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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Meistbegünstigungsklausel; Meister; Meistergesang

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Meistbegünstigungsklausel - Meistergesang.

armee, die Ordonnanz. Im Salon von 1874 erschien die Wache, 1875 Napoleon I. in der Schlacht von Friedland, "1807" betitelt. Meissoniers Bilder pflegen sehr hohe Preise zu erzielen (so wurde das letztgenannte Bild für 300,000 Frank verkauft). Nicht auf gleicher Höhe mit seiner scharfen Zeichnung und pikanten Malerei steht das geistige Element in seinen Bildern; seine Figuren zeigen keineswegs den Ausdruck tiefer, seelenvoller Empfindung, der den bessern Holländern eigen zu sein pflegt. M. malt fast nur männliche Figuren; das weibliche Element tritt ganz zurück. Er hat auch meisterhafte Radierungen und Lithographien geliefert. Von seinen Schülern sind sein Sohn Jean Charles M. (geb. 1848 zu Paris), welcher ganz in der Weise seines Vaters malt, und E. Detaille zu nennen. Vgl. Claretie, Ernest M. (Par. 1881).

Meistbegünstigungsklausel, s. Handelsverträge.

Meister, früher jemand, der ein Handwerk zunftmäßig betrieb (Handwerksmeister); um M. zu werden, mußte der Nachweis der Befähigung durch Anfertigung einer Probearbeit (Meisterstück) geliefert werden. Die deutsche Gewerbeordnung hat den von der ehemaligen Zunft ausgeübten Prüfungszwang beseitigt. Eine solche Prüfung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen (vgl. Gewerbegesetzgebung, S. 293) im öffentlichen Interesse vorgeschrieben. Zwar können die neuen Innungen (s. d.) durch Statut die Meisterprüfung unter ihre Aufnahmebedingungen stellen. Doch ist diese Prüfung keine allgemein obligatorische, da der Eintritt in eine Innung nicht Bedingung für die Befugnis zum Gewerbebetrieb ist. Solange die Innungen nicht obligatorisch sind, könnte die Meisterprüfung mittelbar und thatsächlich nur dadurch zu einer allgemeinen werden, daß den Innungen weitergehende Rechte verliehen werden, welche den außerhalb der Innung stehenden Gewerbtreibenden den Wettbewerb erschweren oder unmöglich machen. Vgl. Handwerk u. Zunftwesen. - In der Kunstgeschichte gebraucht man das Wort M. in verschiedenem Sinn. Einmal bezeichnet man damit Künstler der ältesten Zeit, von denen man nur den Vornamen weiß (M. Wilhelm). Dann braucht man es von Künstlern, deren Namen uns entweder ganz unbekannt, oder nur in einem Monogramm erhalten sind, und die man nach ihren Hauptwerken bezeichnet, so: der M. der Lyversbergschen Passion, kölnischer Maler um 1463-80, der M. vom Tode Mariä, kölnischer M. um 1515-30, der M. der Hirscherschen Sammlung (jetzt als Bernhard Strigel [s. d.] ermittelt); von den Kupferstechern: der M. E. S. von 1466, der M. mit den Bandrollen, der M. mit dem Würfel, italienischer Stecher um 1520-40, etc. Im weitern Sinn nennt man M. jeden Künstler, welcher es zu hervorragender Bedeutung gebracht hat. S. auch Kleinmeister.

Meister, Simon, Maler, geb. 1803 zu Koblenz, bildete sich in Paris unter Horace Vernet in der Pferde- und Schlachtenmalerei aus und starb 29. Febr. 1844 in Köln, wo er in der letztern Zeit gelebt hatte. Seine hervorragendsten Bilder sind: eine Löwenjagd, ein großes Bild des Kronprinzen (nachmaligen Königs Friedrich Wilhelm IV.) von Preußen zu Pferd, umgeben von seinem Stab, mehrere Szenen aus dem griechischen Befreiungskrieg u. die Schlacht bei Ligny. 1840 schuf M. mit seinem Bruder Nikolaus M. ein kolossales Panorama, welches den Rheinübergang des Generals Hoche bei Neuwied darstellt.

