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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Monometer - Monopol.

Monomĕter (griech.), aus nur einem Metrum (z. B. einer iambischen Dipodie) bestehender Vers.

Monomorphīe (griech.), Einförmigkeit, Gestaltung nach Einem Typus, jedoch mit Unterscheidbarkeit.

Monomótapa, im 17. Jahrh. vielgenanntes großes Negerreich an der Sofalaküste Afrikas und am untern Sambesi, zerfiel im 18. Jahrh.

Monongahela, Quellfluß des Ohio (s. d.).

Mononōm (griech.), s. v. w. Monom.

Monopetālen (griech.), Pflanzen mit verwachsenen Blumenblättern, Hauptabteilung der Dikotyledonen im Jussieuschen natürlichen Pflanzensystem, desgleichen unter der Bezeichnung Gamopetalen im Endlicherschen System oder Sympetalen in andern Systemen.

Monophadnus, s. Blattwespen.

Monophonīe (griech.), Eintönigkeit.

Monophthalmīe (griech.), s. v. w. Cyklopie.

Monophylētisch (griech.), einstämmig, einheitlich; daher monophyletische Abstammungshypothese, die Annahme, daß mehrere Organismengruppen von einer einzigen, gemeinsamen Stammform abstammen, im Gegensatz zur polyphyletischen Hypothese, welche annimmt, daß mehrere scheinbar verwandte Formen dennoch auf verschiedene Stammformen zurückgeführt werden können, welche nur durch ähnliche Lebensverhältnisse zu einem übereinstimmenden Äußern gelangt sind. So streitet man über einen mono- oder polyphyletischen Ursprung der Raubtiere, der Säuger überhaupt, ja auch wohl des gesamten Reichs des Lebens.

Monophysīten (griech.), Ketzername, von den Orthodoxen (Dyophysiten) derjenigen Partei beigelegt, welche nur eine Natur, die Mensch gewordene göttliche, in Christus annahm. Das Chalcedonische Glaubensbekenntnis (s. d.) fand nämlich nur im Abendland allgemeine Billigung, rief dagegen im Orient, namentlich in Alexandria, Palästina und Antiochia, langwierige und heftige Streitigkeiten hervor, die vorübergehend in dem Enkyklion des Kaisers Basiliscus (476) zur ausschließlichen Anerkennung der M. führten. Am stärksten waren die M. in Ägypten vertreten. Hier wagte man daher nicht, feindlich gegen sie vorzugehen. Es kam sogar zwischen ihrem Patriarchen Petrus Mongus und dem Kaiser Zeno zu einem Kompromiß (das Henotikon 482), infolge dessen freilich die strengen M. sich von jenem lossagten und nunmehr Akephaloi (die Kopflosen) hießen. Aus dem Streite der alexandrinischen M. Severus und Julianus über den Leib Christi gingen die Parteien der Julianisten (auch Aphthartodoketen oder Unverweslichkeitslehrer genannt) und der Severianer (Phthartolatrer oder Verweslichkeitsdiener) hervor. Von letztern sonderten sich wieder die Agnoeten ab, welche, dem alexandrinischen Diakon Themistios folgend, Christus nach seiner menschlichen Natur ein Nichtwissen vieler Dinge zuschrieben, von erstern die Aktisteten, welche den Leib Christi für ungeschaffen hielten, und die Ktistolatrer, die das Gegenteil behaupteten. Auch Tritheiten (Philoponisten nach ihrem Stifter genannt), Damianisten (Sabellianer), Kononiten, Niobiten und andre Parteiungen gingen aus dem fruchtbaren Schoß des phantastischen Monophysitismus hervor. Kaiser Justinian I. und seine Gemahlin Theodora, eine heimliche Monophysitin, versuchten seit 527 umsonst eine Beseitigung der Kontroverse; erfolglos ließ der Kaiser, um den Katholiken zu genügen, den von den M. hochgeachteten Origenes und, um die M. zu gewinnen, die sogen. Drei Kapitel (s. Dreikapitelstreit) verdammen. Die ägyptischen M. dauerten unter dem Namen der Kopten fort und gewannen auch in der äthiopischen Kirche viele Anhänger. In Armenien bilden die M. noch heute die eigentliche Volkskirche (s. Armenische Kirche und Abessinien, S. 37), und in Syrien und Mesopotamien heißen die M. Jakobiten (s. d.).

