum Regierungsantritt Bischofs Edmund v. Werd (Leipz. 1875); "Liv-, esth- und kurländisches Urkundenbuch" (Riga 1852-84, Bd. 1-8).

Kurmantel, Schmuck der Kurfürsten (s. d.) bei der Kaiserkrönung, daher in der Heraldik Zierde der Wappen der Regenten in den Kurhäusern.

Kurmark, ehedem der Hauptteil der Mark Brandenburg, deren zweite, kleinere Hälfte die Neumark war, umfaßte die Altmark (nach dem Wohnsitz der Markgrafen auch Mark Salzwedel genannt) mit der Hauptstadt Stendal, die Vormark oder Priegnitz mit der Hauptstadt Perleberg, die Mittelmark (so genannt seit dem 15. Jahrh., ursprünglich Mark Brandenburg, dann Neue Mark [Neumark] genannt) mit der Hauptstadt Brandenburg, die Ukermark mit der Hauptstadt Prenzlau und die Herrschaften Beeskow und Storkow oder den Beeskower und Storkower Kreis und enthielt auf 24,600 qkm (447 QM.) 840,000 Einw. Der Name K. entstand infolge der Übertragung der Kurwürde auf Brandenburg unter Ludwig II. aus dem Haus Wittelsbach (1356) und kam mit dem Untergang der deutschen Reichsverfassung wieder ab. Nach dem Tilsiter Frieden wurde die Altmark dem neuerrichteten Königreich Westfalen, dafür aber das rechts der Elbe gelegene Herzogtum Magdeburg der Mark einverleibt, die demzufolge damals 23,000 qkm (386 QM.) mit 785,000 Einw. umfaßte. Nachdem 1813 die Altmark wieder an Preußen gekommen, ward bei Errichtung der Regierungsbezirke die Einteilung in K. und Neumark nicht wieder aufgenommen, sondern die Altmark dem Magdeburger, die Priegnitz, Ukermark, der größere Teil der Mittelmark und die 1815 von Sachsen abgetretenen Ämter Jüterbog, Dahme und Belzig dem Potsdamer, die übrige Mittelmark und (bis 1836) der Beeskow-Storkower Kreis dem Regierungsbezirk Frankfurt zugeteilt.

Kurmede, s. Baulebung.

Kurmysch, Kreisstadt im russ. Gouvernement Simbirsk, an der Sura, hat eine Kathedrale, 4 Pfarrkirchen und (1880) 2000 Einw.