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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Partial - Partitur.

römischen Thronbewerber Niger gegen Septimius Severus begünstigt und einen Einfall in Mesopotamien unternommen hatte, warf sich Severus 198 auf die Parther, eroberte Ktesiphon und gewann hierdurch den Beinamen Parthicus, begnügte sich indes mit Sicherung der römischen Grenzen. Vologeses starb zwischen 206 u. 209 in Frieden. Der Kaiser Caracalla nährte die in dem Partherreich ausgebrochenen Bruderkämpfe zwischen Arsakes XXIX. Vologeses V. und Arsakes XXX. Artabanos IV., machte die Parther durch Vorspiegelungen von Frieden und Ehebündnis mit einer Tochter des Artabanos sicher und überfiel hinterlistig die Wehrlosen, um sie niedermetzeln zu lassen (216). Sein Nachfolger Macrinus zog gegen die Parther, welche aus Rache in das römische Gebiet eingefallen waren, mußte aber 217 einen schimpflichen Frieden schließen. Dies war der letzte Kampf zwischen den Römern und Parthern. Denn eben jetzt erhoben sich gegen diese die Neuperser unter Artaxerxes I., der zuerst (219) Vologeses V. in Karamanien Herrschaft und Leben raubte und dann Artabanos im Norden nach drei Schlachten dasselbe Los und dem parthischen Reich nach einer Dauer von 481 Jahren den Untergang bereitete (226). Obwohl die Parther ein tapferes Kriegsvolk waren und im Kampf gegen die Römer sich unsterblichen Ruhm erworben hatten, war doch die Verfassung des Reichs zu locker, um dauerhaft zu sein, und die Parther, trotzdem sie altpersische Religion und Kultur annahmen, den Altiraniern als Fremdlinge verhaßt und nicht fähig, die Iranier national zu einigen. Vgl. Schneiderwirth, Die Parther oder das neupersische Reich unter den Arsakiden (Heiligenst. 1874); Rawlinson, The sixth great oriental monarchy, or geography, history etc. of Parthia (Lond. 1873).

Partiāl (neulat.), s. v. w. partiell (s. d.).

Partiāle (lat.), Abkürzung für Partialobligationen, Partiallose etc., die mit fortlaufender Nummer versehenen Verschreibungen über kleinere Teile einer größern Anleihe.

Partiālerneuerung, im konstitutionellen Verfassungswesen die Einrichtung, wonach nicht sämtliche Abgeordnete für die Kammer nach Ablauf der Wahlperiode neu gewählt werden, sondern vielmehr nur ein Teil der Abgeordneten ausscheidet, um durch die Neuwahl ergänzt zu werden; im Königreich Sachsen jedesmal ein Drittel, in Baden, Braunschweig, Hessen und Reuß ältere Linie jeweilig die Hälfte. Die Regel ist indessen die Totalerneuerung. Die Befürchtung, daß bei der letztern die Kammer leicht aller geschäftskundigen Mitglieder beraubt werden könnte, eine Annahme, welche in jenen Staaten zur Einführung der P. führte, hat sich in den Ländern mit dem entgegengesetzten System als unbegründet erwiesen. Die Totalerneuerung führt regelmäßig eine genügende Anzahl geschulter Parlamentarier durch Wiederwahl in die Kammer zurück.

Partiālschade (Partialverlust), im Versicherungswesen die Beschädigung von einem Teil des versicherten Gegenstandes. Die Vergütung für einen solchen Partialschaden wird nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Werte des Gegenstandes bemessen. Vgl. Feuerversicherung, S. 220.

Partiāltöne, s. v. w. Obertöne (s. d.).

Participātum systēma (lat.), in der Musik s. v. w. gleichschwebende Temperatur.

Partick, westliche Vorstadt von Glasgow (Schottland), am Clyde, mit Schiffswerfte u. (1881) 27,410 Ew.

Partīe (franz.), Teil (als Ganzes für sich betrachtet); im Handel s. v. w. Warenposten; in der Musik s. v. w. Stimme, der für ein Instrument bestimmte Teil einer Partitur; im Theaterwesen s. v. w. Rolle; auch s. v. w. Heirat, besonders in Bezug auf das durch eine solche zu gewinnende Vermögen.

