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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Maria

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Maria (M. Stuart).

rood nach protestantischem und katholischem Ritus mit ihm trauen. Während M. von Bothwell tyrannisiert wurde, stieg der Unwille gegen sie und ihr Verfahren immer höher. Die Großen, darunter auch solche, die an dem Morde Darnleys selbst beteiligt waren, verbanden sich gegen Bothwell, und M., von ihren Truppen verlassen, sah keine andre Rettung, als ihren Gemahl zu verlassen und sich in die Arme der Verbündeten zu werfen (Juni 1567). M. wurde von diesen erst nach Edinburg, dann nach dem Schloß Lochleven gebracht, wo sie durch die Drohung mit einer Anklage auf Mord zum Verzicht auf die Krone zu gunsten ihres Sohns und zur Anerkennung des Grafen Murray als Regenten genötigt wurde. Am 25. Juli ward ihr einjähriger Sohn in Stirling als Jakob VI. zum König gekrönt. Zwar entkam M. 2. Mai 1568 mit Hilfe von George Douglas aus der Haft, rief ihre Freunde zu ihrem Beistand auf und sammelte ein Heer von 6000 Mann um sich; aber Murray schlug und zerstreute 13. Mai bei Langside dasselbe, und nun faßte M. den unglücklichen Entschluß, bei der Königin von England Hilfe zu suchen. Nach einem Gewaltritt von drei Tagen über Heiden und Wälder erreichte sie die Solwaybai und setzte von da in einem Fischerkahn nach Carlisle über (16. Mai), von wo sie an Elisabeth einen rührenden Brief schrieb. Die englische Königin war anfangs geneigt, M. gut aufzunehmen, wurde aber durch ihren leitenden Minister Cecil (Lord Burleigh), der die katholische Thronprätendentin in sicherm Gewahrsam zu halten wünschte, umgestimmt und verweigerte ihr auch die von ihr erbetene persönliche Zusammenkunft, bis sie sich von dem Verdacht des Mordes ihres Gemahls gereinigt haben würde; auf Bolton Castle wurde M. in Sicherheit gebracht.

