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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Landkartendruck - Landois.

mann und selbst die lange vernachlässigte Schule finden Befriedigung für ihre mannigfaltigen Bedürfnisse, obgleich noch lange nicht alle Kombinationen erschöpft sind, um den überreichen Stoff dem Fachmann und dem Lernenden mundgerecht zu gestalten.

[Litteratur.] Ausführlicher verbreiten sich über Landkartenprojektion die Werke von J. ^[Josef Johann] Littrow ("Chorographie", Wien 1833), A. Germain (Par. 1866, 2 Bde.), Gretschel (Weim. 1873), Maes und Hannot (2. Aufl., Par. 1874), Tissot (das. 1881; deutsch bearbeitet von Hammer, Stuttg. 1887), Zöppritz (Leipz. 1884), Herz (das. 1885) und in populärer Bearbeitung Steinhauser ("Grundzüge der mathematischen Geographie etc.", 3. Aufl., Wien 1887); fortlaufende Berichte über die Fortschritte der Kartenprojektionslehre gibt seit 1882 Günther im "Geographischen Jahrbuch" (Gotha); über Terrainzeichnung die Schriften von Lehmann (5. Aufl., Dresd. 1843), Vogel (Berl. 1828), Bach (Stuttg. 1853), F. Chauvin (Berl. 1854), Streffleur (Wien 1876); Kartenentwurfslehre im allgemeinen das bereits angeführte Werk von Zöppritz u. a.; über Niveaukarten Aufsätze von Streffleur und Steinhauser ("Mitteilungen der Wiener Geographischen Gesellschaft" 1855 u. 1857). Über die Karten des Altertums und Mittelalters findet man Nachrichten im Vortrag von M. d'Avezac (in den "Bülletins" der Pariser Geographischen Gesellschaft 1862), in Lelewels "Geographie du moyen-âge" (Brüssel 1852-57, 4 Bde.), Santarem ("Essai sur l'histoire de la cosmographie et de la cartographie pendant le moyen-âge". Par. 1849-52, 3 Bde.). Verzeichnisse der neuern Karten enthalten fortlaufend die "Zeitschrift der Gesellschaft der Erdkunde zu Berlin" (1853 ff.), "Petermanns Mitteilungen" (Gotha 1855 ff.), die Zeitschriften der zahlreichen andern größern geographischen Gesellschaften des In- und Auslandes und die "Registrande des großen preußischen Generalstabs" (Berl. 1858-83); für ältere deutsche Erscheinungen dienen Engelmanns "Bibliotheca geographica" (Leipz. 1858), die bis 1850 zurückreicht, H. Berghaus' "Kritischer Wegweiser" (Berl. 1829-35); für gedruckte Erscheinungen aller Zeiten und Länder der "Catalogue of the printed maps, plans and charts of the British Museum" (Lond. 1886).

Landkartendruck, s. Typometrie.

Ländler (Länderer, Dreher), ein zunächst bei den Bewohnern des sogen. Landels (in Österreich ob der Enns) und in Bayern sehr beliebter, später auch in Norddeutschland üblicher Tanz im ⅜- oder ¾-Takt, von mäßig geschwinder Bewegung und heiterm Charakter. Eine französische und italienische Nachahmung des Ländlers ist die Tyrolienne.

Landlieferungen, s. Kriegsleistungen.

