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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Mut - Mutter.

Platon (1513), Athenäos (1514), Hesychios (1514), Pausanias (1516).

Mut, Gemütsstimmung, welche sich durch die Vorstellung drohender Gefahren nicht schrecken läßt, sondern vielmehr durch dieselbe zu energischer Gegenwehr und tapferm Entgegengehen befeuert wird, also das Gegenteil der Feigheit (s. d.).

Mut, ägypt. Göttin, die Gemahlin des Ammon, mit diesem und ihrem Sohn Chons die Göttertriade von Theben bildend. Sie trägt gewöhnlich die Pschontkrone. S. Ammon (mit Abbildung).

Mut., bei botan. Namen Abkürzung für J. C. ^[José Celestino] Mutis, geb. 1732 zu Cadiz, bereiste Neugranada, starb 1808 als Kanonikus in Santa Fé. Entdecker des Chinarindenbaums.

Mutae (lat.), s. Lautlehre, S. 571.

Mutābel (lat.), veränderlich; Mutabilität, Veränderlichkeit.

Mutanabbi (Motenebbi), berühmter arab. Lyriker, geb. 915 n. Chr. zu Kufa, studierte in Damaskus und gab sich später für einen Propheten (Nabi) aus, weshalb er den Beinamen "al Mutanabbi" (der Prophet sein wollende) erhielt. Seit 948 lebte er zu Aleppo in der Gunst des Fürsten Seif ud-Daulah, seit 957 in Ägypten, seit 961 in Bagdad, endlich in Schiraz. 965 ward er auf einer Reise von Beduinen ermordet. Sein vielbewunderter "Diwan", eine Sammlung von 289 Gedichten, durch Genialität und Witz ausgezeichnet, aber durch oft geschmacklose Übertreibung und stillose Vermischung von Altem und Neuem sowie durch niedrige Schmeichelei verunziert, ist mit dem Kommentar des Wahidi von Dieterici ("Carmina Mutanabbii", Berl. 1858-61) herausgegeben; übersetzt ist er von Hammer-Purgstall (Wien 1823). Vgl. Bohlen, De Motenabbio (Bonn 1824); Dieterici, M. und Seifuddaula (Leipz. 1847).

Muta Nzige (Luta Nzige), großer afrikan. See, südwestlich vom Mwutan, mit dem er vermutlich durch den Dueru-Kabibbi verbunden ist. In seinem nördlichen Teile liegt die große Insel Usongora. Der See wurde 1876 von Stanley entdeckt, ist aber erst in neuester Zeit durch Emin Pascha erforscht worden.

Mutation (Mutierung, lat., "Veränderung, Wechsel"), die Periode, in welcher sich bei beiden Geschlechtern eine bedeutende Veränderung und Vervollkommnung der Stimme in jeder Hinsicht offenbart (Stimmbruch, Stimmwechsel), welche Periode bei Mädchen vom 12.-16., bei Knaben vom 14.-18. Jahr eintritt. Die tiefer werdende Stimme entspricht einem Längerwerden der Stimmbänder durch allgemeines Wachstum des Kehlkopfes. Diese Veränderung steht mit der Entwickelung der Genitalien im innigen Zusammenhang; bei Kastraten findet keine M. statt. Während der manchmal ein ganzes Jahr dauernden M. darf der Knabe nicht singen, wenn er sich nicht die Stimme für die Zukunft verderben will.

Mutationsgebühr (Mutationsabgabe, lat.), eine Abgabe, welche bei Besitzveränderungen insbesondere von Liegenschaften zu entrichten ist.

Mutātis mutándis (lat.), "nach Veränderung des zu Verändernden", d. h. mit oder nach den erforderlichen Abänderungen.

Muten, um Verleihung eines Bergwerkseigentums in einem gewissen Feld bei der Bergbehörde nachsuchen. Das Gesuch heißt Mutung (s. d.).

Muterdschin (arab.), Dolmetsch, M.-Ewwel, in der Türkei s. v. w. erster Dolmetsch, Hofdolmetsch.

Mutessarrif (arab.), in der Türkei Gouverneur eines Sandschak oder Liwa, welcher dem Wali, dem Generalgouverneur, unterstellt ist.

