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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Mutterkümmel; Mutterlauge; Muttermal; Muttermund; Mutternelken; Mutterpflaster; Mutterplage; Mutterrecht

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Mutterkümmel - Mutterrecht.

der M. fast allgemein verbreitet (Ausnahme Beutel- und Kloakentiere), jedoch sehr verschieden ausgebildet. Man unterscheidet an ihm den mütterlichen und den embryonalen Teil. Ersterer wird von einem Stück der Wandung des Uterus, letzterer von dem ihm anliegenden Teil der äußern Embryonalhülle (des Chorions) dargestellt. Die Verbindung beider kommt in der Art zu stande, daß das sehr gefäßreiche Chorion (s. Embryonalhüllen) mit seinen Zotten von der Haut des Uterus umwachsen wird, wobei letztere ihre Muskeln und Kapillargefäße einbüßt. Dann strömt das mütterliche Blut in dem M. nur noch in weiten Lücken, innerhalb deren die Blutgefäße des Embryos, welche vom Herzen desselben durch den Nabel hindurch in das Chorion reichen, liegen und so direkt vom Blute der Mutter umspült werden. In dieser Weise wird ein Stoffaustausch zwischen Mutter und Embryo leicht. Bei der Geburt nun ziehen sich entweder die Zotten des Chorions einfach aus den Gruben der Uteruswandung heraus, so daß von letztern nichts verloren geht (bei den Mammalia nondeciduata: Walen, Huftieren u. a. m.), oder es löst sich das Stück der Uteruswandung mit ab (bei den Mammalia deciduata: Nagetieren, Raubtieren, Fledermäusen, Affen, Menschen) und bildet mit den Eihäuten die sogen. Nachgeburt (s. d.). Auch die Form des Mutterkuchens ist sehr verschieden; umgibt er das Ei wie ein Gürtel, so heißt er ringförmig (z. B. beim Hund), liegt er nur an einer Stelle dem Ei auf, so ist er scheibenförmig (z. B. beim Menschen), ist er in vielen kleinen Lappen (Kotyledonen) über das ganze Ei zerstreut, so heißt er Placenta diffusa etc. Beim Menschen ist er scheiben- oder kuchenförmig, 3-4 cm dick, hat 16-21 cm im Durchmesser und wiegt ½-1 kg (s. Tafel "Entwickelung des Menschen" bei Artikel Embryo). Beim. Menschen liegt der M. meist an der hintern, seltener an der vordern Wand der Gebärmutter; sehr gefürchtet ist die als Placenta praevia in der Geburtshilfe bekannte abnorme Lage des Mutterkuchens am innern Muttermund. Bei Beginn der Geburt eröffnet sich der Muttermund, der Kuchen wird dadurch gelöst, die Folge ist eine Blutung, die um so gefährlicher ist, als das Kind durch die enge Öffnung selbst mit Kunsthilfe zunächst noch nicht geboren werden kann. Die Blutung am Anfang des Geburtsaktes erregt stets den Verdacht auf diese krankhafte Lage des Mutterkuchens und erfordert sofortige ärztliche Hilfe. Die Blutung muß durch Wattebäusche nach Möglichkeit in Schranken gehalten werden (Tamponade), darauf ist die Entbindung so sehr als möglich durch Wendung oder Zange zu beschleunigen. Außer dieser krankhaften Lage kommen am M. Mißbildungen vor, welche als Molen (s. d.) bekannt sind. Selten sind Geschwülste am M., z. B. Gummiknoten bei Syphilis der Mutter.

Mutterkümmel, s. Cuminum.

