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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Militärgewalt; Militärgrenze

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Militärgewalt - Militärgrenze.

militärgesetz vom 2. Mai 1874, mit Nachträgen vom 6. Mai 1880 und 11. März 1887, das Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Febr. 1875, das Gesetz über den Landsturm vom 12. Febr. 1875 und die Verordnung über die Disziplinarstrafordnung für das deutsche Heer vom 31. Okt. 1872. Vgl. Solms, Strafrecht und Strafprozeß für Heer und Marine des Deutschen Reichs (2. Aufl., Berl. 1883); "Die Militärgesetze des Deutschen Reichs, mit Erläuterungen herausgegeben auf Veranlassung des königlich preußischen Kriegsministeriums" (das. 1878, 2 Bde.); v. Keller, Die Aufgaben einer deutschen Militärstrafprozeßordnung (das. 1877); Stadelmann, Militärwesen des Königreichs Bayern (Bamb. 1884); Koppmann, Das Militärstrafgesetzbuch, mit Kommentar (2. Aufl., Nördling. 1885); Hecker, Lehrbuch des deutschen Militärstrafrechts (Stuttg. 1887); Dangelmaier, Militärprivatrecht der österreichischen Armee (Innsbr. 1882); Nicolas, Législation, administration et comptabilité militaires (Par. 1885).

Militärgewalt, s. Militärhoheit.

Militärgrenze, der vom Adriatischen Meer bis Siebenbürgen sich erstreckende schmale Landstrich, welcher Ungarn von der Türkei scheidet, 1849 zu einem eignen Kronland erhoben wurde, bis auf die neueste Zeit seine eigne militärisch-administrative Verfassung hatte und ein Areal von 33,422 qkm (609 QM.) mit (1869) 1,200,371 Einw. umfaßt. Das Land war zur Abwehr gegen die Macht der Osmanen rein militärisch organisiert, zerfiel in die Kroatisch-Slawonische und die Serbisch-Banater (Ungarische) M. und enthielt 14 Infanterie-Grenzregimenter und 1 Grenzbataillon mit den zu ihnen gehörigen Landbezirken sowie 12 Militärkommunitäten. Nach Abschluß des staatsrechtlichen Ausgleichs mit Ungarn wurde die Provinzialisierung der M. beschlossen und seitdem auch nach und nach durchgeführt. Die Serbisch-Banater M. wurde 1872 (1. Nov.) dem Königreich Ungarn einverleibt und gehört jetzt teils zu den Komitaten Bács, Temes und Krassó, teils wurde das neue Komitat Szörény gebildet, welches seit 1880 mit Krassó vereinigt ist. Die Kroatisch-Slawonische M. dagegen, mit Einschluß des Peterwardeiner Regiments, welches zur Banater M. gehörte, d. h. das Gebiet vom Adriatischen Meer bis zur Savemündung, wurde dem Königreich Kroatien-Slawonien einverleibt. Wirklich provinzialisiert und mit letzterm vereinigt wurde jedoch zuerst nur das Gebiet der beiden Warasdiner Grenzregimenter, welches seit 1871 das kroatisch-slawonische Komitat Belovár bildet, dann die Städte Zengg (jetzt zum Komitat Fiume gehörig) und Militär-Sissek, das, mit Zivil-Sissek vereint, zu dem Agramer Komitat geschlagen wurde. Vom Jahr 1873 bis 1881 war die M. auf 10 Regimentsbezirke beschränkt, die folgende sechs Grenzdistrikte bilden:

Distrikt qkm Einw. (1881) Distrikt qkm Einw. (1881)

Kroatien: Slawonien:

