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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Landwirtschaftliche Bodenkreditanstalten; Landwirtschaftliche Darlehnskassen; Landwirtschaftliche Genossenschaften

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Landwirtschaftl. Bodenkreditanstalten - Landwirtschaftl. Genossenschaften.

das ganze Jahr hindurch beschäftigt wird und es schwer ist, den wirklichen Reinertrag genau zu berechnen. Eine weitere Aufgabe ist die Sorge für eine gute Lieferung der Naturalemolumente. Diese Forderung könnten die landwirtschaftlichen Vereine verwirklichen, wenn sie eine spezielle Kontrolle in ihrem Kreis ausüben und, wo schlechte Lieferungen trotz erhaltener Warnung erfolgen, die Namen der Arbeitgeber öffentlich bekannt machen würden. Ferner ist eine bessere Verwertung des Geldeinkommens zu erstreben. Konsumvereine freilich sind bei Dienstleuten nicht wohl anwendbar, doch könnten die Gutsherren oft den Einkauf von Waren für ihre Arbeiter im großen besorgen und die Waren zum Einkaufspreis abgeben. Für Einlieger dagegen und grundbesitzende landwirtschaftliche Arbeiter sind, wo sie in größerer Zahl in Dörfern bei einander wohnen, Konsumvereine wohl anwendbar und von gleichem Nutzen wie für industrielle Arbeiter.

Eine Hauptsorge endlich muß dahin gerichtet sein, den Arbeitern die Möglichkeit zu eröffnen, selbständige Landwirte auf einem kleinen Gut als Eigentümer oder Pachter zu werden. Bessere Arbeiter würden, um ein solches erstrebenswertes Ziel zu erreichen, fleißig, sparsam und wirtschaftlich sein. Das Streben nach solchem Besitz und die Erlangung desselben würden indes nicht bloß ihr Einkommen erhöhen, sondern auch auf die Besserung des ganzen Familien- und sozialen Lebens einen günstigen Einfluß üben. Die Durchführung ist auf verschiedene Weise möglich: a) Durch große Gutsbesitzer selbst, welche einen Teil ihres Gutes gegen allmähliche Amortisation des kreditierten Kaufpreises verkaufen und das nötige Kapital entweder selbst leihen, oder den Käufern durch Vermittelung von landwirtschaftlichen Kreditanstalten beschaffen. Eine solche Maßregel würde in ihrem eignen Interesse liegen, da sie sich dadurch einen tüchtigen Stamm seßhafter Arbeiter schaffen und erhalten könnten. b) Durch eigne Gesellschaften nach Art der englischen Landbaugesellschaften, welche die für Ankauf und Einrichtung nötige Summe als ein unkündbares, amortisierbares Darlehen geben oder selbst Land kaufen, kleine Güter anlegen und diese mit Kreditierung des Kaufpreises und unter gleichen Bedingungen verkaufen. Auch c) der Staat kann an der Lösung dieser Aufgabe durch Parzellierung von einzelnen Domänen mitwirken.

Schließlich mögen noch erwähnt werden Hilfs- und Unterstützungskassen (Kranken-, Unfallversicherungs-, Alters-, Witwen- und Waisen-, Begräbnis-, Lebensversicherungskassen), für deren Gründung, soweit nicht bereits durch Gesetz (vgl. Krankenkassen und Unfallversicherung) oder anderweitig Fürsorge getroffen worden ist, die Kommunalgewalt, eventuell die landwirtschaftlichen Vereine thätig sein sollten; dann besondere Feuerversicherungskassen für das Mobiliar und die Vorräte, sofern die bestehenden Gesellschaften Versicherungen dieser Art nicht übernehmen, weiter kleine gegenseitige Viehversicherungsanstalten und endlich zur Förderung des Sparsinnes Gutssparkassen, womöglich mit Gewährung von Prämien für Spareinlagen. Die Durchführung aller dieser Aufgaben würde zum großen Teil den einzelnen Gutsherren und den landwirtschaftlichen Vereinen, die hierin ein großes, segensreiches Feld für ihre Thätigkeit haben, zufallen, ohne daß jedoch die Mitwirkung der gesetzgebenden Gewalt und der öffentlichen Verwaltung entbehrt werden kann. In Süddeutschland ist nach der obigen Darlegung die Reformfrage von viel geringerer Bedeutung. Sofern Übelstände sich finden, sind die vorerwähnten Maßregeln meist auch hier anwendbar. In einem größern Umfang werden hier Konsumvereine und unter der Beteiligung auch andrer Gesellschaftsklassen landwirtschaftliche Bildungsvereine, Bibliotheken etc. sich von Nutzen erweisen.

