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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Magister janitorum - Magliabecchi.

nur den Adepten (s. d.) gelingen konnte. Danach veraltete Bezeichnung für gewisse chemische Präparate, z. B. M. bismuthi, s. v. w. basisch salpetersaures Wismutoxyd; M. opii, s. v. w. unreines Morphium, etc.

Magister janitōrum (lat.), der Anführer der Leibwache der alten ungarischen Könige.

Magister mathĕseos (lat., "Meister der Mathematik"), s. v. w. Pythagoreischer Lehrsatz.

Magister milĭtum (M. militiae oder armorum, lat.), Titel, welcher im 3. Jahrh. der röm. Kaiserzeit den Generalen gegeben wurde, die vorher Consulares und Legati hießen. Unter Konstantin wurden die Magistri militum statt der frühern Praefecti praetorio zu Chefs der ganzen Militärverwaltung erhoben; sie gehörten zur ersten Rangklasse.

Magister mōrum (lat.), s. v. w. Zensor.

Magister officiōrum oder aulae (lat.), in den letzten Zeiten des röm. Kaiserreichs Vorsteher der Hofbeamten, dem alles, was zur Ordnung und zum Personal des Hofstaats gehörte, unterworfen war.

Magister popŭli (lat.), s. v. w. Diktator.

Magister sacri palatĭi (lat.), ursprünglich der Lehrer der Dienerschaft des Papstes und der Kardinäle, ist seit dem Anfang des 16. Jahrh. der vom Papst mit der Bücherzensur betraute Haustheolog, der immer ein Dominikaner sein muß.

Magister scholārum (lat.), der Oberaufseher einer Kloster- oder Kirchenschule, gewöhnlich zugleich Vorsänger (praecentor, primicerius).

Magistrāl (magistralisch, lat.), magisterhaft; hauptsächlich, die Grundlage bildend.

Magistrale (lat., Magistrallinie), im ältern Festungsbau die Konstruktionslinie für den Grundriß längs des Kordonsteins (s. d.); im neuern Festungsbau die Feuerlinie (s. d.).

Magistranzwurzel, s. Imperatoria.

Magistrāt (lat.), in neuerer Zeit Bezeichnung des Kollegiums der städtischen Verwaltungsbehörde (s. Stadt), für welches in Frankreich der Ausdruck Munizipalität (s. d.) gebräuchlich ist, während dort M. einen Gerichtsbeamten und Magistratur das Gerichtswesen und das Gerichts- und Staatsbeamtenpersonal überhaupt bezeichnet. In England versteht man unter magistrate die höhern Polizeibeamten und die Friedensrichter.