Meistergesang, die aus dem mittelalterlichen Minnegesang in Deutschland hervorgegangene Lyrik, welche im 14., 15. und 16. Jahrh. und zwar fast ausschließlich in den Kreisen des Handwerkerstands eifrig gepflegt wurde. Die immer höher gesteigerte Künstlichkeit der Minnepoesie machte ein förmliches Erlernen ihrer formellen Regeln notwendig, und als die höfischen und ritterlichen Kreise die Übung der Dichtkunst aufgaben und diese mehr und mehr in der bürgerlichen Sphäre heimisch wurde, ward hier die handwerksmäßige Behandlung der Poesie, die regelrechte Verskünstelei, in noch bei weitem höherm Maß herrschend als bei den letzten Vertretern der höfischen Minnedichtung. Anfangs bestand zwischen den Lehrenden und Lernenden eine Art freien Verhältnisses, die einzelnen Meister des Gesanges bildeten einzelne Schüler. Dann entstanden (wie z. B. um 1450 in Augsburg) geschlossene Gesellschaften, in denen die Dichtkunst in zünftiger Gesetzmäßigkeit geübt wurde, wenn auch nicht gerade erwiesen ist, daß die Meistersänger streng geschlossene Zünfte gebildet haben. Die Heimat des Meistergesangs ist die Gegend des Oberrheins. Es ging unter den Meistersängern die Sage von der Stiftung ihrer Genossenschaften durch Kaiser Otto d. Gr. Auf zwölf Dichter des 13. Jahrh. führten sie ihre Kunst zurück, unter denen wir Wolfram von Eschenbach, Konrad von Würzburg, Reinmar von Zweter, Klingsor, Ofterdingen und Heinrich Frauenlob genannt finden. Historisch scheint, daß der Letztgenannte im Anfang des 14. Jahrh. zu Mainz eine Dichtergenossenschaft gegründet hat, wie denn der Mainzer Schmied Bartel Regenbogen, der Zeitgenosse Frauenlobs, schon als eigentlicher Meistersänger auftritt und uns in seinen auf fliegenden Blättern gedruckten Liedern die ältesten Denkmäler des handwerksmäßigen Meistergesangs hinterlassen hat. Im 14. Jahrh. stand dieser in reichstem Flor zu Mainz, Straßburg, Frankfurt, Würzburg, Zwickau, Prag; im 15. zu Augsburg und Nürnberg, das bei Lebzeiten des Hans Sachs über 250 Meistersänger aufzuweisen hatte; im 16. zu Kolmar, Regensburg, Ulm, München, in Steiermark und Mähren. Ausläufer des genossenschaftlichen Verbandes waren in Mitteldeutschland bis Magdeburg und ins Hessische, im Nordosten bis Danzig anzutreffen.

Die Vereinigungen der "Liebhaber des deutschen Meistergesangs", wie sich die Genossen nannten, bildeten in sich fest gegliederte Körperschaften, die in aufsteigender Linie die Stufen der Schüler, Schulfreunde, Sänger, Dichter und Meister umfaßten. Strengen Regeln unterlag die Kunst des Gesanges; eine Art Gesetzbuch, worin dieselben aufgestellt waren, hieß die Tabulatur. Das Lied selbst führte den Namen Bar oder Gesetz, die Melodie wurde Ton oder Weise genannt. Zu den überlieferten Tönen älterer Sänger wurden fortwährend neue erfunden, und nur wer eine neue Weise erfunden und fehlerfrei vorgetragen hatte, erfreute sich der Ernennung zum Meister. Alle Meisterlieder wurden singend, jedoch ohne Musikbegleitung vorgetragen, daher die ältern Formen des Leichs und Spruchs allmählich vor den sangbareren des Liedes schwanden. Die Übungen hießen das "Schulesingen", sie fanden auf dem Rathaus, an Sonntagen in der Kirche statt; drei große "Festschulen" wurden zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten abgehalten, hierbei aber nur biblische Stoffe gewählt, während bei minder feierlichen Gelegenheiten auch Gegenstände weltlicher Art, wohl auch in ehrbar scherzhafter Weise, hier und da in Dichterwettkämpfen, behandelt werden durften. Den Vorsitz der Schule hatte das sogen. Gemerk, bestehend aus dem Büchsenmeister (Kassierer), Schlüsselmeister (Verwalter), Werkmeister und Kronmeister.