Vgl. v. d. Goltz, Die ländliche Arbeiterfrage (2. Aufl., Danz. 1874); Derselbe, Die Lage der ländlichen Arbeiter im Deutschen Reich (mit Richter und v. Langsdorff, Berl. 1875); H. Settegast, Die Landwirtschaft und ihr Betrieb (3. Aufl., Bresl. 1885); Schönberg, Zur landwirtschaftlichen Arbeiterfrage ("Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft" 1875, S. 449 ff.); Laspeyres, Zur wirtschaftlichen Lage der ländlichen Arbeiter (das. 1876, S. 183 ff.); G. Schmoller, Die landwirtschaftliche Arbeiterfrage (das. 1866, S. 171 ff.).

Landwirtschaftliche Bodenkreditanstalten, s. Landwirtschaftlicher Kredit.

Landwirtschaftliche Darlehnskassen, s. Darlehnskassenvereine, ländliche.

Landwirtschaftliche Genossenschaften, besondere wirtschaftliche Genossenschaften für landwirtschaftliche Zwecke. Kleine und mittlere Landwirte können durch die Beteiligung an ihnen den Reinertrag ihrer Wirtschaft erhöhen, mittlere Landwirte können sich zugleich, sofern ihre Konkurrenzfähigkeit durch den intensiven Großbetrieb gefährdet wird, vor dem Ruin schützen. Der landwirtschaftliche Betrieb mit der Mannigfaltigkeit seiner Produkte und der Verschiedenheit des Produktionsprozesses gestattet viele Arten von Genossenschaften, und das ist für die Entwickelung der landwirtschaftlichen Genossenschaften ein großer Vorteil; weil für die verschiedensten Einzelzwecke sich l. G. bilden lassen, ist die einzelne landwirtschaftliche Genossenschaft oft in ihrer Organisation und Geschäftsführung sehr einfach, deshalb auch leicht durchführbar. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften scheiden sich am zweckmäßigsten in Genossenschaften für die Zwecke der Produktion, des Absatzes und der Konsumtion.

Zu den landwirtschaftlichen Genossenschaften für die Zwecke der Produktion gehören: 1) Die genossenschaftlichen Kreditvereine (s. Landwirtschaftlicher Kredit). 2) Genossenschaften zur gemeinsamen Benutzung von Produktionsmitteln, welche der einzelne kleine oder mittlere Landwirt für sich allein nicht anschaffen oder benutzen kann, weil die Kleinheit seiner Wirtschaft keine ausreichende Benutzung derselben und folglich keine genügende Rentabilität des betreffenden Anlagekapitals ermöglicht. Das Wesen dieser Genossenschaften besteht darin, daß die Genossenschaft die Produktionsmittel anschafft, resp. herstellt und dieselben an die Genossen vermietet. Die wichtigsten dieser Genossenschaften sind die Maschinengenossenschaften (für Dampfdreschmaschinen, Mähmaschinen, Säemaschinen, Drillmaschinen etc.) und die Zuchtviehgenossenschaften (insbesondere für gute Zuchtstiere und Zuchteber); aber auch zur Errichtung von größern Backöfen, größern guten Scheunen und Ställen sind Genossenschaften möglich. 3) Genossenschaften zum Ankauf von Produktionsmitteln und Verkauf an die Mitglieder zum Einkaufspreis mit kleinem Aufschlag zur Deckung der Verwaltungskosten (sogen. landwirtschaftliche Konsumvereine). Der Vorteil derselben besteht darin, daß die Mitglieder bessere Waren zu geringerm Preis erhalten. Solche Genossenschaften sind insbesondere nützlich für den Ankauf von künstlichen Dungmitteln (Düngerkonsumvereine), von Saatfrüchten, Futtermitteln