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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Lungenfell - Lungenprobe.

Inhalts hat nur noch Interesse in denjenigen deutschen Staaten, in welchen die L. als Hauptmangel in den Währschaftsgesetzen besonders benannt ist.

Lungenfell, s. Brustfell.

Lungenfische, s. Fische, S. 298.

Lungenflechte, s. Sticta.

Lungengangräne, s. v. w. Lungenbrand.

Lungenhyperämie, s. v. w. Lungenkongestion.

Lungenhypostase, s. Lungenkongestion.

Lungeninduration, s. Lungenverhärtung.

Lungeninfárkt (hämorrhagischer Infarkt der Lungen), umschriebener Gewebsabschnitt der Lunge, in welchem die Lungenbläschen prall mit Blut gefüllt sind. Man unterscheidet den hämoptoischen L., welcher unter dem Symptom des Bluthustens bei Herzfehlern auftritt, und den metastatischen L., der eine Form der Lungenentzündung darstellt, die von dem Hineingelangen eines jauchigen Pfropfens (Embolus) in die Lungengefäße abhängig ist. Das Auftreten eines Lungeninfarkts ist stets von sehr übler Vorbedeutung; die metastatischen Infarkte gehen oft, wenn der Tod nicht durch das Grundleiden (Eiterfieber) erfolgt, in Lungenbrand über. Die Behandlung ist gänzlich ohnmächtig.

Lungenkatarrh, s. v. w. Bronchialkatarrh und katarrhalische Lungenentzündung.

Lungenkaverne, s. Kaverne.

Lungenkongestion (Hyperaemia pulmonum), der Blutandrang nach den Lungen, tritt vorübergehend bei starken körperlichen Anstrengungen, bei Gemütsbewegungen heftiger Art, im Rausch, beim Aufenthalt in zu warmer Luft und periodisch bei jugendlichen, reizbaren Personen, bei Vollblütigkeit, nach zurückgehaltenen Blutungen aus der Gebärmutter oder dem Mastdarm ein. Sie begleitet aber auch die Herzkrankheiten, besonders die der Mitralklappe, die Verkrümmungen der Wirbelsäule, Verbildungen des Thorax und andre Krankheiten. Die L. an sich ist eine Krankheit; wenn sie lange dauernd ist, wie bei Herzfehlern, so führt sie zu chronischem Bronchialkatarrh, zur braunen Lungeninduration oder gar zum Lungeninfarkt. Nur bei Tobsüchtigen oder im Alkoholdelirium führt die L., welche gleichzeitig mit Blutandrang zu andern Organen, vornehmlich zum Gehirn, vorkommt, nicht selten zu Lungenödem und damit zum plötzlichen Tode. Die Behandlung richtet sich stets auf das ursachliche Leiden. Gegenüber dieser (aktiven) Form der L. steht die ziemlich häufig vorkommende passive Form, welche als Blutsenkung (Hypostasis) in den hintern Partien der Lungen bei sehr geschwächten, einer kräftigen Atmung unfähigen Personen vorkommt, wenn dieselben anhaltend auf dem Rücken liegen (z. B. bei schwächlichen Kindern und Greisen, bei schweren Typhusfällen etc.). Dieser Zustand geht leicht in Lungenentzündung (s. d.) über oder wird durch Lungenödem tödlich. Bei beginnender Lungenhypostase lasse man den Kranken fleißig in seinem Bett heraufziehen und hoch legen, auch womöglich abwechselnd bald rechts, bald links auf die Seite legen und verhüte besonders das Herabrutschen im Bett und das Zusammengekrümmtliegen. Bei sehr geschwächten Kranken und starkem Auswurf ist es zweckmäßig, Wein, Kampfer und dergleichen Reizmittel zu geben.

Lungenkrampf, s. v. w. Asthma.

Lungenkrankheiten, s. Lunge, S. 1007.

Lungenkraut, s. Pulmonaria.

Lungenlähmung, s. Lungenschlag.

Lungenmagennerven, das zehnte Gehirnnervenpaar, welches Kehlkopf, Lungen, Magen und Herz versorgt.