Lika-Otočac 5774 151045 Gradisca 1905 61696

Ogulin-Sluin 3785 151278 Brod 2223 86725

Banaldistrikt 2770 134225 Peterwardein 2781 114115

Zusammen (1-6): 19238 699084

Dieses Gebiet der ehemaligen M. wird im W. vom Adriatischen Meer und dem Morlakkenkanal, im N. von den kroatisch-slawonischen Komitaten und der Donau, im O. von der letztern und im S. von Dalmatien sowie durch die Unna und Save begrenzt, welche es von Bosnien und Serbien scheiden. Der westliche Teil ist ein meist felsiges, der Karstformation angehörendes Hochland, das im W. vom Velebit (bis 1753 m) und vom Kapellagebirge (1533 m), im O. dagegen von der Plisevitza (1649 m) eingeschlossen wird und im Niveau bis zu 600 m aufsteigt, während die bedeutenden Berggipfel 1600 m Höhe erreichen. Auch der östlichere Landesteil bis zum Zusammenfluß der Unna und Save wird von kleinern Gebirgszügen bis zu 700 m erfüllt. Das Klima ist in den Gebirgsgegenden rauh, in den Ebenen meist mild; an der Meeresküste erreicht nicht selten die Bora eine außerordentliche Heftigkeit. Die Einwohner sind größtenteils Slawen (95 Proz.), nämlich Kroaten und Serben (657,847) und Slowaken (4741), außerdem Deutsche (22,271), Ungarn (4563), Rumänen (1138), Ruthenen, Italienerin der Küste), Albanesen, Zigeuner etc. Der Religion nach sind 345,843 römisch-katholisch, 330,246 griechisch-orientalisch, 10,807 evangelisch und 7462 griechisch-katholisch. Die Anzahl der Israeliten beträgt 2388. Von der produktiven Bodenfläche (81,61 Proz. des Areals) entfallen auf Ackerland 24,4 Proz., Gartenland 1,17, Weinland 0,64, Wiesen 9,28, Weideland 18,66 und Wald. 27,66 Proz. Haupterwerbszweig ist die Landwirtschaft; der Ertrag derselben ist jedoch sehr verschieden, da im westlichen Teil der steinige Boden, die Borastürme und die übermäßige Dürre den Getreidebau in größerm Maßstab schwer aufkommen lassen. In der mit Vorliebe gepflegten Obstkultur nimmt den ersten Platz die Pflaume (Zwetsche) ein, welche gedörrt oder zu Slibowitz und Zwetschenmus verwendet wird. Wichtig ist ferner der Weinbau, der namentlich bei Karlowitz ein vorzügliches Produkt liefert, sowie der Waldreichtum. Der Viehstand ist namentlich an Schafen (auf den ausgedehnten Hutweiden im W.), Schweinen und Ziegen bedeutend. Auf die Seidenkultur wird besonders im Küstengebiet seit Jahren viel Fleiß verwendet; Jagd und Fischerei sind sehr einträglich. Der Bergbau liefert als Hauptprodukte Eisenerz (bei Oriovatz, Petrovagora und Trgovo), Kupfer- und Bleierz (Trgovo). Die Industrie steht quantitativ und qualitativ noch auf sehr niedriger Stufe. Getreide- und Sägemühlen gibt es überall im Land; im übrigen beschränkt sich die gewerbliche Produktion auf Branntweinbrennerei, Töpferarbeiten, Herstellung von Werkholz, Baumaterialien, Leder, auf Seiden- und Wollspinnerei. Ausgebreiteter und mannigfaltiger ist dagegen die häusliche Industrie. Der Handel mit eignen Erzeugnissen ist sehr gering, bedeutender der Transithandel. Die wichtigsten Ausfuhrartikel sind: Bau- und Werkholz, Wein und Getreide, Borstenvieh, Slibowitz, gedörrte Zwetschen, Zwetschenmus, Häute, Schafwolle, Honig, Knoppern und Blutegel. Bedeutendere Handelsplätze sind: Semlin, Mitrovitz, Brod, Altgradisca, Kostajnica und Carlopago. Die Volksbildung steht noch auf niedriger Stufe; von je 100 schulpflichtigen Kindern besuchen nur 38 wirklich die Schulen (deren man an 600 zählt), und über 80 Proz. der Gesamtbevölkerung können weder lesen noch schreiben. Von höhern Lehranstalten bestehen 2 Obergymnasien, eine Ober- und 4 Unterrealschulen; ferner eine theologische Lehranstalt (griechisch-orientalisch) und ein Pädagogium.

Seit Aufhebung der Militärverfassung des Landes bildet die Kroatisch-Slawonische M. einen staatsrechtlichen Bestandteil des Königreichs Kroatien-Slawonien. Als Landesregierung fungierte früher