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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Messedaglia; Messen

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Messedaglia - Messen.

herrührt, daß die M. nur in lateinischer Sprache abgehalten werden darf. Einzelne Teile der M., wie das Confiteor, sind schon vom Papst Damasus I. eingeführt worden. Jetzt besteht die M. aus vier Hauptbestandteilen: Introitus, Offertorium, Konsekration und Kommunion. Der Introitus beginnt damit, daß der Priester und der Meßdiener wechselweise den 42. Psalm hersagen; dann folgt das Confiteor, die Formel des öffentlichen Schulbekenntnisses ^[richtig: Schuldbekenntnisses], die Absolution und der eigentliche Eingang, aus einigen Bibelversen bestehend. Im Offertorium oder der Opferung segnet der Priester unter bestimmten stillen Gebeten Brot und Wein und wäscht sich dabei die Hände. Die Konsekration (s. d.) bringt die eigentliche Wandlung der Elemente (Transsubstantiation) mit sich. Die Gebetsformel, die der Priester vor, bei und nach der Konsekration verliest, heißt der Meßkanon und ist der Hauptteil der M., der stets unverändert bleibt. Über die Kommunion endlich s. Abendmahl. Die Kleidung des Priesters (Meßgewand, näheres darüber s. im Art. "Klerus") während der M. wechselt in verschiedenen Farben je nach den kirchlichen Zeiten und Festlichkeiten. Das Ritual und die Gesänge der M. sind in Meßbüchern oder Missalen (s. d.) enthalten und modifizieren sich nach den Zeiten und dem Gegenstand der Feier. Über Totenmessen (Totenamt, missa pro defunctis) und Seelenmessen, welche Verstorbene aus dem Fegfeuer erlösen oder ihnen doch die Pein desselben erleichtern sollen, s. Requiem. Für Kinder, die unter sieben Jahren sterben, wird keine Trauermesse, sondern eine Dankmesse (Engelsmesse) gehalten.

Da man frühzeitig Messen mit Fürbitten und Gelübden verband, um denselben eine größere Kraft zu verleihen, sie ferner auch gegen die elementaren Gewalten der Natur sowie gegen die Bosheiten der Menschen in Anspruch nahm, so entstanden neben den Fest- und Wochenmessen eine große Anzahl von sogen. außerordentlichen Messen, welche sämtlich der Kirche oder dem Priester besonders honoriert werden müssen. Dergleichen sind: die Braut- und Hochzeitsmessen, die Weih- und die Vorbittemessen, die Heilige Geist-M., eine der feierlichsten, die vor der Wahl zu einem kirchlichen Amt, beim Beginn einer großen Festlichkeit abgehalten wird, die Messen als Gegenstand eines Gelübdes (Votivmessen) etc. Eine besondere Art ist die ewige M., die an gewissen Tagen im Jahr, gewöhnlich für Verstorbene gestiftet, gelesen wird. Bei der trocknen M. (Schiffsmesse), die früher auf den Schiffen abgehalten zu werden pflegte, fand, um eine Verschüttung des Kelchs zu verhüten, keine Konsekration statt, und an der Wahlmesse, welche ehemals alljährlich am Mittwoch und Sonnabend der vierten Fastenwoche gelesen wurde, nahmen nur die Katechumenen teil, die geprüft werden sollten, ob sie genügend vorbereitet zum Empfang der Taufe wären. Die meisten und besuchtesten Messen trifft man in Spanien. Dennoch darf auch dort kein Priester mehr als eine M. an einem Tag lesen, und nur am Weihnachtstag (25. Dez.) ist es allen Priestern erlaubt, drei Messen abzuhalten (s. Weihnachten). Damit die öffentlichen Messen nicht durch Privatmessen gestört werden, haben sie ihre bestimmten Stunden, weshalb man sie auch als Frühmesse, 10-Uhr-M., Mitternachtsmesse etc. bezeichnet. In der griechischen Kirche entwickelte sich das Zeremoniell der M. auf ganz eigentümliche Art; s. darüber Russische Kirche. Luthers Reformation richtete sich besonders gegen die Mißbräuche des Meßwesens; er schaffte die M. in ihrem Kern ab, d. h. den Wandlungs- und Opferbegriff. Im übrigen schloß sich selbst noch seine "Deutsche M." von 1526 im Gegensatz zu den Calvinisten an die katholische M. an, deren Ritual er übrigens mit der größten Freiheit behandelte und namentlich kürzte. Der Konsekration folgt die Kommunion auf dem Fuß, und alles wird möglichst der Einfachheit der ursprünglichen Abendmahlsfeier genähert. Vgl. Kössing, Liturgische Erklärung der heiligen M. (3. Aufl., Regensb. 1869); Gihr, Das heilige Meßopfer (4. Aufl., Freiburg 1887); Lüdtke, Erklärung des heiligen Meßopfers (Danz. 1882). - Die Musik während des katholischen Hochamtes oder während der eigentlichen kirchlichen M., gewöhnlich ebenfalls M. (Missa) genannt, besteht nach den Anfangsworten des zu singenden Textes aus dem Kyrie eleïson oder Christe eleïson, dem Gloria in excelsis Deo, dem Credo, Sanctus und Osianna, dem Benedictus, dem Agnus Dei und dem Dona nobis pacem. Der eigentliche Kirchengesang, wie er jetzt meist üblich und im Meßbuch, dem Kyriale und Antiphonarium enthalten ist, ist der Gregorianische, wie ihn Papst Gregor d. Gr. ordnete. Die deutschen Lieder sind spätern Ursprungs. In polyphoner Bearbeitung der M. lieferten Ausgezeichnetes Palestrina ("Missa papae Marcelli"), in Italien Orlando di Lasso und in Deutschland Leo Haßler. Mit der Zeit schwand jedoch die ursprüngliche Einfachheit jenes Gesanges mehr und mehr, besonders durch die Anwendung der Instrumentalmusik im 17. Jahrh. Messen mit Orchester komponierten: Seb. Bach ("Hohe M." aus H moll), die beiden Haydn, Mozart, Beethoven, Naumann, Vogler, Winter, Cherubini, Rossini, Hummel, Seyfried, Eybler, Tomaschek, Fr. Schneider, Hauptmann, Fr. Kiel, Alb. Becker, Anton Bruckner u. a.