Lungenmoos, s. Cetraria.

Lungenödēm (Stickfluß, Oedema s. Hydrops pulmonum, Catarrhus suffocativus), eine Krankheit der Lungen, die auf einer Ansammlung von wässeriger Flüssigkeit in den Lungenbläschen, welche aus dem feinen Haargefäßnetz der letztern ausschwitzt, beruht. Die Ursachen des Lungenödems sind entweder örtliche oder allgemeine. Im ersten Fall tritt das Ödem nur in einzelnen Abschnitten der Lunge, um entzündete oder brandige Stellen, oder als kollaterales Ödem bei der echten Lungenentzündung an dem von der Entzündung verschont gebliebenen Lungenflügel auf. Sehr häufig ist es das Endstadium der Schwindsucht und wird von Laien wohl als hinzugetretene Lungenlähmung bezeichnet. Beruht das L. nicht auf Gewebsveränderungen der Lungen selbst, so liegt ihm eine derjenigen Ursachen zu Grunde, welche auch an andern Organen wässerige Ausschwitzungen hervorrufen, wie Hydrämie, Nierenleiden verschiedener Art, Leberschrumpfung, chronische Bauchfellentzündung, vor allem aber Herzlähmung. Auf diese letzte Quelle ist auch bei den andern Leiden der unmittelbare Eintritt des Lungenödems zurückzuführen, und wenn man namentlich bei plötzlich entstandenem L. von Lungenlähmung als Lungenschlag spricht, so sollte es besser Herzschlag heißen oder speziell Lähmung der linken Herzkammer bei Fortarbeiten des rechten Herzens. Hieraus geht hervor, daß das L. in jedem Fall ein Vorbote der eintretenden Herzlähmung, daß es stets ein äußerst bedenkliches Symptom ist. Das Zeichen des Lungenödems ist ein feuchtes, zuerst feinblasiges (stridor), dann grobblasiges Rasseln (stertor), das man auch ohne Auflegen des Ohrs aus einiger Entfernung beim Atmen des Kranken vernimmt. Gleichzeitig wird der Gasaustausch durch den Austritt von Wasser in die Lungenbläschen verhindert, es beginnt Blaufärbung der Lippen und Nägel, Apathie, Schläfrigkeit, Bewußtlosigkeit, kurz die Folgen der Kohlensäurevergiftung. Auf dem sehr allmählichen Zunehmen der Kohlensäureüberladung beruhen die oft so heitern und hoffnungsreichen Traumvorstellungen sterbender Schwindsüchtigen. - Die Behandlung ist selten von Erfolg. Nur wenn es sich um kräftige Personen, die an Lungenentzündung leiden oder nach übergroßer Anstrengung das L. davongetragen haben, handelt, so sind ausgiebige Aderlässe empfehlenswert. Bei herabgekommenen Kranken dagegen sind starke Reizmittel, große Senfteige auf die Brust, Glühwein, Champagner, Äther und Moschus am Platz.

Lungenphthisis, s. v. w. Lungenschwindsucht.

Lungenprobe (Pneumobiomantik, Docimasia pulmonum hydrostatica), der mit der Lunge eines neugebornen Kindes angestellte Versuch, welcher aus dem Schwimmen oder Niedersinken der Lunge im Wasser darthun soll, ob das Kind nach der Geburt Luft geatmet hat oder nicht. Die erste Anwendung der L. zu legalem Zweck fand 1682 durch Schreyer in Zeitz statt, und bald nahm man ziemlich allgemein an, daß das Schwimmen der Lungen eines Neugebornen beweise, daß dasselbe nach der Geburt gelebt und geatmet habe, während das Untersinken derselben darthue, daß es bereits vor der Geburt gestorben sei. Dieser Grundsatz der L. und die daraus abgeleitete Beweiskraft derselben wurde aber bis auf die neueste Zeit herab ebenso lebhaft bestritten wie scharfsinnig verteidigt. Ein Kind kann nämlich nach der Geburt eine kurze Zeit lang leben, ohne zu atmen, wenn es noch durch den Nabelstrang mit dem mütterlichen Körper in Verbindung bleibt; auf der andern