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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Persien

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Persien (Handel, staatliche Verhältnisse).

stellen, veranlaßte zumeist die gräßliche Hungersnot von 1869 bis 1872, welche dem Land ca. 1½ Mill. Menschen raubte. Dafür produziert freilich P. 1881: 8000 Pikuls (480 engl. Tons) Opium, und Schah, Beamte und Händler erzielten damit hohen Gewinn. Häntzsche rechnet in P. 10 Proz. bebautes Land, 10 Proz. Wiesen und Weiden, 5 Proz. Wald und 75 Proz. Brache, Wüsten, Felsen etc. Über die Produkte des Landbaues s. oben. Dabei ist aber infolge des Steuerdrucks von einem wohlhabende Bauernstand nicht die Rede, und nur die mäßige Lebensweise, verbunden mit der Wohlfeilheit aller Bedürfnisse, läßt den landbauenden Tadschik auskommen. Von den Mineralien werden nur etwas Eisen, Blei, Kupfer, Arsen, Türkise etc. in der primitivsten Weise ausgebeutet. In den mechanischen Künsten ist P. ebenfalls zurück, und die Fabrikation einiger früher berühmter Industrie- und Luxusartikel (Kupfergeräte, Filigranarbeiten, damaszierte Waffen, Fayencen, Shawls, Teppiche) geht unter dem Einfluß der europäischen Importwaren sichtlich zurück. Der Handel hat sich trotz der großen Vorliebe der Perser für kommerzielles Bazarleben nur in sehr unbedeutenden Maß entwickelt. Die zerrütteten innern Verhältnisse des Reichs, die Unsicherheit des Eigentums und der Person, der Mangel an Kapital und Arbeitskraft, an schiffbaren Flüssen und Seehäfen, die geringe Ermutigung, welche der Gewerbthätigkeit von oben her zu teil wird, die schlechte Verwaltung der Staatseinkünfte, die hohen Binnenzölle, die Schwierigkeit des Transports auf den schlechten Landstraßen (Personen und Waren müssen beim Mangel aller Wagen auf Pferden, Kamelen und Maultieren transportiert und auf jeder Haltestation umgepackt werden): alles dies ist dem Aufblühen des Handels sehr hinderlich. Der Hauptbetrieb des Handelsverkehr ist meist in den Händen der Armenier und der Parsen. Seit dem zwischen Rußland und P. im Frieden von Turkmantschai (22. Febr. 1828) abgeschlossenen Vertrag haben auch andre europäische Mächte mit P. Handelsverträge abgeschlossen (das Deutsche Reich am 11. Juni 1873), und die Ausfuhr persischer Stoffe und Erzeugnisse nach Europa hat sich bedeutend gehoben. Sie geschah zuerst über Astrachan und Tiflis, seit Entwickelung der Dampfschiffahrt auf dem Schwarzen Meer jedoch vermittelst großer Karawanenzüge, die sich von Tebriz über Erzerum nach Trapezunt, das sich zum Stapelplatz für den europäisch-persischen Warenaustausch emporgeschwungen, bewegten. Jetzt; nachdem Rußland die Bahn von Poti am Schwarzen Meer nach Tiflis gebaut hat, ist auch die Straße Trapezunt-Tebriz fast ganz verödet, und Poti ist an die Stelle von Trapezunt getreten. Genaue statistische Angaben über Ein- und Ausfuhr fehlen. Für 1880 schätzte man die gesamte Handelsbewegung, vom Export nach O. und NO. abgesehen, auf 332 Mill. Frank; Aus- und Einfuhr werden sich jetzt ungefähr die Wage halten. Die Hauptexportartikel sind: Rohseide, Seidenabfälle, Tabak, Opium, Teppiche, Shawls, Felle, getrocknete Früchte, Baumwolle, Kaviar und Hausenblase; die Haupteinfuhrartikel: Webstoffe (namentlich Baumwollwaren), Tuch, Schuhwaren, Stahlwaren, Waffen, Hausgeräte, Stearinlichte, Zucker; Papier, Thee, Roheisen und Kupfer. Als wichtigster Handelsplatz Persiens ist Tebriz, an der Karawanenstraße nach Trapezunt und Tiflis, außerdem vom Kaspischen Meer aus leicht erreichbar, zu erwähnen. Rescht, Barfurusch, Astrabad, Ispahan, Schiraz, Jezd, Kirman und Meschhed sind Handelsplätze zweiten Ranges; Teheran, die Landeshauptstadt, ist für den Handel von untergeordneter Bedeutung. Der europäische Handel hat seinen Hauptsitz in Buschir. Der persische Kaufmann zeichnet sich durch Thätigkeit und Unternehmungsgeist aus und weilt des Handels wegen oft jahrelang in fernen Ländern (am meisten in Tiflis, Nishnij Nowgorod und Konstantinopel). Bankrotte sind selten. Die Regierung erhebt als Zoll sowohl für die Einfuhr als Ausfuhr faktisch 2½-3 Proz. ad valorem; ihre Pachter lassen nämlich mit sich handeln und ermäßigen die je nach der Nationalität der Kaufleute verschieden hoch festgesetzten Zölle. Von europäischen Mächten sind das Deutsche Reich, Rußland, Frankreich, England, Österreich, die Türkei, Italien, die Niederlande und die Vereinigten Staaten von Amerika in P. durch Gesandtschaften und Konsulate vertreten. Von Wichtigkeit für den Verkehr sind mehrere von Engländern errichtete Telegraphenleitungen, deren Hauptlinien von Tiflis nach Ispahan, Schiraz und an den Persischen Golf (von da weiter nach Indien) führen (persischer Regierungstelegraph 3191 engl. Meilen lang mit 77 Stationen, englischer Regierungstelegraph 735 Meilen lang mit 13 Stationen; Telegraph der indoeuropäischen Gesellschaft 415 Meilen lang). Auch Briefpostverbindungen, an denen es bisher noch gänzlich fehlte, sind (seit. 1874 in 16 Postlinien mit 74 Büreaus) von österreichischen Beamten errichtet, sind aber unzuverlässig. Das 1879 angeführte Münzsystem schließt sich angeblich der Frankwährung an; geprägt werden in Gold der Toman und Halbtoman (= 10 und 5 Frank), in Silber der Kran und Doppelkran (= 1 u. 2 Fr.) und 5-Schahistücke (= 25 Cent.), in Bronze der Schahi und Doppelschahi (= 5 u. 10 Cent). In der That aber sind diese Münzen sämtlich unterwertig geprägt worden. Die Wegentfernung wird nach Farsang oder Fersech (= 6,7 km) berechnet.