Messedaglia (spr. -dallja), Angelo, ital. Nationalökonom, geb. 2. Nov. 1820 zu Villafranca (Provinz Verona), promovierte 1842 in Pavia, war hierauf Privatlehrer in Verona und wurde 1858 Professor der politischen Ökonomie an der Universität Pavia. Seit 1866 ist er Mitglied des Hauses der Abgeordneten, seit 1869 auch Mitglied des höhern Unterrichtsrats. Er schrieb 1850 ein Werk über öffentliche Anleihen, 1858 ein solches über die Bevölkerungslehre. Seine weitern Arbeiten sind zerstreut in den "Memorie del Istituto Veneto di scienze e lettere" und in dem "Archivio di Statistica" (Rom).

Messen (Handelsmessen), Märkte, welche sich von den gewöhnlichen Jahrmärkten nur durch ihren größern Umfang, längere Dauer und größere Zahl der Besucher unterscheiden. Einen gesetzlichen Unterschied zwischen beiden kennt die deutsche Gewerbeordnung nicht. Dieselben sind bei wenig entwickeltem Verkehr unentbehrliche Sammelpunkte von Angebot und Nachfrage, welche eine vollständigere Übersicht über Bedarf und Vorrat gewähren, größern Absatz und sicherere Deckung mannigfaltiger Bedarfe ermöglichen. In Mitteleuropa gaben den ersten Anlaß zur Entstehung von M. wohlbefestigte Lager der Römer nach der Okkupation von Frankreich und Deutschland und später der deutschen Heerführer nach Unterwerfung der wendischen und slawischen Stämme im östlichen Deutschland. Die meisten M. sind im Anschluß an kirchliche Feste entstanden, welche große Menschenmengen und mit diesen viele Handelsleute herbeizogen. So erwuchs besonders um größere Kirchen ein vollständiger Marktverkehr. Der deutsche Name Messe sowie das Ein- und Ausläuten der M. erinnern an die Entstehung dieser Märkte aus der kirchlichen Messe. Im mohammedanischen Orient