Magistrātus (lat.), bei den Römern ebensowohl das obrigkeitliche Amt wie die dasselbe bekleidende Person. Die Macht, welche jedem Magistrat dem Wesen seines Amtes gemäß zukam, hieß Potestas; ein Imperium (s. d.) als höchste befehlende und ausführende Gewalt war nur mit den höchsten Magistraten verbunden. Ursprünglich war die gesamte Regierungsgewalt im Besitz der Könige vereinigt, von denen die wenigen etwa nötigen Beamten eingesetzt wurden, wofern sie nicht, wie z. B. die Kurionen, die Dekurionen etc., aus der Wahl der betreffenden Körperschaften hervorgingen. Nach der Vertreibung der Könige ging deren ganze Gewalt zunächst auf die Konsuln über; indessen wurden im Lauf der Zeit für einzelne Geschäftszweige derselben besondere Magistrate eingesetzt, so, nach der gewöhnlichen Annahme im ersten Jahr der Republik, für die Verwaltung des Staatsschatzes die Quästur, 444 v. Chr. die Zensur für die Schätzung, 366 für die Rechtspflege die Prätur. Außerdem wurden 494 die neuen Ämter der Volkstribunen und Ädilen geschaffen, zahlreicher untergeordneter Ämter für bestimmte Geschäfte nicht zu gedenken, wie der Triumviri monetales für die Verwaltung des Münzwesens, der Decemviri litibus judicandis und der Triumviri capitales für gewisse richterliche Geschäfte u. dgl. m. Ferner aber wurden auf besondere Veranlassung und vorübergehend verschiedene Ämter eingesetzt, aus denen wir nur die Diktatur, welche zuerst 498 eingeführt und in Fällen außerordentlicher Gefahr in den ersten drei Jahrhunderten der Republik oft wiederholt wurde, die Decemviri legibus scribendis (451 und 450) und aus der letzten Zeit der Republik die Triumviri rei publicae constituendae (43) als die historisch bedeutendsten hervorheben wollen. Man teilte die Magistrate ein in majores und minores: zu den erstern gehörten von den ordentlichen Magistraten nur Konsulat, Prätur, Zensur; ebendiese hießen auch curules von der Sella curulis, die ihnen allein als Ehrenauszeichnung zukam; ein fernerer Unterschied bestand darin, daß die höhern Magistrate wenigstens anfangs nur von Patriziern bekleidet werden durften, das Volkstribunat aber immer den Plebejern vorbehalten blieb. Alle aber waren unbesoldet, sie galten für Ehrenstellen, die man um ihrer selbst willen beim Volk nachzusuchen hatte, denn sie wurden mit wenigen Ausnahmen vom Volk verliehen und zwar die, welche die gewöhnliche Ehrenlaufbahn bildeten, in einer bestimmten Reihenfolge, so daß man mit der Quästur begann und von da durch Volkstribunat und Ädilität (welche beide Ämter aber nicht unbedingt notwendig waren) zur Prätur und zum Konsulat aufstieg; auch war seit 180 durch die Lex Villia annalis für jedes dieser Ämter ein Lebensalter als Minimum festgestellt. Als für die meisten Ämter charakteristisch ist auch zu bemerken, daß sie immer nur auf ein Jahr verliehen wurden, und daß bei ihnen der Grundsatz der Kollegialität herrschend war, indem sie in der Regel von zwei Gleichberechtigten bekleidet wurden. - In der Kaiserzeit gab es Magistrate des römischen Volkes (populi romani) und Magistrate des Kaisers (principis). Für die erstern blieben die altrepublikanischen Namen; ihre Wahl wurde aber dem Senat zugeteilt, und auch dieser durfte die vom Kaiser vorgeschlagenen Kandidaten nicht unberücksichtigt lassen und konnte sich selbst offenbarer Eingriffe des Kaisers in seine Befugnisse nicht erwehren. Die Magistrate des Kaisers, der Praefectus urbi, die Praefecti praetorio, vigilum, annonae, aerarii, wurden von dem Kaiser unmittelbar ernannt. Seit Diokletian und Konstantin erhielten sich die alten republikanischen Magistrate dem Namen nach zum Teil noch lange, aber ohne eine eigentliche Bedeutung für den Staat.

Maglaj, Bezirksstadt in Bosnien (Kreis Dolnja-Tusla), am rechten Ufer der Bosna hübsch gelegen, Station der Bosnabahn (Brod-Zenica), mit 3 Moscheen, altem Schloß, krummen und engen Gassen und einer langen Brücke über die 300 Schritt breite Bosna. M. hat (1885) 3210 meist mohammedan. Einwohner und ein Bezirksgericht; es ist berüchtigt durch den Überfall, welchen die Bevölkerung 2. Aug. 1878 mit Erfolg gegen eine österreichische Husareneskadron ausführte.

Magliabecchi (spr. maljabékki), Antonio, ital. Gelehrter, geb. 28. Okt. 1633 zu Florenz, war bis zu seinem 40. Jahr Goldschmied, hatte sich aber schon von früher Jugend an durch Selbststudium nicht nur die Kenntnis der alten Sprachen, sondern auch eine außerordentliche Masse von litterarhistorischem Wissen angeeignet. Michael Ermini, Bibliothekar des Kardinals Leopold von Medici, entdeckte in ihm den großen Gelehrten, und Marmi verwandte ihn bei der Sammlung einer Bibliothek für den Großherzog Cosimo III., deren Kustos er später wurde. Er starb 4. Juli 1714.