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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Muncie; Mund; Munda; Mundān; Mundart; Mundāt; Mündel; Mundella

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Muncie - Mundella.

1) Gerlach Adolf, Freiherr von, ausgezeichneter deutscher Staatsmann, geb. 14. Okt. 1688 zu Berlin, studierte in Jena, Halle und Utrecht, ward 1714 Appellationsrat in Dresden, 1715 Oberappellationsrat in Celle, 1726 hannöverscher Komitialgesandter in Regensburg, 1728 Mitglied des Geheimratskollegiums in Hannover und bei der Stiftung der Göttinger Universität deren Kurator; er gab der Universität ihre ganze Einrichtung und begründete die bedeutendsten Institute derselben, die Bibliothek, die Societät der Wissenschaften u. a. Auch für das allgemeine Wohl des Landes wirkte er segensreich. Seit 1765 erster hannöverscher Minister, starb er 26. Nov. 1770.

2) Karl Friedrich Hieronymus, Freiherr von, geb. 11. Mai 1720 auf Bodenwerder in Hannover, machte in russischen Kriegsdiensten 1740-41 mehrere Feldzüge gegen die Türken mit und lebte, nachdem er seinen Abschied genommen, auf seinem Gut Bodenwerder, wo er 22. Febr. 1797 starb. Er ist bekannt durch die ihm beigelegten Aufschneidereien, die sprichwörtlich gewordenen sogen. Münchhausiaden, die zuerst von Raspe in englischer Sprache (Lond. 1785 u. öfter; deutsch, mit verschiedenen Zuthaten, von Bürger, das. 1786) bearbeitet wurden, allein nach dem Nachweis Ellisens in der Einleitung zu den spätern deutschen Ausgaben (11. Aufl., Götting. 1873) und nach Müller-Fraureuth ("Die deutschen Lügendichtungen bis auf M.", Halle 1881) sich zum Teil schon in ältern Büchern (z. B. in Bebels "Facetien", Langes "Deliciae academicae" u. a.) finden.

3) Alexander, Freiherr von, hannöv. Staatsmann, geb. 1813 auf Apelern in der Grafschaft Schaumburg, studierte in Berlin und Göttingen die Rechte und trat dann als Auditor in den Staatsdienst, in dem er bis 1844 bis zum Kammerrat aufrückte. Seit 1841 war er als Abgeordneter der Hoyaschen Ritterschaft Mitglied der Ersten Kammer, wo er sich zu gemäßigt aristokratischen Grundsätzen bekannte. 1847 wurde er Kabinettsrat des Königs Ernst August. Nach Rücktritt des Märzministeriums gelangte er 26. Okt. 1850 an die Spitze der Regierung und schlug eine gemäßigt konservative Richtung ein, erhielt aber nach dem Regierungsantritt des Königs Georg V. 22. Nov. 1851 seine Entlassung. 1856 wurde er in Stade zum Abgeordneten für die Zweite Kammer gewählt. Mit Bennigsen, Windthorst u. a. setzte er weitern Rückschritten, als sie in den Oktroyierungen von 1855 enthalten waren, und besonders den sogen. Notgesetzen des Herrn v. Borries entschiedenen Widerstand entgegen. Namentlich bekämpfte er auch in der Domänenfrage die Politik der Regierung und zog sich dadurch die höchste Ungnade des Königs zu. Im Frühling 1866 wurde er von der Göttinger Universität in die Kammer gewählt und suchte vergeblich das Ministerium zur Neutralität beim Krieg zwischen Österreich und Preußen zu bewegen. Nach der Annexion kehrte er aber ganz den hannöverschen partikularistischen Standpunkt hervor und hielt im norddeutschen Reichstag, dem er als Abgeordneter des Stadtkreises Hannover angehörte, 11. März 1867 eine heftige Rede gegen die preußische Politik, welche Bismarck energisch zurückwies. 1870 wurde er sogar wegen Verdachts welfischer Umtriebe auf Befehl des Generals v. Falckenstein verhaftet und eine Zeitlang in Königsberg gefangen gehalten. Er starb 4. Nov. 1886 in Göttingen.