Monoplegīe (griech.), Schlagfluß mit Lähmung nur einer einzigen Extremität.

Monopodĭum, s. Stengel.

Monopodīe (griech.), ein als ganzes Glied gezählter Versfuß, Gegensatz zu Dipodie (s. d.).

Monopōl (griech., "Alleinverkauf, Alleinhandel"), im üblichen Sinn die ausschließliche dauernd oder vorübergehend verliehene Befugnis, innerhalb eines bestimmten Gebiets Gegenstände (auch Dienstleistungen) allein zu verkaufen (Handelsmonopol, für den auswärtigen und Binnenhandel oder nur für einen von beiden) oder auch allein zu erzeugen. Dieselben können den Zweck haben, dem Inhaber des Rechts durch Ausschluß der freien Konkurrenz höhere Preise (Monopolpreise) und damit einen höhern Gewinn (Monopolgewinn) zu sichern (die heutigen Staatsmonopole oder die sogen. Finanzregalien, früher oft niedere, nutzbare Regalien genannt, wie z. B. das Tabaksmonopol, das frühere Salzregal, das russische Branntweinmonopol etc. als Besteuerungsformen), oder man beabsichtigt, durch dieselben eine dem Interesse der Gesamtheit entsprechende Regelung der Wirtschaft und des Verkehrs zu erzielen. In die letztere Klasse von Monopolen gehörten der Patent- und Musterschutz, das M. für den Betrieb von Apotheken (in vielen Ländern wird nur eine vererbliche Konzession verliehen, neben welcher aber noch weitere Konzessionen an andre eingeräumt werden können), das Eisenbahngesellschaften gewährte Zugeständnis, daß binnen bestimmter Frist keine Konkurrenzlinie gebaut werde, das Banknotenmonopol etc. Hierher sind auch die sogen. wesentlichen Regalien (s. d.) zu rechnen, wie das Post-, das Telegraphen-, das Münzregal etc., bei denen es zum Teil überhaupt nicht auf einen monopolistischen Gewinn abgesehen ist, sondern die freie Konkurrenz nur ausgeschlossen wird, weil sie die dem Gesamtinteresse dienlichen Zustände nicht herbeizuführen vermag, sogar, wie bei der Münzprägung, unfehlbar schädlich wirkt. Die frühere Zeit mit ihren das gesellschaftliche Leben fest regelnden Ordnungen war an Monopolen sehr reich. Das Gewerbewesen wurde durch mannigfaltige Zwangs- und Bannrechte, Zunftprivilegien etc. ebenso wie der Handel durch Handelsmonopole geregelt. Letztere wurden größern Handelskompanien (s. d.) für bestimmte Teile der Erde, bestimmte Handelsstraßen, auch wohl nur für bestimmte Handelszweige oder Waren verliehen. Monopolzustände können auch künstlich, ohne daß die Konkurrenz rechtlich ausgeschlossen ist, hervorgerufen werden, so durch Verabredung von Käufern, Vernichtung von Vorräten. Als thatsächliches oder natürliches M. bezeichnet man denjenigen Zustand, bei welchem, ohne daß Vorrechte verliehen wurden, die Konkurrenz eine so beschränkte ist, daß einseitige Preisbestimmungen und monopolistische Gewinne ermöglicht werden. Solche natürliche Monopole bilden sich, wenn begehrte Güter nur in beschränkter Menge in der Hand weniger Leute vorhanden sind, wenn dieselben überhaupt nicht oder doch im Augenblick nicht mehrbar sind, wenn eine Konkurrenz dadurch ausgeschlossen ist, daß es andern an den für dieselbe erforderlichen Mitteln, Kenntnissen oder Fähigkeiten gebricht (Eisenbahnen,