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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Niederlande

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Niederlande (Flotte, Kolonien, Wappen, Orden etc.; Geschichte).

fanterie 43,896, Kavallerie 4030, Artillerie 14,332, Genie und Pontoniere 1527, sonstige Branchen 1018, zusammen 64,803 Mann; Schutterij: aktive 38,188, nicht aktive 77,103 Mann. Die ostindische Armee zählte 1886: 1371 Offiziere und 29,049 Soldaten. Die Landesverteidigung stützt sich nach Gesetz vom 11. März 1874 auf folgende 9 zusammenhängende Befestigungslinien: die neue holländische Wasserlinie; die Stellung im Gelderland und in der Nieder-Betuwe; die Stellung des Hollandsch-Diep und Volkerak; die Stellung an den Mündungen der Maas und des Haringvliet; die am Helder; die Werke zur Deckung der Übergänge über Yssel, Waal und Maas; die Stellung von Amsterdam; die Wasserlinie von der Maas oberhalb St. Andries bis zum Amer unterhalb Geertruidenberg; die Werke an der Schelde.

Die Flotte zählte im Juli 1887: 144 Schiffe (darunter 24 Panzerfahrzeuge, 30 Kanonen- und 27 Torpedoboote) mit 7204 Mann; außerdem 2287 Milizsoldaten und 876 Eingeborne in Ostindien.

Kolonien, Wappen und Orden.

Die niederländischen Kolonien teilen sich in die ostindischen und westindischen (mit Surinam). Die ostindischen Kolonien: die Großen Sundainseln (Java und Madura, Sumatra, Borneo und Celebes), die Kleinen Sundainseln (Bali, Lombok, Sumbawa, Flores, Timor, Sumba oder Sandelhout) und die Molukken, umfassen mit den dazu gehörigen kleinern Inseln 1,856,616 qkm (33,718 QM.) mit einer Bevölkerung von ca. (1886) 29,000,000 Einw. (Genaueres s. Niederländisch-Indien); die westindischen: Curassao, Aruba, St. Martin, Bonaire, St. Eustach und Saba, 1130 qkm (20,46 QM.) mit 44,734 Einw.; Surinam (Niederländisch-Guayana) 119,321 qkm (2167 QM.) mit 74,132 Einw. Die ostindischen Besitzungen ergaben nach dem Budget von 1887 eine Einnahme von 133½ Mill. Guld. gegenüber einer Ausgabe von 136,9 Mill. Guld. Von den westindischen war die Einnahme für Surinam in 1887 geschätzt auf 1,307,143 Guld., die Ausgabe auf 1,614,232 Guld.; für die Inseln die Einnahme und Ausgabe auf 635,051 Guld. Mithin erforderten die Kolonien vom Mutterland einen Zuschuß von 3⅔ Mill. Guld. S. Karte "Kolonien".

Das königliche Wappen ist der goldene schreitende Löwe des Hauses Nassau mit ausgestreckter Zunge, auf azurblauem Feld, mit einem goldenen Block und dem Wahlspruch: "Je maintiendrai" (s. Tafel "Wappen"). Die Staatsflagge besteht aus drei horizontal laufenden Streifen: rot, weiß, blau (s. Tafel "Flaggen"). Die Nationalfarbe und das Feldzeichen sind Orange. Ritterorden sind der militärische Wilhelmsorden (30. April 1815 gegründet) mit vier Klassen und der Orden des niederländischen Löwen (29. Sept. 1815 gegründet, s. Tafel "Orden", Fig. 15) mit drei Klassen. Außerdem werden verschiedene Kreuze und Medaillen an Militär- und Zivilpersonen verliehen. Die 1811 aufgehobene Deutschordensballei wurde durch Dekret vom 8. Aug. 1815 wiederhergestellt.

