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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Mexiko

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Mexiko (Bundesrepublik: Gewerbe und Handel, Verfassung etc.).

waren 1247 Gruben mit 102,240 Arbeitern im Betrieb. Fast alle Hauptbergwerke liegen auf dem Plateau von Anahuac; die Zentralgruppe, eine der silberreichsten Regionen der bekannten Erde, umfaßt die Minendistrikte von Guanajuato, Zacatecas und Catorce, welche über die Hälfte sämtlichen mexikanischen Silbers geliefert haben, und hat einen Flächenraum von 33,600 qkm (610 QM.). Nach Soetbeer sind 1521 bis 1575: 265,040 kg Gold und 76,205,400 kg Silber im Wert von 3614 Mill. Pesos gewonnen worden. Zur Ausprägung kamen seit 1537-1884: 104 Mill. Pesos in Gold u. 2828 Mill. Pesos in Silber. In jüngerer Zeit (1880-84) wurden jährlich für 24,650,000 Pesos Silber und 440,600 Pesos Gold geprägt. Außerdem werden gewonnen: Blei (vielfach in Verbindung mit Silber), Kupfer, Quecksilber, Zink, Eisen und Steinkohlen. Diamanten, Opale, Achate und Granaten werden gefunden, Petroleum kommt in Oajaca, Durango und Veracruz vor.

[Gewerbe und Handel.] Die Gewerbthätigkeit Mexikos hat sich in neuerer Zeit in beachtenswerter Weise entwickelt, wobei allerdings die hohen Schutzzölle wesentlich beigetragen haben. Puebla und Guadalajara sind Hauptsitze der Baumwoll- und Wollenindustrie geworden, welche 1882 in 99 Fabriken 12,846 Arbeiter beschäftigten (1854 bereits 42 Fabriken mit 10,816 Arbeitern). Außerdem findet man Eisengießereien, Papiermühlen, Glashütten, Töpfereien, Tabaks- und Zigarrenfabriken, Seifensiedereien etc. und namentlich auch die in Verbindung mit der Landwirtschaft stehenden Korn- und Ölmühlen, Brennereien und Brauereien, Gerbereien und Zuckersiedereien. Trotz dieser zahlreichen, vielfach von Ausländern ins Leben gerufenen Unternehmungen und seiner reichen natürlichen Hilfsquellen ist M. noch immer vom Ausland für viele seiner Bedürfnisse abhängig.

Der Handel ist noch wenig entwickelt, und seine Entwickelung wird gehemmt durch den Mangel an natürlichen Straßen (Flüssen) für die Verbindung des Innern mit dem Meer, durch die dürftige Ausstattung der Küsten mit natürlichen Häfen und die ungünstigen klimatischen Verhältnisse der vorhandenen Seehäfen sowie auch durch die schroffe Trennung des innern Hochlandes von dem Küstenland. Dazu kommen die 1881 festgesetzten hohen Eingangszölle, wozu außerdem noch Staats- u. Gemeindezölle treten, so daß Waren, die von Veracruz nach Mexiko gehen, dreimal verzollt werden müssen. Trotz dieser ungünstigen Umstände aber ist der Handelsverkehr in jüngerer Zeit bedeutend gestiegen. Es betrug die Einfuhr 1828: 9,947,827 Pesos, 1851: 15,331,000 Pesos, 1874: 28,485,000 Pesos, 1884-85: 35,839,000 Pesos, die Ausfuhr in denselben Jahren bez. 15,488,786, 19,990,558, 25,435,000 und 46,553,700 Pesos. Während der jüngsten Jahre bewegte sich der Handelsverkehr in folgenden Summen:

Einfuhr Ausfuhr Dabei Edelmetalle

1881-82: 39020000 P. 29082290 P. 17063765 Pesos

1882-83: 38951000 " 41807590 " 29628655 "

1883-84: 34025000 " 46725400 " 33473185 "

1884-85: 35839000 " 46553300 " 33128190 "

Bei der Ausfuhr waren 1884-85, außer Edelmetallen, Sisalhanf etc. 4,630,000 Pesos, Häute 1,744,490, Waffen 1,107,780, Holz 1,015,170, Kampescheholz 608,520, Vanille 470,510, Tabak 411,515, Farbstoffe 129,140, Droguen 43,740 und Zucker 34,265 Pesos. Die Einfuhr bestand im wesentlichen aus Kleiderstoffen, Eisenwaren, besonders Schießwaffen, Kurzwaren, Maschinen, Möbeln. Den Ländern nach verteilte sich der Handel (1884-85) wie folgt:

Einfuhr Ausfuhr

Vereinigte Staaten 8843000 Pesos 25853000 Peso

Großbritannien 7681000 " 15367280 "

Frankreich 13500000 " 2235458 "

Deutschland 3326000 " 1420605 "

Spanien 1190000 " 1242645 "

Der Großhandel ist fast ganz in den Händen fremder, vorzüglich deutscher, Handelshäuser. Die Haupthäfen sind: Veracruz und Tampico am Golf, Guaymas, San Blas und Acapulco am Stillen Ozean. M. besitzt 421 Seeschiffe und 847 kleine Küstenfahrer. 1884-85 liefen in seine Häfen 4540 Schiffe von 1,995,095 Ton. Gehalt ein. Für die Hebung des Binnenverkehrs ist in neuerer Zeit durch Straßenbau Sorge getragen worden, aber noch immer ist derselbe im wesentlichen auf unwegsame Saumpfade angewiesen. Dahingegen hat das Eisenbahnnetz, namentlich mit Beihilfe amerikanischer Unternehmer, seit 1877 eine bedeutende Ausdehnung erreicht, wenn auch in jüngster Zeit im Bau von Eisenbahnen eine Stockung eingetreten ist, weil die finanziellen Kräfte des Landes der Zahlung hoher Subsidien nicht gewachsen sind. Die erste Eisenbahn Mexikos, von Veracruz nach der Hauptstadt, wurde 1843 in Angriff genommen und 1873 eröffnet. Jetzt (1885) bestehen Eisenbahnen in einer Länge von 5762 km, unter welchen die Zentralbahn, von der Hauptstadt nach Paso del Norte (1971 km), die bedeutendste ist. Nach Ausbau des bereits konzessionierten Netzes werden fünf Häfen am Stillen Ozean mit dem Golf von M. in Verbindung stehen, nämlich San Blas mit Tampico, Manzanillo, Acapulco und Puerto Angel mit Veracruz, und La Ventura (Tehuantepec) mit Coatzacoalco. Diese letztere Strecke schlägt der Ingenieur Eads vor für den Transport belasteter Schiffe praktikabel zu machen. Die Telegraphen hatten 1884 eine Länge von 31,088 km, und die Post beförderte 1885: 14 Mill. Briefe und Briefkarten.

Landesmünze ist der Peso zu 100 Centavos, im Wert von 4 Mk. 13 Pf.; 10 Pesos in Gold sind gleich 41 Mk. 32 Pf. Maße und Gewichte sind gesetzlich (seit 1857) die französischen; die neuen Maße behalten die Namen der entsprechenden alten mit dem Zusatz "neu". Die alten Maße waren die Vara = 0,838 m; die Legua = 4190 m; der Estajo oder Almud = 50 Quadratvara = 35,112 qm; die Cargo (für Getreide) = 2 Fanaga à 90,815 Lit.; die Arroba (für Flüssigkeiten) = 16,133 L.; die Jarra = 18 Cuartillo = 9,075 L.; das Libra = 460,063 g; der Quintal zu 4 Arroba zu 25 Libra.

[Staatliche Verhältnisse.] Die Verfassung Mexikos, ursprünglich der der Vereinigten Staaten nachgebildet (1824), im Lauf der Zeit aber vielfach abgeändert (zuletzt 1857), teilt die oberste Staatsgewalt in drei voneinander unabhängige Körperschaften: 1) die Präsidentschaft, 2) den Kongreß und 3) die Justiz. Die ausübende Gewalt ruht in den Händen des Präsidenten, der auf vier Jahre gewählt wird. Im Fall des Todes oder bei andrer Verhinderung tritt der Präsident des obersten Gerichtshofs, dessen Amtsdauer sechs Jahre währt, als Vizepräsident an seine Stelle. Das Kabinett des Präsidenten setzt sich aus sechs Ministern zusammen. Der Kongreß besteht aus zwei Kammern: dem Senat und der Deputiertenkammer. Die Senatoren, 56 an der Zahl, werden auf vier Jahre gewählt, und zwar entsendet jeder Staat zwei Mitglieder. Die Deputierten werden, an Zahl 227, vom Volk auf zwei Jahre gewählt. Senatoren wie Deputierte beziehen einen Jahresgehalt von 3000 Pesos. Präsident und Vizepräsident des obersten Ge-^[folgende Seite]