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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Militärobergerichte - Militärtelegraphie.

der M. ist das Überwiegen von Instrumenten mit scharfer, durchdringender Klangfarbe; auch unterscheidet sie sich von dem Symphonie- und Opernorchester besonders durch Aufnahme der modernen weitmensurierten, vom alten Bügelhorn abstammenden Ventilblechinstrumente neben den Hörnern, Trompeten und Posaunen (vgl. Orchester). Die Instrumente sämtlicher Musikkorps der deutschen Armee haben neuerdings die Pariser Stimmung erhalten. Die meisten Militärmusikkorps sind jetzt aus guten Musikern zusammengesetzt, und sie verwandeln sich daher häufig zu Konzertzwecken in ein vollständiges Symphonieorchester mit Streichinstrumenten, Pauken etc. Vgl. Kalkbrenner, Die Organisation der Militärmusikkorps aller Länder (Hannov. 1884); Wieprecht, Die M. und die militär-musikalische Organisation eines Kriegsheers (Berl. 1885). Eine "Militär-Musikerzeitung" erscheint seit 1879 in Berlin.

Militärobergerichte, s. Militärgerichtswesen.

Militärpaß, schriftlicher Ausweis über das Wehrpflichtverhältnis, welchen jeder Soldat bei seiner Entlassung aus dem aktiven Dienst von seinem Truppenteil erhält.

Militärperson, s. Militär.

Militärpflicht, s. Wehrpflicht.

Militärpflichtjahr, das erste, beginnt in Deutschland mit dem Kalenderjahr, in dem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet; s. Ersatzwesen.

Militärrealschulen, in Österreich Unterrichtsanstalten zu Güns, Eisenstadt, Kaschau und St. Pölten (Unterrealschulen) für Soldatenwaisenkinder als Vorbereitungsschulen für die Militär-Oberrealschule zu Mährisch-Weißkirchen, welche als Vorbereitungsschule für die Militärakademie und die technische Akademie mit dreijährigem Kursus dient.

Militärreitinstitut, Anstalt zur theoretischen und praktischen Ausbildung von Offizieren und Unteroffizieren der Kavallerie und Artillerie zu Reitlehrern für die Truppen. 1816 wurde in Berlin eine Lehreskadron, an deren Stelle 1849 in Schwedt a. O. eine Militärreitschule errichtet, die erweitert als M. 1872 nach Hannover verlegt wurde; es besteht aus der Offizierreitschule und der Kavallerie-Unteroffizierschule. In Deutschland besteht ferner die Militärreitanstalt in Dresden und für Bayern eine Equitationsanstalt in München; in Wien (1875 errichtet) ein Militär-Reitlehrerinstitut, für Ungarn eine Landesverteidigungs-Zentralkavallerieschule zu Jász-Berény; für die französische Armee die École de cavalerie zu Saumur.

Militärroßarzt, s. Militär-Veterinärwesen.

Militärroßarztschule, s. Militär-Veterinärwesen.

Militärschießschulen dienen zur Ausbildung des Schießdienstes wie der Schießkunst an sich und zur Heranbildung von Schießlehrern für die Truppen. Die M. sind daher gleichzeitig Versuchsanstalten zur Prüfung von Neuerungen im Waffenwesen wie im Gebrauch der Waffen, und demgemäß unterscheidet man Infanterie- und Artillerieschießschulen. A. Infanterieschießschulen in Deutschland sind die M. zu Spandau, 1861 errichtet, bestehend aus je einer Lehr- und Versuchsabteilung (Direktor ist der Präses der Gewehrprüfungskommission; Lehrkursus vom 1. April bis 30. Sept.), und Augsburg (für Bayern, seit 1872). - Für Österreich besteht die Armeeschützenschule zu Bruck a. d. Leitha. Frankreich hat eine Normalschießschule (école normale de tir) im Lager von Châlons sur Marne, eine Regionalschießschule ebenda sowie in Ruchard, Valbonne und Blidah; Großbritannien in Hythe; Rußland in Oranienbaum; Belgien im Lager von Beverloo; Spanien in Pardo bei Madrid. - B. Artillerieschießschulen: in Deutschland wurde eine solche 1867 zu Berlin errichtet; England besitzt eine solche schon länger in Shoeburyneß, Frankreich in Bourges und Rußland in Zarskoje Selo.

