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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Österreichisch-Ungarische Monarchie

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Österreichisch-Ungarische Monarchie (Handel, Staatsverfassung).

verkehrs, der Errichtung von Zweigniederlassungen, der Ausübung der Schiffahrt und Flößerei. Die frühern Zollausschlüsse (Istrien und die Quarnerischen Inseln, die Freihäfen Buccari, Zengg, Portoré und Carlopago, die galizische Stadt Brody) und das besondere Zollgebiet Dalmatien sind Ende 1879 dem allgemeinen österreichisch-ungarischen Zollgebiet einverleibt worden, von welchem nur noch die bis auf weiteres in ihrer Sonderstellung belassenen Freihäfen Triest und Fiume ausgenommen sind. Außerdem gehören dem Zollgebiet das Fürstentum Liechtenstein (Vertrag vom 3. Dez. 1876) und die okkupierten Provinzen Bosnien und die Herzegowina (seit 1. Jan. 1880) an. Das Zollsystem in demselben beruht gegenwärtig auf dem Tarif vom Jahr 1887. Der äußere Handel des allgemeinen österreichisch-ungarischen Zollgebiets ergab 1886

^[Liste]

in der Einfuhr 539223418 Guld.

in der Ausfuhr 698632273 "

Mehrwert der Ausfuhr: 159408855 Guld.

Ein Vergleich mit den Vorjahren ergibt folgende Übersicht in Millionen Silbergulden (ohne edle Metalle):

Einfuhr Ausfuhr Mehrausfuhr Einfuhr Ausfuhr Mehrausfuhr

1877 555,3 666,6 111,3 1882 654,2 781,9 127,7

1878 552,1 654,7 102,6 1883 624,9 749,9 125,0

1879 556,6 684,0 127,4 1884 612,6 691,1 78,9

1880 613,5 676,0 62,5 1885 557,9 672,1 114,2

1881 641,8 731,5 89,7 1886 539,2 698,6 159,4

Sowohl in der Einfuhr als in der Ausfuhr (und zwar bei letzterer noch in höherm Grad) ist im abgelaufenen Jahrzehnt eine erhebliche Vermehrung zu konstatieren. Wenn dieselbe nicht auch in den letzten vier Jahren anhielt, so liegt der Grund hauptsächlich in den gesunkenen Preisen vieler wichtiger Handelsgüter, wodurch die Gesamtsumme ungünstig beeinflußt worden ist. Die wichtigsten Artikel in der Einfuhr und Ausfuhr werteten in Millionen Gulden:

Einfuhr Ausfuhr

Baumwolle 45,8 Getreide 63,1

Schafwolle 31,5 Holz 50,2

Kaffee 31,2 Zucker 48,3

Felle und Häute 22,9 Kurzwaren und Uhren 44,9

Seide u. Seidenabfälle 19,6 Schlachtvieh 38,8

Tabaksfabrikate 16,7 Schafwollwaren 27,4

Tabaksblätter 16,1 Mahlprodukte 24,6

Leder 14,5 Schafwolle 24,5

Getreide 14,4 Lederwaren 21,3

Baumwollgarne 14,4 Glas und Glaswaren 19,4

Mineralkohlen 13,7 Wein 17,7

Schafwollgarne 13,6 Mineralkohlen 17,4

Schafwollwaren 13,3 Holzwaren 17,1

Schlachtvieh 13,3 Papier u. Papierwaren 12,8

Flachs 13,0 Eisen und Eisenwaren 11,9

Seidenwaren 11,9 Geflügeleier 11,3

Farb- u. Gerbstoffe 11,7 Leinengarne 11,3

Kurzwaren und Uhren 9,9 Mineralien, diverse 10,5

Maschinen 9,7 Federn 10,2

Eisen und Eisenwaren 8,9 Felle und Häute 10,0

Summe: 346,1 Summe: 492,7

Andre Waren 193,1 Andre Waren 205,9

Im ganzen: 539,2 Im ganzen: 698,6

Der Gesamtverkehr verteilt sich nach den einzelnen Ein- und Austrittsgrenzen folgendermaßen:

