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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Mark

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Mark (Grenze etc., deutsche Grafschaft, Fluß, Personenname).

ist eine M. reinen, unvermischten Goldes oder Silbers, die rauhe M. eine M. legierten Edelmetalls. Bei der letztern wird der verschiedenartige Markteil des Edelmetalls durch das sogen. Probiergewicht bezeichnet. Unter der lötigen M. verstand man eine solche M., welche zwar nicht ganz fein war, aber auch keinen absichtlich beigegebenen Zusatz enthielt. Das deutsche Markgewicht fand auch in den östlichen Kantonen der Schweiz sowie in Polen, Dänemark und Norwegen Eingang.

Die M. repräsentierte frühzeitig auch einen gewissen Geldwert, und zwar enthielt die Usualmark (marca usualis) so viel neue Pfennige (Silberpfennige oder Denare), als aus einer Gewichtsmark von gesetzlich bestimmter Feinheit (rauhen M.) geprägt wurden. Waren nach Ablauf eines Jahrs die Pfennige alt und im Kurswert herabgesetzt worden, so hieß die gleiche Anzahl Pfennige, welche ursprünglich eine Usualmark ausgemacht hatte, jetzt eine M. Pfennige (marca nummorum s. denariorum), die daher lediglich als Zahlmark gelten konnte. Nachdem aber der Geld- und Gewichtsbegriff der M. völlig auseinander gegangen waren, wurde die Geldmark in einigen norddeutschen und benachbarten Staaten eine Münzeinheit, welche an Wert tief unter der Gewichtsmark der üblichen Silbermünzsorten stand. Geldrechnung nach M. war in Deutschland bisher in Hamburg, Lübeck, Holstein und Schleswig üblich, und zwar teilte sich die M. daselbst in 16 Schilling à 12 Pfennig, und die M. Kurant enthielt 2/5 Thaler preußisch (im 30-Thalerfuß) oder 12 Silbergroschen = 1,20 deutsche M. In Hamburg und Altona diente als Rechnungseinheit im Großhandel die ebenso eingeteilte M. Banko, deren 27¾ einer M. fein Silber, = 42 deutsche M., gleich gerechnet wurden, so daß also eine M. Banko = 1,513 deutsche M. war. Auch in Mecklenburg wurde zum Teil noch nach M. zu 16 Schilling à 12 Pfennig gerechnet, und hier war die M. = 1/3 Thaler. Jetzt ist die M. als Geldmark die Münzeinheit des Deutschen Reichs und repräsentiert 1/1395 von einem Pfund (à 500 g) feinen Goldes, = 1/3 Thaler der bisherigen Währung, und wird in 100 Pfennig geteilt. In Gold wird die M. jedoch nur in 5-, 10- und 20-Markstücken ausgeprägt. Die in den Verkehr kommenden 1-Markstücke von Silber sind nur Scheidemünzen, welche über ihren Metallwert ausgemünzt werden, derart, daß ein Pfund feinen Silbers zu 100 M. ausgebracht wird. Auch 2- und 5- Markstücke werden in Silber ausgeprägt. Die finnländische M., die seit 1863 in Finnland geltende Valuta, hat 100 Pfennig (Penniä) und ist = 0,25 Silberrubel oder nahezu 90 Pfennig deutscher Reichswährung. Vgl. die "Münztabellen".

Mark, das alte, echt deutsche Wort für Grenze (daher Markscheide, Markstein); dann s. v. w. Grenzland, Grenzprovinz (so hießen namentlich im Deutschen Reich die den Slawen, Ungarn etc. entrissenen Landesteile Marken und, insofern sie einem kaiserlichen Markgrafen [s. d.] zur Bewachung anvertraut waren, Markgrafschaften, wie M. Brandenburg, Altmark, Ukermark, Mähren, Steiermark etc.); überhaupt ein abgegrenztes Gebiet (daher Markgenossen, Markordnung etc.) und insbesondere der Gesamtbesitz einer Gemeinde oder eines Gutsbesitzers an Ländereien (Gemarkung, Markung, Dorfmark, Feldmark, Flurgemarkung, Hofmark etc.). Markgenossenschaften, die ehemaligen Vereinigungen mehrerer Landeigentümer zur gemeinschaftlichen Benutzung der ungeteilten M., namentlich einer Waldung (s. Markwald). Das Wesen dieser Markgenossenschaften bestand darin, daß jeder Markgenosse ein später meist bestimmtes und zwar dann gewöhnlich mit der Größe des Sonderbesitzes im Verhältnis stehendes Nutzungsrecht an der M., jedoch kein Klagerecht auf Teilung der letztern, hatte. Dieses Markvermögen ist, soweit es nicht zu Sondereigen verteilt oder von geistlichen und weltlichen Großen erworben wurde, heute meist in Gemeindevermögen übergegangen, zum Teil auch zur sogen. Allmande (s. d.) geworden. Vgl. außer den Lehrbüchern des deutschen Privatrechts und der deutschen Rechtsgeschichte: Maurer, Geschichte der Markenverfassung in Deutschland (Erlangen 1856); Thudichum, Die Gau- und Markenverfassung in Deutschland (Gießen 1860).