Muncie (spr. mönnssi), Hauptstadt der Grafschaft Delaware im nordamerikan. Staat Indiana, am White River, 70 km nordöstlich von Indianapolis, mit (1880) 5219 Einw.

Mund (Os, hierzu Tafel "Mundhöhle, Nasenhöhlen und Kehlkopf"), der Eingang zum Darmkanal. In der vergleichenden Entwickelungsgeschichte unterscheidet man den Urmund, welcher in den Urdarm führt, vom bleibenden Munde, der sich oft an einer andern Körperstelle bildet. Bei vielen Tieren führt er in eine besondere Erweiterung des Darms, die Mundhöhle. Meist ist er durch Muskeln verschließbar; in einzelnen Tiergruppen dient er zugleich als After. Im übertragenen Sinn ist M. überhaupt die Eingangsöffnung in einen hohlen Körper (z. B. der Muttermund der Gebärmutter). Die Mundhöhle der höhern Wirbeltiere begreift beim Embryo noch die Nasenhöhle und den Rachen in sich, grenzt also nach hinten unmittelbar an die Speiseröhre. Bei den Erwachsenen ist sie dagegen von erstgenannter durch den harten Gaumen, welcher sie gewissermaßen in zwei Stockwerke (unten die eigentliche Mund-, oben die Nasenhöhle) teilt, vom Rachen durch den weichen Gaumen getrennt (s. Gaumen, Tafel "Mundhöhle", Fig. 2 u. 7). Sie enthält an besondern Organen die Zunge, die Zähne und mancherlei Drüsen (Fig. 1) und wird vorn durch die Lippen (s. d.) geschlossen. Bei den Säugetieren zerfällt sie, wenn die obere und untere Zahnreihe aufeinander ruhen, durch diese in eine vordere und eine hintere Abteilung; erstere wird auch als Wangenhöhle (s. Backen) bezeichnet. Beide Höhlen sind von einem Abschnitt der Darmschleimhaut ausgekleidet, welcher an den Lippen beginnt, die Zähne an ihren Hälsen als Zahnfleisch umschließt, vom Boden der eigentlichen Mundhöhle auf die Zunge übergeht, wobei er häufig eine Falte (Zungenbändchen) bildet, und weiter nach hinten in einer andern Falte (weicher Gaumen) von der Decke der Mundhöhle, dem harten Gaumen, gegen die Zunge herabhängt und so die Mundhöhle nach hinten unvollkommen verschließt. Die Schleimhaut besteht aus einer Bindegewebsschicht und der an manchen Stellen stark verhornten Oberhaut (Epithel); sie ist reich an Nerven, Gefäßen und Drüsen. Über die Erkrankungen des Mundes s. Mundkrankheiten.

Munda, Stadt und röm. Kolonie von ganz ungewisser Lage in Hispania Baetica, berühmt durch den Sieg des Gnäus Scipio über die Punier 216 v. Chr. und durch den des Julius Cäsar über die Söhne des Gnäus Pompejus 45 v. Chr.

Mundān (lat.), weltlich.

Mundart, s. v. w. Dialekt.

Mundāt (v. lat. immunitas), im Mittelalter Bezeichnung eines Landesbezirks, welcher von der Gerichtsbarkeit des ordentlichen Richters in der Art befreit war, daß dieselbe von dem Grundherrn oder von der Geistlichkeit ausgeübt wurde (s. Immunität).

Mündel (lat. Pupĭllus, weiblich: Pupilla), die unter Vormundschaft stehende minderjährige Person; Mündelvermögen (Mündelgut), das von einem Vormund verwaltete Vermögen einer solchen. S. Vormundschaft.

Mundella, Anthony John, engl. Staatsmann, geb. 28. März 1825 als Sohn eines italienischen Flüchtlings, betrat zuerst die kaufmännische Laufbahn und wurde einer der angesehensten, reichsten Fabrikanten zu Nottingham, wo man ihn zum Alderman, Sheriff und Präsidenten der Handelskammer wählte. 1868 wurde er für Sheffield ins Unterhaus gewählt und schloß sich der radikalen Partei an. 1880 wurde er im Ministerium Gladstone zum Vizepräsidenten des Geheimen Rats (Unterrichtsminister) ernannt,