Staatliche Verhältnisse.

Die Regierung ist in den Händen des Schahs (jetzt Nassreddin, geboren Juli 1831, regiert seit September 1848), und dieser, mit dem vollen Titel: "Schah in Schah (König der Könige), dessen Banner die Sonne ist, der heilige, erhabene und große Monarch, der unumschränkte Herrscher und Kaiser aller Staaten von P.", regiert rein despotisch. Ihm zur Seite stand früher, mit der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten betraut, der Sadrazam. Seit 30. Aug. 1858 aber ist durch den jetzigen Schah dies Amt abgeschafft und ein Staatsministerium eingesetzt, das aus neun Mitgliedern (Premier, für Äußeres, Inneres, Finanzen, Heerwesen, Hof und Zölle, Unterricht und Handel, Presse, Künste und Gewerbe) gebildet ist. Der Staatsrat (Medschlissi schura), zu dessen Mitgliedern die Prinzen und die Minister gehörten, wurde 1875 fast ganz aufgehoben. Jedem größern Landesteil ist ein Hakim vorgesetzt, der meist aus der Königsfamilie stammt. Große Städte sind einem Kelanter (Polizeichef) und einem Darogha (Marktmeister), jeder Stadtteil und jedes Dorf einem Kedchuda unterstellt. Das Volkswohl und allgemeine Beste hat indessen keiner von allen diesen Beamten im Auge. Jeder sucht vielmehr nur das Seine, und je mehr er nach obenhin leisten muß, desto mehr sucht er sich durch Bedrückungen und Erpressungen an seinen Untergebenen zu entschädigen. Die Rechtspflege gründet sich, wie bei allen Moslems, auf den Koran. An ihrer Spitze steht in jedem Landesteil ein Scheich ul Islam als Hakim i Schera, d. h. Richter des geschriebenen Gesetzes oder des aus dem Koran abgeleiteten Rechts, welchem gegenüber das Urf oder das Herkommensrecht steht, wonach dann der Hakim ganz willkürlich entscheidet. Die