Mark, vormalige deutsche Grafschaft des westfälischen Kreises, wurde durch den Haarstrang in den ebenen und fruchtbaren Hellweg (nördlich) und das gebirgige und rauhe Süderland oder Sauerland (südlich) geteilt und zerfiel in zwei Städtekreise, welche durch die von O. nach W. fließende Ruhr voneinander getrennt wurden. Das Gebiet war 2225 qkm (42 QM.) groß; die Hauptstadt war Hamm. Das Wappen der Grafschaft ist ein aus drei roten und silbernen Schachreihen bestehender Querbalken. Das Geschlecht der Grafen von M. stammt aus dem Haus der Grafen von Altena, welche das Schloß M., dessen Ruinen beim Dorf M. bei Hamm liegen, an sich brachten und sich seit 1203 danach benannten. Adolf III., der Sohn Adolfs II. von der Mark und Margaretens, der Erbin von Kleve, erwarb 1368 auch diese Grafschaft, und beide Länder wurden 1394 vereinigt (s. Kleve, Herzogtum). 1609 fiel die M. bei der Teilung der jülichschen Erbschaft provisorisch, 1666 definitiv an Brandenburg. Vorübergehend kam die M. durch den Tilsiter Frieden 1807 an Frankreich; von diesem wurde sie 1808 an das Großherzogtum Berg gegeben, wo sie das Ruhrdepartement bildete, bis sie 1813 wieder mit Preußen vereinigt wurde. Jetzt bildet sie einen Teil des Regierungsbezirks Arnsberg und zwar die fünf Kreise: Altena, Bochum, Hagen, Hamm und Iserlohn. Vgl. Natorp, Die Grafschaft M. (Iserl. 1859).

Mark, Fluß in der niederländ. Provinz Nordbrabant, entspringt in Belgien (bei Merxplas), tritt bei Strybeek in Nordbrabant ein, vereinigt sich mit der Aa bei Breda und heißt fortan Dintel (s. d.).

Mark, 1) Graf Wilhelm von der, der "Eber der Ardennen", ein niederländ. Edelmann von roher, leidenschaftlicher Gemütsart, geboren um 1446, war "Mambour" von Lüttich, mißbrauchte aber dies Amt zu Ungerechtigkeiten und Gewaltthaten und wurde von den Ständen verbannt. Mit französischer Hilfe zog er 1482 rachedürstend gegen Lüttich, besiegte das Heer der Bürger und erschlug den Bischof Ludwig von Bourbon mit der Streitaxt. Hierauf zog er in Lüttich ein, ließ seinen Sohn zum Bischof wählen, riß das weltliche Herrscheramt an sich und stellte sich an die Spitze der Empörung gegen den Erzherzog Maximilian. Aber von Ludwig XI., der am 23. Dez. 1482 mit Maximilian Frieden schloß, im Stiche gelassen, wurde er zur Unterwerfung gebracht und in Maastricht enthauptet (1483). - Wilhelms Urenkel, Graf Wilhelm von der M., von gleicher wilder Kühnheit, war ein Hauptteilnehmer am niederländischen Aufstand. Als Neffe Brederodes nahm er 1567 am Kompromiß teil, gehörte zu den Geusen, welche zuerst die Waffen ergriffen, und ward von Alba zum Tod verurteilt. Er floh zum Prinzen von Oranien und schwur, Bart und Haar nicht eher zu