Militärschulen, s. Militärerziehungsanstalten. ^[richtig: Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten]

Militärsteuer, s. Wehrsteuer.

Militärstrafen, s. Strafe.

Militärstrafgesetzbuch, s. Militärgesetzgebung und Militärverbrechen.

Militärstrafprozeß, s. Militärgerichtswesen.

Militärstrafrecht, s. Militärverbrechen.

Militärstraßen, s. v. w. Heerstraßen (s. d.).

Militärtaxe, s. Wehrsteuer.

Militärtelegraphie (Kriegstelegraphie) zerfällt in die Feldtelegraphie und Festungstelegraphie. Erstere gliedert sich nach der Art und dem Bereich ihrer Thätigkeit in vier Zonen und zwar: 1. Zone die Kriegstelegraphenlinien, welche das große Hauptquartier mit der Heimat verbinden; 2. Zone die Etappentelegraphenlinien, welche das große Hauptquartier mit den Oberkommandos der einzelnen Armeen und der Armeekorps in Verbindung setzen; 3. Zone die Feldtelegraphenlinien zur Verbindung der Generalkommandos unter sich und mit den Divisionsstäben; 4. Zone die weitern Verbindungen zu den Brigaden, den Vorposten, zu größern Detachements oder zur Befehlsübermittelung im Gefecht selbst. Diese verschiedenen Aufgaben bedingen ein verschiedenes Telegraphenmaterial; während die stehenden Linien der 1. Zone fast ausschließlich der Staatstelegraphie angehören, werden bei der 2. schon häufig Anschlüsse durch die Feldtelegraphie zu bewirken sein, aber nach Art stehender Leitungen zur Ausführung kommen. Die Leitungen der 3. Zone werden fast ausschließlich aus dem Material der Feldtelegraphenabteilungen hergestellt werden. Die häufigen Quartierwechsel bedingen einen ebenso schnellen Bau wie Abbau der Linien und daher ein leicht bewegliches fahrbares Material. In der 4. Zone endlich wird an das fahrbare das tragbare Material sich anschließen. Die Feldtelegraphenleitungen sind entweder oberirdische Stangen- (Luft-) Leitungen aus verzinktem Eisen- oder aus blankem Kupferdraht auf Stangen mit Isolatoren, oder Auslagen von Kabeln (isoliertem Leitungsdraht) auf der Erde, an Bäumen etc. ohne Anwendung von Isolatoren; zur Überschreitung von Flüssen dienen mit Draht übersponnene Flußkabel.

Deutschland besitzt im Frieden keine Telegraphentruppe. Im Krieg werden 9 Feld-, 6 Reserve-Feldtelegraphenabteilungen und 4 Etappen-Telegraphendirektionen aufgestellt. Jede der Telegraphenabteilungen besteht aus einem Telegraphendetachement und einer Trainkolonne, ersteres aus 3 Offizieren, etwa 90 Pionieren, welche von den Pionierbataillonen, und 7-11 Telegraphenbeamten, welche von der Staatstelegraphie abgegeben werden; sie haben die Telegraphenlinien zu bauen und in Betrieb zu nehmen, die Trainkolonne hat das Material zum Bau derselben, 23 km Leitung in blanken Drähten (Kupferdraht 2 mm) und 12 km isolierten Draht und 313 m Flußkabel, auf 14 Wagen mitzuführen. Die Feldtelegraphenabteilungen bauen die Leitungen zunächst dem Feind zurück bis zu den Generalkommandos und werden beim weitern Vorgehen der Armeen hier von den Reserve-Feldtelegraphenabteilungen abgelöst. Zwischen ihnen und den Kriegs- oder