Landliga, irische, ein 1879 von Davitte gegründeter, jetzt von Parnell geleiteter Bund, welcher die Rückgabe des irischen Landes an die Iren erstrebt (vgl. Irland, S. 16). - In der neuesten Zeit, 4. Juli 1886, wurde auch eine deutsche L. in Berlin gegründet, welche mit der irischen freilich nur den Namen gemein hat. Dieselbe hat ein halb sozialistisches Gepräge, indem sie die Verstaatlichung von Grund und Boden verlangt, eine Forderung, welche, freilich mit andrer Begründung und andern Zielen, auch schon von der Internationalen (s. d.) und zwar vornehmlich auf dem Kongreß zu Basel 1869 gestellt worden ist. Während nun der Sozialismus nicht allein den Boden, sondern alle Produktionswerkzeuge der Gesellschaft überantwortet und dann im Interesse der Gesellschaft verwertet wissen will, bleibt die deutsche L. bei dem von Henry George, später von Stamm, Flürscheim u. a. vertretenen, etwas einseitigen Gedanken stehen, nach welchem das Monopol des Grundeigentums die Ursache der sozialen Mißstände sei, welche durch Aufhebung jenes Monopols beseitigt werden müßten, während im übrigen die heutige gesellschaftliche Verfassungsform im wesentlichen bestehen bleiben könne. Organ des Vereins ist die in Berlin erscheinende Zeitschrift "Land". Vgl. Stamm, Die Erlösung der darbenden Menschheit (3. Aufl., Stuttg. 1884); Flürscheim, Auf friedlichem Wege (Baden-Baden 1884); v. Helldorff-Baumersrode, Verstaatlichung des Grund und Bodens (Berl. 1885); Derselbe, Das Recht der Arbeit und die Landfrage (das. 1886).

Landlord (engl., spr. lännd-), Gutsherr, Hausherr; auch derjenige, der Aftermieter hält; Gastwirt.

Landlosung (Territorialretrakt, Retractus ex jure incolatus), ehedem in manchen Gegenden eine Art Näherrecht (s. d.), vermöge dessen ein Inländer das Recht hatte, als Käufer in einen Kaufvertrag einzutreten, welcher mit einem Ausländer über ein Grundstück abgeschlossen worden war. Der Inländer, welcher von dieser Befugnis Gebrauch machte, mußte dem ausländischen Käufer den Kaufpreis ersetzen und konnte so das Grundstück an sich ziehen.

Landmarke, die gewöhnlich auf Seekarten abgebildeten, meist weithin sichtbaren oder sich besonders auszeichnenden Küstenpunkte (Berge etc.), nach welchen der Seemann sich orientieren kann. Sind dieselben zu diesem Zwecke künstlich errichtete Gerüste oder Türme, so werden sie Baken genannt (s. Seezeichen).

Landmarschall (Landtagsmarschall), in ältern landständischen Verfassungen und noch jetzt in Mecklenburg Titel des bei Beginn des Landtags aus dessen Mitte gewählten Präsidenten; auch ständisches Erbamt (Erblandmarschall) in manchen preußischen Provinzen, mit welchem jedoch eigentliche Amtsfunktionen nicht verbunden sind. In Österreich heißt der Vorsitzende im niederösterreichischen und im galizischen Landtag L.

Landmesser, in Preußen neue amtliche Bezeichnung für Feldmesser, s. Feldmeßkunst, S. 116.

Landmiliz, während des Dreißigjährigen Kriegs in Deutschland errichtete Wehranstalt, welche die Verpflichtung hatte, als Besatzung in Städten etc. Dienste zu leisten, ohne die Verbindlichkeit, gegen den Feind zu kämpfen. Ihrer mangelhaften Einrichtung wegen hat die L. selten Ersprießliches geleistet.

Landmünze, zur Zeit des alten Deutschen Reichs alle die Münzsorten, welche nicht nach dem Reichsmünzfuß geprägt waren, mithin keine allgemeine Geltung hatten, sondern nur für den Binnenverkehr des Landes, welches sie ausprägte, bestimmt waren. Jetzt wird L. bisweilen die Scheidemünze genannt, weil sie inner Landes bleibt; Landesmünze, die Münze, welche im Land gesetzlichen Umlauf hat.

Landois (spr. langdŏa), 1) Hermann, Zoolog, geb. 19. April 1835 zu Münster, studierte daselbst Theologie und Naturwissenschaft, ward 1859 zum Priester geweiht, promovierte 1863 in Greifswald als Dr. phil. und machte 1864 daselbst sein Staatsexamen. Seit 1862 war er Lehrer der Naturwissenschaft an der Ackerbauschule zu Botzlar (Kreis Lüdinghausen); 1865 ging er in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium in Münster, habilitierte sich 1869 als Dozent der Zoologie an der dortigen Akademie und ward 1873 Professor der Zoologie. Er ist auch Vorsteher des zoologischen und anatomischen Museums der Akademie und Direktor für das Fach der Zoologie des Naturhistori-^[folgende Seite]