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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Letten

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Letten (Thon) - Letten (Volk).

landesgerichtsrat in Posen, 1840 Oberregierungsrat und Dirigent der landwirtschaftlichen Abteilung der Regierung in Frankfurt, 1843 vortragender Rat im Ministerium des Innern und zwar für Landeskultursachen, welcher Berufung 1844 seine Ernennung zum Mitglied des Staatsrats und 1845 zum Präsidenten des neuerrichteten Revisionskollegiums für Landeskultursachen folgte. Im März 1848 war er einer der Gründer und Leiter des Konstitutionellen Klubs in Berlin. Als Mitglied der deutschen Nationalversammlung war er im volkswirtschaftlichen Ausschuß thätig und gehörte zur Gagernschen Partei. 1851 ward er in die Erste, 1852 in die Zweite preußische Kammer gewählt, der er bis zu seinem Tod angehörte, und wirkte hier namentlich für die Befreiung der ländlichen Gemeinden von der gutsherrlichen Vormundschaft. An der Ausarbeitung des 1854 von den Abgeordneten v. Auerswald und v. Patow eingebrachten "Entwurfs einer Landgemeindeordnung für die sechs östlichen Provinzen der preußischen Monarchie" (Berl. 1854) hatte er den wesentlichsten Anteil. Die freisinnige Haltung Lettes im Landtag hatte zur Folge, daß er 1854 als Mitglied des Staatsrats und bald darauf auch als Mitglied des Landesökonomiekollegiums entlassen ward. Ein begeisterter Anhänger der von Stein und Hardenberg in die Gesetzgebung eingeführten Prinzipien, suchte er denselben in dem hauptsächlich von ihm gegründeten volkswirtschaftlichen Kongreß, dessen ständiger Deputation er bis zu seinem Tod präsidierte, Eingang zu verschaffen. 1867 in den Reichstag des Norddeutschen Bundes gewählt, starb er 3. Dez. 1868 in Berlin. Er stiftete 1865 in Berlin den Verein zur Förderung der Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechts, später Lette-Verein genannt (näheres über letztern s. Frauenfrage, S. 624, und Frauenvereine, S. 629). Von seinen Schriften sind noch hervorzuheben: "Die Landeskulturgesetzgebung des preußischen Staats" (mit Rönne, Berl. 1853-54, 3 Bde.); "Über die Verfassungszustände in Preußen" (das. 1857) und "Die Verteilung des Grundeigentums im Zusammenhang mit der Geschichte, der Gesetzgebung und den Volkszuständen" (das. 1858).

Letten, s. Thon.