Verkehr mit und über: Einfuhr Ausfuhr Verkehr mit und über: Einfuhr Ausfuhr

Prozente Prozente

Deutschland 61,84 56,87

Rußland 4,35 2,94 Türkei und Montenegro 0,21 0,11

Rumänien 1,87 4,92 Schweiz 1,77 5,64

Serbien 2,91 2,63 Triest 17,50 14,28

Italien 3,35 6,07 Sonstige Häfen 6,20 6,54

Der Landverkehr steht hiernach dem Seeverkehr in der Einfuhr mit 76,30 gegen 23,70 Proz., in der Ausfuhr mit 79,18 gegen 20,82 Proz. gegenüber. In den obigen Ziffern über den eigentlichen Warenverkehr sind die ein- und ausgeführten Mengen an Edelmetallen und Münzen nicht inbegriffen. Der auswärtige Verkehr hierin war folgender:

Jahr Einfuhr Ausfuhr Mehreinfuhr (+) oder

Mill. Gulden Mindereinfuhr (-)

1881 36,5 5,9 +30,6

1882 22,5 48,9 -26,4

1883 21,7 4,2 +17,5

1884 12,7 9,9 +2,8

1885 12,3 8,7 +3,6

1886 10,6 1,8 +8,8

Der Durchfuhrhandel ist namentlich für die vom Westen nach dem Osten des Kontinents zu transportierenden Fabrikate wie für die vom Osten nach dem Westen Europas zu befördernden Rohstoffe von Wichtigkeit; doch macht sich in letzterer Verkehrsrichtung noch immer der Mangel türkischer Anschlußbahnen fühlbar. Gegen frühere Jahre hat der Durchfuhrhandel infolge der steten Erweiterung des österreichisch-ungarischen und überhaupt des kontinentalen Eisenbahnnetzes eine große Entwickelung aufzuweisen; 1885 belief er sich auf 4,5 Mill. metr. Ztr. im Wert von 316,7 Mill. Gulden. Eine besondere Kategorie des Handelsverkehr bildet die Einfuhr, resp. Ausfuhr zum Zweck der Umgestaltung (sogen. Appreturverfahren), die auf Grund der Handelsverträge unter Kontrolle der Finanzorgane gegen zollfreie Rücksendung erfolgt. 1885 wurden 355,395 metr. Ztr. Getreide zum Vermahlen, ferner 5177 metr. Ztr. Metalle, Maschinen und Maschinenteile zur Herstellung von zum Export bestimmten Waren und 5046 metr. Ztr. Gewebe zur Kleider- und Schuhwarenfabrikation eingeführt.

Staatsverfassung und Verwaltung.

Die Staatsverfassung Österreich-Ungarns hat unter dem Einfluß der Ereignisse seit 1848 mehrfache Wandlungen erlitten (s. unten, Geschichte). Die für Österreich und Ungarn übereinstimmend geltenden Grundgesetze sind: 1) die Pragmatische Sanktion Kaiser Karls VI. vom 19. April 1713 (nach Annahme durch die Stände der österreichischen Provinzen zusammengefaßt als "Hauptinstrument" im Reskript vom 6. Dez. 1724, in Ungarn anerkannt durch die Gesetzartikel I, II und III vom Jahr 1723), betreffend die Thronfolgeordnung, die Unteilbarkeit und Untrennbarkeit der Bestandteile der Monarchie; 2) das Gesetz vom 21. Dez. 1867 (ungarische Gesetzartikel XII vom Jahr 1867), betreffend die allen Ländern der Monarchie gemeinsamen Angelegenheiten; 3) das Zoll- und Handelsbündnis der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder mit den Ländern der ungarischen Krone (Gesetz vom 27. Juni 1878, ungarische Gesetzartikel XX vom Jahr 1878, s. oben). Durch das Pragmatikalpatent vom 1. Aug. 1804 wurde die Annahme der Kaiserwürde von Österreich und durch das Handschreiben vom 14. Nov. 1868 der Titel "Österreichisch-Ungarische Monarchie" oder "Österreichisch-Ungarisches Reich" bekannt gemacht. Staatsoberhaupt der gesamten Monarchie ist der Kaiser von Österreich und König von Ungarn (gegenwärtig Franz Joseph I., geb. 18. Aug. 1830, regiert seit 2. Dez. 1848), dessen Prädikat "Kaiserliche und Königliche Apostolische Majestät" ist. Er ist unverletzlich und unverantwortlich, Oberbefehlshaber des