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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Menschensohn; Menschĭkow

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Menschensohn - Menschikow.

Konvent suchte die revolutionäre Leidenschaft durch Wiederholung jener Erklärung (29. Mai 1793) in verstärkter Auflage noch zu steigern, indem darin die Revolution offen in Permanenz erklärt und die willkürlichste Auflehnung gegen Recht und Gesetz (wofern sie nur zu Ehren der M. geschehe) geradezu geheiligt wurde. Nachdem die Schreckensherrschaft Robespierres ihr Ende erreicht hatte, erließ der Konvent unter dem Direktorium mit der Konstitutionsakte vom 5. Fructidor III (22. Aug. 1795) eine "allerneueste" Erklärung der M. mit Beseitigung jener Ausschreitungen. Zudem waren nun neben Rechten auch Pflichten des Menschen und Bürgers anerkannt, wie z. B. folgende: "Thue nur das, von dem du wünschest, daß dir es auch andre thun"; "Niemand ist ein guter Bürger, der nicht zugleich ein guter Sohn, Vater, Bruder, Freund und Gatte ist". Unter den Rechten waren außer Gleichheit, Freiheit, Sicherheit der Person und des Eigentums namentlich auch noch die Freiheit des Gewissens, der Meinungsäußerung, besonders in der Presse, und endlich das Recht des Bürgers auf Unterstützung und Arbeit ausdrücklich sanktioniert. Auch in Deutschland wurde 1848 von der Frankfurter Nationalversammlung ein gesetzgeberischer Versuch mit den "Grundrechten des deutschen Volkes" gemacht, die durch den reaktivierten Bundestag aber wieder außer Kraft gesetzt wurden. S. Grundrechte. Vgl. K. Richter, Staats- und Gesellschaftsrecht der französischen Revolution, Bd. 1 (Berl. 1865); Pelletan, Die M. (deutsch, Bremen 1870); Acollas, Philosophie de la science politique et commentaire de la déclaration des droits de l'homme de 1793 (Par. 1877); Derselbe, La déclaration des droits de l'homme (das. 1885).

Menschensohn, Selbstbezeichnung Jesu, wurzelnd in Dan. 7, 13, wo der M. im Gegensatz zu den die Weltreiche darstellenden Tiergestalten Symbol des diese Weltreiche zuletzt ablösenden (messianischen) Reichs der "Heiligen des Höchsten", d. h. der jüdischen Weltherrschaft, ist; erst in der Apokalypse des Henoch (d. h. den sogen. Bilderreden, Hen. 37-71) erscheint er geradezu als Messias, welcher infolgedessen ein über der Menschheit schwebendes Dasein führt, vorweltlicher Natur ist und mit seinem Reich aus dem Himmel zur Erde kommt. Möglich bleibt es daher immerhin, daß der Ausdruck bereits zu Jesu Zeiten eine wenngleich nicht populäre und gangbare Bezeichnung des Messias bildete. Thatsache ist jedenfalls, daß Jesus sich damit als Messias bezeichnen will, und daß er unter den mancherlei zu Gebote stehenden Messiastiteln gerade diesen wählt, weil mit ihm die Idee eines nationalen Königtums, die er abweisen will, am wenigsten, mit den andern dagegen unvermeidlich verknüpft war. S. Jesus Christus.