Vgl. van Heusden, Handboek de aardrijkskunde, staatsinrigting etc. van het koningrijk der Nederlanden (Haarl. 1866); Staring, De bodem van Nederland (das. 1856-60, 2 Bde.); Derselbe, Voormaals en thans (hrsg. von van Pesch, Zwolle 1878); Witkamp, Aardrijkskundig Woordenboek van Nederland (1871 ff.); Beekman, Nederland als polderland (Zütphen 1884; neue Ausg.: "De strijd om het bestaan", das. 1887); Bädeker, Reisehandbuch für Belgien und Holland (17. Aufl., Leipz. 1885); de Hartog, Staatsrecht des Königreichs der N. (Freiburg 1886); Bürger, Les musées de la Hollande (Par. 1858-60, 2 Bde.); Steyn-Parvé, Organisation de l'instruction dans le royaume des Pays-Bas (Leiden 1878); Lauer, Entwickelung des niederland. Volksschulwesens (Berl. 1885); "Statistische jaarboeken voor het koninkrijk der Nederlanden" (Gravenh. 1851 ff.); "Algemeene statistiek van Nederland" (Leid. 1870-73, 2 Bde.); "Jaarcijfers, uitgegeven door het Statistisch Instituut der Vereeniging voor de Statistiek in Nederland" (39. Jahrgang 1886). Kartenwerke: Topographische en militaire kaart (1:50,000, 62 Blatt, 2. Aufl. 1871 ff.); Waterstaatskaart van Nederland (1:50,000, seit 1865); Topographischer Atlas der N. (1:200,000, 1868-71); Staring, Geologischer Atlas (1:200,000, 24 Bl., 1859-69); Kuyper, Atlas van de Nederlanden en de overzee'sche besittingen (Leeuw. 1865-68).

Geschichte.

Das Gebiet der Niederungen zwischen den weitverzweigten Mündungen des Rheins, der Maas und Schelde, dessen Küste damals noch nicht so zerrissen war wie jetzt, wurde in ältester Zeit von den Belgen (südlich vom Rhein), den Batavern und Friesen (nördlich vom Rhein) bewohnt. Die Römer unterwarfen die N. bis zum Rhein und behaupteten sich trotz des Aufstandes der Bataver unter Claudius Civilis (70 n. Chr.) bis um 400, wo die Franken den Rhein überschritten und der südlichen N. sich bemächtigten, während die Friesen, welche um den Zuidersee, damals noch ein Binnensee, bis zur Ems wohnten, ihre Unabhängigkeit bewahrten. Nachdem auch sie von Karl Martell, Pippin und Karl d. Gr. im 8. Jahrh. zum Christentum bekehrt und zur Anerkennung der fränkischen Oberhoheit gezwungen worden, gehörten die ganzen N. zum fränkischen Reich, wurden im Vertrag von Verdun 843 dem mittlern Reich Lothars I. zugeteilt und bildeten nach dessen Tod (855) den Hauptteil des Reichs seines Sohns Lothar II., Lotharingiens. Doch wurde dieses nach Lothars II. Tod schon 870 zwischen Ost- und Westfranken so geteilt, daß jenes den größten, deutsch redenden Teil, dieses bloß das Gebiet links der Schelde, Artois und Flandern, empfing. Die N. gehörten seitdem als ein Teil des Herzogtums Lothringen zum Deutschen Reich.

Als die Herzogsgewalt im 11. Jahrh. oft ihre Inhaber wechselte und ihre Macht verlor, entstanden auch in den Niederlanden wie im übrigen Deutschland zahlreiche kleinere Gemeinwesen, freie Bauernschaften, Bistümer und Abteien, Grafschaften und Herzogtümer, vor allem mächtige Städte, welche, durch Industrie und Handel blühend, sich von den Grafen und Herzögen Freibriefe und Privilegien ertrotzten, sich von aus den angesehensten Bürgern (vroedschappen) gewählten Schulzen (schout) und Schöffen regieren ließen und das vlämische Quartier der Hansa bildeten. Nur mit Mühe behaupteten die Herzöge und Grafen dadurch eine gewisse Oberherrlichkeit, daß sie die Prälaten, den Adel und die Städte ihres Landes, die Stände oder Staaten, zu einem Landtag versammelten. Die Staaten bewilligten Geldbeihilfen (beden) und gaben ihren Rat in allen Landesnöten, vermehrten aber dafür bei der Blyde incomste (joyeuse entrée) jedes neuen Fürsten ihre Rechte und Privilegien und ergriffen oft selbst die Zügel der Regierung; dem Landesherrn blieben oft nur eine Oberaufsicht und das Recht der Heerführung sowie das, die Beamten aus den Listen der Vroedschappen zu wählen.