Partie honteuse (franz., spr. partih ongtöhs'), Schandfleck; in der Mehrzahl s. v. w. Schamteile.

Partĭell (franz.), zum Teil oder teilweise vorhanden, sich nur über einen Teil erstreckend.

Partiererei, s. Hehlerei.

Partikeln (lat., "Teilchen"), allgemeiner Name für die der Flexion (s. d.) nicht fähigen Redeteile. Am reichsten an P. ist die griechische Sprache, die dadurch feinere Beziehungen auszudrücken und ihre Sätze besser zu gliedern vermag als irgend eine andre. Am nächsten steht ihr in dieser Hinsicht das Deutsche.

Partikŭlar (lat.), was einen Teil (pars) betrifft; auch s. v. w. für sich bestehend; daher Partikularaccept (Teilaccept), die nur zu einem Teil der Wechselsumme erfolgte Annahme eines Wechsels seitens des Bezogenen; Partikularlegat, das Vermächtnis eines bestimmten Erbschaftsgegenstandes im Gegensatz zum Vermächtnis eines aliquoten Teils der Erbschaft (Universalfideikommiß); Partikulargeschichte, Geschichte eines einzelnen Landes im Gegensatz zur Universal- oder Weltgeschichte.

Partikularismus (lat.), diejenige politische Richtung, welche in einem zusammengesetzten Staat, also z. B. im Deutschen Reich, den Einzelstaaten eine möglichst große Selbständigkeit bewahrt wissen will; Partikularist, ein Anhänger dieser Parteirichtung. In der Theologie heißt P. der Inbegriff der Lehrsätze der Partikularisten, d. h. der theologischen Partei, die ein göttliches Decretum particulare oder einen Ratschluß zur Beseligung nur eines bestimmten Teils der Menschheit verteidigt, im Gegensatz zu den Universalisten, die einen solchen Ratschluß sich auf das gesamte Menschengeschlecht ausdehnen lassen (s. Prädestination).

Partikularrecht, das in den deutschen Einzelstaaten geltende Recht im Gegensatz zu dem gemeinen deutschen Recht. S. Deutsches Recht.

Partikulier (franz., spr. -küljeh), ein Mann, der ohne Anstellung und Gewerbe von seinem Vermögen lebt.

Partiménto (ital.), bezifferte Baßstimme.

Partiníco, Stadt in der ital. Provinz Palermo (Sizilien), an der Eisenbahn Palermo-Trapani, mit Wein- und Ölhandel und (1881) 21,000 Einw.

Partisan (franz., spr. -sāng), s. Parteigänger.

Partisāne (böhmischer Ohrlöffel), bis ins 18. Jahrh. gebräuchliche hellebardenähnliche Stoßwaffe mit breiter eiserner, zweischneidiger Spitze, an deren Fuß gerade Flügelspitzen zum Parieren der feindlichen Hiebe, aber kein beilartiger Ansatz sich befand. Eine Gattung der P. ist die Korseke mit gebogenen Flügelspitzen. Vgl. Sponton.

Partīte (ital. partita, franz. partie), Teil, Partie; auch ein Musikstück (s. Suite); eine Post (Summe Geldes), die in Rechnung gebracht wird; daher Partiten saldieren, die (Schuld-) Posten ausreichen; Partitengirate, die einem andern zum Einziehen angewiesenen Schuldposten; auch s. v. w. Kniffe und Ränke, daher Partitenmacher, Ränkeschmied.

Partition (lat.), Teilung, Einteilung, Zerlegung eines Ganzen in seine Teile.

Partitīv (franz.), teilend; Teilungswort.

Partitūr (ital. partitura, franz. partition, engl. score), in der Musik die Aufzeichnung in einzelnen (übereinander gesetzten) Stimmen, d. h. die zeilenweise Übereinanderstellung sämtlicher Instrumental- und Vokalstimmen einer für mehrere Instrumente oder