Menschĭkow, 1) Alexander Danilowitsch, Fürst von, russ. Staatsminister, geb. 6. (16.) Nov. 1672 bei Moskau aus niederm Stand, war in jungen Jahren Spielgenosse Peters d. Gr. Als Sergeant im Garderegiment Preobraschensk machte er 1696 den Feldzug gegen Asow mit und begleitete dann den Zaren auf seiner Reise nach Holland und England. Im Ausland benutzte er die Zeit zu fleißiger Arbeit und tüchtigen Studien. Immer höher in der Gunst des Zaren steigend, übernahm er die Oberaufsicht der Erziehung von dessen Sohn Alexis. Im Nordischen Krieg zeichnete er sich mehrfach, namentlich 1702 vor Schlüsselburg, aus, zu dessen Kommandanten er nach der Eroberung ernannt wurde. Bei der Einnahme von Marienburg 1702 kam er in den Besitz jenes Mädchens, welches später als Kaiserin Katharina I. den Urheber ihres Glückes nie vergaß. M. ward vom Kaiser Leopold I. 1702 zum Grafen, 1706 zum deutschen Reichsfürsten und, nachdem er 30. Okt. 1706 die Schweden bei Kalisch geschlagen, von Peter zum russischen Fürsten und Herzog von Ingermanland erhoben. Nach der Schlacht bei Poltawa 1709 zwang er bei Peremolotschna den größten Teil der schwedischen Armee unter Löwenhaupt zur Kapitulation und erhielt noch auf dem Schlachtfeld die Feldmarschallswürde. 1710 nahm er Riga, rückte dann in Pommern und Holstein ein und eroberte 1713 Stettin. 1714, 1719 und 1723 wurde er der ärgsten Bestechungen und Veruntreuungen angeklagt und erlangte nur durch die Gunst Katharinas die Gnade des mißtrauisch gewordenen Zaren wieder. Als nach Peters Tod 1725 Katharina durch Menschikows Mitwirkung den Thron bestieg, erreichte dessen Macht den höchsten Gipfel. M. veranlaßte die Kaiserin, Peter II. als Nachfolger einzusetzen, indem er während der Regierung des minderjährigen Kaisers noch lange zu herrschen hoffte. Auch bewirkte er die Verlobung seiner Tochter mit Peter II. Diese ehrgeizigen Pläne erregten jedoch den Neid von Menschikows Feinden, und da Peter überdies des Zwanges überdrüssig war, ward M. plötzlich des Hochverrats, der Teilnahme am Tode des Prinzen Alexis, der Absicht auf die Krone, vielfacher Bestechungen etc. angeklagt und nebst seiner Familie nach Beresow in Sibirien verwiesen, während sein unermeßliches Vermögen der Krone verfiel. M. starb 22. Okt. (2. Nov.) 1729. Seine beiden noch übrigen Kinder wurden von der Kaiserin Anna aus der Verbannung zurückgerufen. Die Tochter Alexandra vermählte sich mit dem General Grafen Gustav Biron, Bruder des Herzogs von Kurland, und starb 13. (24.) Okt. 1736 in Petersburg. Der Sohn, Fürst Alexander Alexandrowitsch, geb. 1713, wurde Gardeoffizier, erhielt die väterlichen Güter zurück, zeichnete sich in den türkischen und schwedischen Kriegen aus und starb als General en Chef 27. Nov. (8. Dez.) 1764.

2) Alexander Sergejewitsch, Fürst, russ. Staatsmann, Enkel des Fürsten Alexander Alexandrowitsch, geb. 1789, trat 1805 in die Armee ein, widmete sich aber bald der diplomatischen Laufbahn und ward Attaché bei der Gesandtschaft in Wien. Die Feldzüge von 1812 bis 1815 machte er als Flügeladjutant des Kaisers Alexander I. mit und rückte in ihnen bis zum General auf, nahm aber 1823 mit Kapo d'Istrias, Stroganow u. a. seine Entlassung, weil die von ihnen gewünschte Intervention zu gunsten Griechenlands nicht stattfand. Nach der Thronbesteigung des Kaisers Nikolaus 1825 ward M. nach Persien gesandt, um dem Schah ein Bündnis mit Rußland gegen die Türkei anzubieten; doch scheiterte das Projekt teils an Menschikows Schroffheit, teils an des Schahs Übermut. An dem alsbald ausbrechenden persisch-russischen Krieg nahm M. im Generalstab teil. Im türkischen Feldzug von 1828 erhielt er das Kommando der Expedition nach Anapa, welche Festung sich ihm nach kurzer Belagerung im Juni ergab. Dann mit der Belagerung von Warna beauftragt, wurde er bei einem Ausfall der Garnison schwer verwundet. Nach seiner Wiederherstellung trat er als Vizeadmiral und Chef des Marinegeneralstabs an die Spitze des russischen Seewesens, welches ihm hauptsächlich sein Aufblühen verdankte. Seit 1831 auch Generalgouverneur von Finnland, wurde M. 1834 zum Admiral befördert und 1836 Marineminister, trat aber später wieder in seine Stelle als Statthalter von Finnland