Zum Behuf der Untersuchung ihrer Schuld wurde eine Kommission von englischen Lords niedergesetzt, vor welcher Murray in eigner Person die Königin der Teilnahme an Darnleys Mord anklagte und M. sich durch den Bischof Leslie und einige andre Anhänger verteidigen ließ. Die Kommission, die erst zu York, sodann zu Westminster tagte, kam zu keinem Resultat, weil Elisabeth weder eine Verurteilung noch eine völlige Freisprechung wünschte; aber M. blieb in Haft und wurde von einem festen Schloß zum andern (unter andern Tutbury, Wingfield, Sheffield) geführt, um den wiederholten Versuchen zu ihrer Befreiung vorzubeugen. Eine Schilderhebung des katholischen Adels im Norden Englands, um M. zu befreien und den Protestantismus zu stürzen, wurde 1569 niedergeschlagen. Trotzdem blieb M., obwohl sie selbst nur ihr Thronrecht nach Elisabeths Tod gesichert wissen wollte, doch ebendieses Thronrechts wegen der Mittelpunkt der vereinigten Bestrebungen des von den Jesuiten geleiteten Papsttums, Spaniens und Frankreichs, die katholische Kirche durch Elisabeths Beseitigung in England wieder zur Herrschaft zu bringen. M. und ihre Anhänger waren daher Opfer der Abwehr und des Rückschlags gegen diese papistisch-spanische Propaganda. Der Herzog von Norfolk, der M. heiraten wollte, deshalb mit ihr im Briefwechsel stand und von Rom und Madrid Gelder für eine bewaffnete Erhebung empfing, wurde nach Entdeckung des Komplotts im Januar 1572 hingerichtet. M. selbst, nicht streng bewacht, hatte von den Umtrieben und Plänen der katholischen Parteien Kunde, nahm lebhaften Anteil an ihnen und hielt sowohl an ihrem Thronrecht als an ihrer Religion hartnäckig fest. Die Sicherheit und Wohlfahrt des englischen Volkes forderten gebieterisch, daß die Ursache dieser Beunruhigung, M., unschädlich gemacht werde. Die Entdeckung einer Verschwörung fanatischer Katholiken unter Anton Babington (1586) zur Ermordung Elisabeths und Befreiung Marias hatte endlich zur Folge, daß letztere selbst der Teilnahme an diesen Plänen angeklagt und kraft eines Parlamentsstatuts von 1584 vor ein Gericht von 40 der angesehensten Peers und 5 Oberrichtern im Schloß Fotheringhay in der Grafschaft Northampton gestellt wurde. Anfangs erklärte M., daß sie als eine unabhängige Fürstin sich einem Verhör durch Unterthanen nicht unterwerfen könne; aber auf die Vorstellung, daß sie ihrem Ruf auf diese Weise am meisten schade, ergab sie sich und stand den Richtern Rede. Ihre Verbindung mit fremden Mächten sowie die Mitwissenschaft an der Babingtonschen Verschwörung gab sie zu; nur, jemals einen Mordversuch gegen Elisabeth gebilligt zu haben, leugnete sie standhaft. Auf Grund der Aussagen ihrer Schreiber Nau und Curle sprachen dennoch die Richter 25. Okt. gegen M. das Todesurteil aus; das Parlament bestätigte dasselbe und verlangte von Elisabeth zur Erhaltung der Religion und zur Sicherheit des Reichs und ihrer eignen Person seine Vollstreckung. Elisabeth schwankte lange; sie wünschte das Aufsehen einer öffentlichen Hinrichtung zu vermeiden und ließ dem Hüter der Gefangenen, Sir Amias Paulet, einen Wink erteilen, jener durch Gift zuvorzukommen. Aber Paulet wies den Antrag zurück. Endlich, 1. Febr. 1587, nachdem eine neue Verschwörung gegen ihr Leben entdeckt war, unterzeichnete Elisabeth ungeachtet der Intervention der katholischen Höfe für die Begnadigung Marias das Todesurteil und gab es sodann dem Staatssekretär Davison mit dem Befehl, es mit dem Reichssiegel zu versehen. Burleigh und mehrere Mitglieder des Geheimen Rats beschlossen darauf, ohne eine nochmalige Anfrage an die Königin, deren Unentschlossenheit sie kannten, den Spruch sofort vollstrecken zu lassen. Die Grafen von Shrewsbury und Kent eilten mit dem Todesurteil nach Fotheringhay, wo sie 7. Febr. 1587 der Gefangenen ihre Hinrichtung ankündigten. M. vernahm die Eröffnung mit großer Bewegung, faßte sich aber bald, aß heiter zu Abend, schlief dann einige Stunden und brachte den Rest der Nacht im Gebet zu. Der von ihr erbetene Beistand eines katholischen Geistlichen ward ihr abgeschlagen; den protestantischen Geistlichen, den man ihr aufdringen wollte, wies sie zurück. Am Morgen des 8. Febr. genoß sie eine Hostie, vom Papst Pius V. selbst geweiht, welche sie längst für den entscheidenden Augenblick aufgespart hatte. Dann legte sie ein schwarzes Samtkleid an, stieg in majestätischer Würde und Haltung aus ihrem Gemach in den Saal, wo das Gericht über sie abgehalten worden, und legte ihr Haupt selbst auf den Block, indem sie mit lauter Stimme rief: "Herr, in deine Hände befehle ich meinen Geist". Darauf fiel ihr Haupt unter dem Beil des Henkers. So starb sie im 19. Jahr ihrer Gefangenschaft, im 45. ihres Lebens; sie war schon sehr gealtert, hatte aber ihre grauen Haare zu verbergen gewußt. Ihr Leichnam ward in der Kathedrale zu Peterborough beigesetzt. Ihr Sohn Jakob VI., der nichts für ihre Befreiung und Rettung gethan, ließ, als er König von England geworden war, den Sarg der Mutter zu Westminster beisetzen und ihr ein marmornes Grabmal errichten sowie das Schloß Fotheringhay zerstören. In London empfing man die Kunde von Marias Tod mit Jubel. Als man Elisabeth die Nachricht brachte, zeigte sie große Bestürzung, verwünschte den unseligen Diensteifer ihrer Räte und strafte Davison mit einer Geldbuße von 10,000 Pfd. Sterl., die ihn an den Bettelstab brachte. Marias