Letten, Volksstamm in Rußland, der mit den Litauern, den Shmuden (Samogitiern) und den alten Preußen einen besondern Zweig des baltischen Astes des indogermanischen Völker- und Sprachstammes, den litauischen oder lettischen, bildete. L. und Litauer haben denselben Nationalcharakter und in der Hauptsache dieselben Sitten, häuslichen Einrichtungen und Gewohnheiten. Solange die Geschichte sie kennt, erscheinen die L. als eine Fremden unterworfene Nation, zuerst den Russen tributpflichtig, später den Deutschen unterthan. Stets unkriegerisch, haben sie nicht einmal einen Landesadel aus sich erzeugt, sondern sind seit Jahrhunderten ein stilles, friedliches Volk von Ackerbauern und Hirten. Während die Litauer der polnischen Herrschaft und damit dem polnischen Katholizismus anheimfielen, wurden die L. dem Deutschen Orden unterthan und dadurch zum Luthertum geführt. Sie bewohnen ein Gebiet, dessen Grenzlinie bei Salis im O. des Rigaischen Meerbusens beginnt, über Rujen, Walk und Oppekaln ins witebskische Gouvernement führt, sich dann südlich wendet, an Marienhausen und Rositten vorbei bis gegen die Ostspitze Kurlands und von da, mit Einschluß von Birsen und Szaimen, nach Polangen führt. Unterabteilungen des eigentlichen lettischen Stammes gibt es vornehmlich drei: die eigentlichen L. im südlichen Livland, das oft vorzugsweise Lettland (Latweeschu seme) genannt wird, die kurländischen L. auf der Halbinsel Kurland und die Semgaller im Herzogtum Semgallen ("Grenzland"), dem Teil von Kurland, der von Mitau aus sich an der Düna hinauf erstreckt. Ihre Anzahl wird auf 1,050,000 angegeben; davon leben 460,000 in Kurland, 17,500 im Gouvernement Kowno, 392,000 in Livland, 175,000 in Witebsk, der Rest in St. Petersburg und einigen benachbarten Gouvernements. Die L. sind von mittlerer Größe, selten korpulent, von weißer Hautfarbe, mit schlichtem, meist blondem Haar, grauen oder blauen Augen, mäßigem Bartwuchs und mäßig langem, ziemlich breitem Schädel. Seit der Aufhebung der Leibeigenschaft sind die L. in einer raschen Zunahme begriffen. Ihrem Nationalcharakter nach sind sie schüchtern, geduldig und fügsam, offenherzig, gastfrei, aber gegen ihre Herren, die Deutschen und Russen, mißtrauisch und versteckt. Die Spekulationssucht und die Handelstalente der Russen fehlen den L. Da es ihnen früher nicht erlaubt war, Manufakturen und andre Etablissements irgend einer Art zu begründen, so zersplitterten sie ihre von Natur reichen Anlagen in den kleinen Geschäften des Ackerbaues und der häuslichen Wirtschaft. Jetzt findet man bei ihnen Handwerker jeder Art, und besonders seit in jüngster Zeit der Erbgrundbesitz sich bei ihnen eingebürgert hat, entfalten sie eine rege Thätigkeit, infolgedessen der materielle Wohlstand im Wachsen begriffen ist. Dörfer gibt es namentlich in Kurland und im südlichen Livland nur wenige, da die L. vorzugsweise in Einzelhöfen leben. In ihrer Kleidung wählen sie fast ausschließlich die weiße und hellgraue Farbe, ihre alte Nationaltracht verschwindet aber von Jahr zu Jahr mehr. Die Propaganda der griechisch-katholischen Kirche hat es vermocht, daß etwa 50,000 L. vom Luthertum abgefallen und zur orthodoxen Kirche übergetreten sind. Die Sprache der L. bildet mit dem Litauischen und dem ausgestorbenen Altpreußischen zusammen die "lettische" (baltische oder litauische) Familie des indogermanischen Sprachstammes, steht aber an Altertümlichkeit und daher an Wichtigkeit für die Sprachforschung hinter ihren beiden Schwestersprachen weit zurück. An sich ist sie wohllautend, kräftig und besonders in der Ausdrucksweise der Naturlaute reich und schön. Die Poesie der L. ist eine echte Volkspoesie und zwar lyrisch-idyllischen Inhalts. Der vor 400 Jahren beendigte Kampf gegen die deutschen Eroberer hat nirgends eine Spur von Kriegsliedern bei ihnen zurückgelassen; um so reicher sind sie an zarten und tiefsinnigen mythologischen Liedern, Liebesliedern, Hochzeits- und Klagegesängen und andern Volksliedern, deren man bereits ca. 40,000 gesammelt hat (vgl. Ulmann, Lettische Volkslieder, Riga 1874). Nicht weniger zahl- u. sinnreich sind die Volksrätsel, Sprichwörter und Sagen der L. (vgl. Bielenstein, 1000 lettische Rätsel, Mitau 1881). Mit der Poesie stets aufs innigste verbunden waren Musik und Tanz, und die echten alten Volks- und Tanzweisen zeichnen sich durch große Originalität aus (vgl. Jurjan, Lettische Volkslieder mit Klavierbegleitung, Riga 1885). Von den Musikinstrumenten der alten L., zu denen ein Kuhhorn (rags), eine Art Klarinette (stabule), eine Rohrpfeife (swilpe), der Dudelsack (duhkas) und eine Art Zither (kokle, das Instrument der Barden) gehörten, sind jetzt manche nur noch dem Namen nach bekannt; doch findet die Musik auch heute noch durch zahlreiche Gesangvereine eifrige Pflege. Die von Ramm 1530 veranstaltete Übersetzung