Mutterlauge, die Flüssigkeit, welche zurückbleibt, wenn aus einer Salzlösung ein Teil des Salzes herauskristallisiert ist. Sie ist bei der herrschenden Temperatur mit diesem Salz gesättigt und liefert oft bei weiterm Abdampfen oder durch Abkühlen abermals Kristalle desselben. Enthält eine Salzlösung mehrere Salze, so wird dasjenige, welches in größter Menge vorhanden oder welches am schwersten löslich ist, zuerst kristallisieren und zwar ziemlich rein. Bei einer zweiten Kristallisation erhält man vielleicht nochmals eine Partie desselben Salzes; endlich aber wird die Lauge auch für die andern Salze gesättigt sein, und dann kristallisieren diese ebenfalls, so daß man ein Salzgemisch erhält. In der letzten M. sammeln sich die am leichtesten löslichen Salze und diejenigen, welche in geringster Menge in der Lösung enthalten waren. Derartige Mutterlaugen entstehen bei der Gewinnung von Kochsalz aus Meerwasser oder Solquellen; sie enthalten besonders Chlornatrium, Jod- und Bromalkalimetalle, Chlormagnesium und Chlorcalcium, schwefelsaures Natron etc. Man benutzt sie vielfach zu Heilzwecken, zur Bereitung von Bädern u. dgl. (Kreuznacher M.). Bisweilen werden sie auch vollständig zur Trockne verdampft und liefern dann das Mutterlaugensalz. Aus der M., welche bei der Verarbeitung des Meerwassers und der Staßfurter Abraumsalze erhalten wird, gewinnt man Brom und aus der M. von der Verarbeitung des Kelps und des Chilisalpeters Jod. Auch die Melasse der Zuckerfabrikation ist als eine M. zu betrachten.

Muttermal (Naevus maternus, Macula materna), Name verschiedener Arten von angebornen, örtlich begrenzten, durch Farbeveränderung oder Hervorragung über die Oberfläche sich kundgebenden Mißbildungen der Haut. Ihrem anatomischen Charakter nach zerfallen die Muttermale in Pigmentmale (naevi spili, pigmentarii), Flecke und Erhabenheiten auf der Haut von dunkelgelber, grauer oder schwarzer Farbe, zuweilen mit Haaren bewachsen, Warzen, die weder Schmerz, Jucken u. dgl. noch sonstige Funktionsstörungen veranlassen, und Blut- (naevi vasculares, sanguinei) oder Feuermale (s. d.), Gefäßgeschwülste der oberflächlichen Lederhautgefäße, welche mannigfach mit der ersten Art kompliziert sein können. Die gefärbten, namentlich schwarzen, warzenartigen Male sind an sich harmlose "Schönheitsfehler", jedoch kommt es nicht eben selten vor, daß sich im höhern Lebensalter sehr bösartige schwarze Krebs- oder Sarkomgeschwülste daraus entwickeln. Sobald ein solches M. anfängt sich zu vergrößern oder schmerzhaft zu werden, sollte man nicht zögern, es mit dem Messer abtragen zu lassen. (Vgl. Geschwülste.)

Muttermund, s. Gebärmutter.

Mutternelken, s. Caryophyllus.

Mutterpflaster, s. Bleipflaster.

Mutterplage, s. v. w. Hysterie.

Mutterrecht (Matriarchat), das bei gewissen dem Naturzustand näher stehenden Völkern bestehende Rechtsverhältnis, nach welchem die Kinder Namen, Besitz, Vorrechte, Stammeszugehörigkeit u. a. nur von mütterlicher Seite her erben, auch wenn der Vater bekannt ist. Das M. ist eine notwendige Einrichtung bei allen jenen Völkern, bei denen das Vaterrecht (Patriarchat) und die Ehe als rechtliche Institutionen noch nicht eingeführt und anerkannt sind, und die entweder in sogen. Gemeinschaftsehe (s. d.) oder in Polyandrie leben. Es findet sich daher noch jetzt bei sehr vielen Naturvölkern beider Weltteile und greift daselbst in viele wichtige Lebensverhältnisse ein, sofern die Kinder bei ausbrechendem Zwist zum Stamm der Mutter stehen, dagegen vielfach nicht in den Stamm der Mutter hineinheiraten dürfen (vgl. Exogamie). Die Schriftsteller der Alten wußten auch noch von vielen europäischen Stämmen zu erzählen, bei denen das M. noch in Geltung war. Selbst in Rom blieb lange Zeit hindurch die Ehe nur ein Vorrecht der Patrizier, während die Plebs im ehelosen Zustand der Vorzeit weiterlebte. Auch bei Völkern, die in monogamischer Ehe leben, erhielt sich das M. noch ein Zeitlang als Überlebsel, so daß Häuptlinge in vielen Ländern ihre Würde nicht auf den eignen Sohn, sondern nur auf den Sohn ihrer Schwester vererben.