Mutewelli (arab., "Vorgesetzter"), der Verwalter der Wakufgüter (s. Wakuf).

Muther, Theodor, namhafter Romanist, geb. 15. Aug. 1826 zu Rottenbach im Herzogtum Koburg, studierte die Rechte in Jena und Erlangen, habilitierte sich 1853 in Halle für römisches Recht und Zivilprozeß, ward in Königsberg 1856 außerordentlicher, 1859 ordentlicher Professor und siedelte in gleicher Eigenschaft 1863 nach Rostock, 1872 als Oberappellationsgerichtsrat und Professor nach Jena über, wo er 26. Nov. 1878 starb. Er schrieb: "Die Ersitzung der Servituten" (Erlang. 1852); "Sequestration und Arrest im römischen Recht" (Leipz. 1856); "Zur Lehre von der römischen Actio" (Erlang. 1857), gegen Windscheid gerichtet; "Die Gewissensvertretung im gemeinen deutschen Recht" (das. 1860); "Zur Geschichte des römisch-kanonischen Prozesses in Deutschland" (Rost. 1872); "Aus dem Universitäts- und Gelehrtenleben im Zeitalter der Reformation" (Erlangen 1866); "Römisches und kanonisches Recht im deutschen Mittelalter" (Rost. 1871); "Zur Geschichte der Rechtswissenschaft u. der Universitäten in Deutschland" (Jena 1876); "Johannes Urbach" (in Gierkes "Untersuchungen", Bresl. 1882). Auch gab er Joh. Urbachs "Processus judicii" (Halle 1873) und mit E. I. ^[Ernst Immanuel] Bekker und Stobbe das "Jahrbuch des gemeinen deutschen Rechts" (Leipz. 1857-62, 6 Bde.) heraus.

Mutieren (lat.), verändern, wechseln; Stimmbruch erleiden (s. Mutation).

Mutilation (lat.), Verstümmelung.

Mutĭna, Stadt, s. Modena.

Mutkurow, S., bulgar. Minister, geb. 1851 in Bessarabien, ward russischer Offizier, nahm 1877-78 am Türkenkrieg teil, trat sodann in die ostrumelische Miliz und ward nach der Vereinigung Ostrumeliens mit Bulgarien 1885 als Oberst Befehlshaber derselben. Er zeichnete sich im Kriege gegen die Serben aus und stellte sich nach der Gefangennahme des Fürsten Alexander (21. Aug. 1886) an die Spitze der Anhänger desselben. Er stürzte die Regierung der Aufrührer in Sofia, ward Mitglied der Regentschaft und nach der Wahl des Fürsten Ferdinand Kriegsminister.

mut. mut., Abkürzung für mutatis mutandis (s. d.).

Mutschel (Muscel), Kreis in der nördlichen (Großen) Walachei, an der Grenze Siebenbürgens, mit der Hauptstadt Kimpolung.

Mutschelmehl, s. v. w. geriebene Semmel.

Mutschierung (v. mittelhochdeutschen muotschar, "Teilung"), die im Mittelalter bei Lehns- und Stammgütern von den Mitbesitzern vorgenommene Teilung der Nutzungen, während das Eigentum ungeteilt blieb. Aber auch auf die Regierungsnachfolge wurde dieses System, solange die Primogeniturordnung nicht eingeführt war, zuweilen angewendet. So war z. B. den Söhnen Johann Friedrichs des Großmütigen von Sachsen die wirkliche Teilung ihrer gemeinschaftlichen Lande in dem väterlichen Testament untersagt, weshalb sie, um nicht gemeinschaftlich regieren zu müssen, 1566 einen Mutschierungsvergleich abschlossen, vermöge dessen sie sich in die Regierung und in die Nutzungen der gemeinschaftlichen Lande teilten.

Mutschtehid (pers.), s. Imam.

Mutte (Mutje), einmastiges, flachbordiges, vorn und hinten gleichförmiges Fluß- und Wattenfahrzeug von etwa 30 Registertonnen.

Mutter (Mater), eine Frauensperson im Verhältnis zu einer oder mehreren andern Personen (Kindern), die sie geboren hat. Uneheliche Kinder teilen Namen und Stand der M., eheliche Namen und Stand