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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Pommern

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Pommern (Geschichte).

Witzlaw von Rügen eine Erbverbrüderung und erwarb 1325 nach dem Erlöschen dieses Hauses die Insel Rügen und das Herzogtum Barth auf dem Festland. Er hinterließ 1326, unter Vormundschaft der Herzöge von Stettin, seine Söhne Bogislaw V. und Barnim IV. als Nachfolger. Auch für P.-Wolgast ward 1338 die Anwartschaft gegen Aufhebung der Lehnshoheit den Brandenburgern zugesagt. Ein 1350 begonnener Krieg mit Mecklenburg wegen Rügen und Barth endete 1354 mit dem Frieden zu Stralsund, ein neuer wegen der Stadt Pasewalk, welche P. den Brandenburgern entrissen hatte, damit, daß nicht nur diese Stadt, sondern auch Alt- und Neu-Torgelow 1359 an P. fielen; desgleichen erhielt es 1359 nach dem Erlöschen des gräflichen Stammes von Gützkow diese Grafschaft. Einige Jahre nach Barnims Tod (1365) fand 1372 zu Stargard eine Teilung P.-Wolgasts statt, und es entstanden nun die Linien Hinterpommern (bis zur Leba, nebst Stargard) und Vorpommern (Wolgast nebst Rügen).

Die hinterpommersche Linie stiftete Bogislaw V., Barnims IV. Bruder. Ihm folgte 1374 sein ältester Sohn, Kasimir IV., starb aber schon 1377 ohne männliche Nachkommen. Sein Nachfolger in P. war sein Bruder Bogislaw VIII., vorher Bischof zu Kammin. Derselbe vergrößerte sein Land durch Bütow, Schlochau, Baldenburg, Hammerstein und Schievelbein, polnische Gebiete, die ihm als Entschädigung für die Kriegskosten wegen der dem Polenkönig Wladislaw Jagello gegen den Deutschen Orden in der Schlacht bei Tannenberg 1410 zugeführten Hilfsvölker abgetreten waren, und starb 1417. Sein Sohn und Nachfolger Bogislaw IX. wurde wegen Streitigkeiten mit dem Stift Kammin und den Hansestädten in den Bann erklärt, 1436 ward ihm jedoch in dem Vergleich von Kolberg eine Entschädigung von 20,000 Mark zugestanden. Er starb 1447, und es folgte ihm der Sohn seines Oheims Wratislaw VII., Erich I., König von Dänemark, welcher 1455 die Herrschaften Lauenburg und Bütow von Polen zu Lehen erhielt.

Die vorpommersche Linie hatte Barnims Söhne zu Stiftern. Sie teilten Vorpommern 1377 so unter sich, daß Bogislaw VI., der älteste, Wolgast, Wratislaw VI. aber die rügenschen Lande erhielt. Nach Bogislaws VI. Tod (1393) ward ganz Vorpommern unter Wratislaw wieder vereinigt. Sein Sohn und Nachfolger Barnim VI., der in fortwährendem Streit mit den Hansestädten und den Vitalienbrüdern lag, starb 1405. Seine beiden Söhne Wratislaw IX. und Barnim VII. teilten das Land; da letzterer aber 1449 ohne männliche Nachkommen starb, so vereinigte ersterer ganz Vorpommern wieder. Wratislaw stiftete 1456 die Universität Greifswald; er starb 1457, zwei Söhne, Erich II. und Wratislaw X., hinterlassend, die nun abermals teilten und zwar so, daß Wolgast an Erich, Barth mit Rügen an Wratislaw fiel. Nach Erichs I. von Hinterpommern Tod (1459) erhielt Erich II. auf Grund eines mit den Landständen geschlossenen Vertrags zu Rügenwalde auch Hinterpommern. Mit dem Erlöschen der Linie Stettin durch den Tod Ottos III. (gest. 1464) geriet P. in langwierige Streitigkeiten mit Kurbrandenburg, das als Lehnsherr Anspruch auf diese Erbschaft machte, bis es Albrecht Achilles nach kurzem Krieg im Vertrag von Prenzlau 1479 gelang, die Anerkennung der Lehnshoheit zu erzwingen. Erichs II. Nachfolger Bogislaw X. (seit 1474, s. Bogislaw 1) erwarb nach jahrelangem Kampf mit seiner Mutter Sophie sein Erbland und vergrößerte es 1478 durch den Heimfall von Barth, wo Wratislaw X. ohne Nachkommen starb. Bogislaws X. beide Söhne gründeten 1523 zwei neue Linien und zwar Georg I. die Wolgaster, Barnim XI. (s. Barnim 3) die Stettiner Linie. Sie schlossen 1529 mit Brandenburg den Vergleich zu Grimnitz, welcher Pommerns Reichsunmittelbarkeit und Brandenburgs Erbfolgerecht von neuem bestätigte. Herzog Georg I. hatte 1531 seinen Sohn Philipp I. zum Nachfolger. Barnim XI. teilte 1532 mit seinem Neffen, wobei er selbst Hinterpommern und Stettin behielt, während Philipp Vorpommern, Wolgast und Rügen erhielt; 1534 führten beide Fürsten auf dem Tag zu Treptow die Reformation ein, und Johann Bugenhagen (Pomeranus) erhielt den Auftrag, eine neue Kirchenordnung herzustellen. Das Bistum Kammin wurde 1556 faktisch erworben, indem Philipps I. ältester Sohn, Johann Friedrich, zum Bischof gewählt ward, dem bis zum Aussterben des Hauses nur pommersche Herzöge folgten. Philipp hinterließ 1560 fünf Söhne: Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig, Barnim XII. und Kasimir IX., von denen die minderjährigen unter die Vormundschaft des Bruders ihres Großvaters, Barnims XI. von Stettin, gestellt wurden, dessen Erben sie waren. Nachdem derselbe 1569 seine Regierung niedergelegt hatte, teilten sich seine Erben auf seinen Wunsch in der Art in die pommerschen Lande, daß nur zwei Regierungen bestanden, nämlich Stettin mit Hinterpommern und Johann Friedrich als Regenten, und Wolgast mit Vorpommern und Ernst Ludwig als Landesherrn; die jüngern drei Brüder wurden mit kleinern Gebieten ohne Landeshoheit abgefunden, und Barnim XI. reserviert sich die Oberleitung bis an seinen Tod (1573). Da Johann Friedrich 1600 und sein Bruder und Nachfolger Barnim XII. 1603 ohne männliche Nachkommen starben, so war der nächste Thronfolger dem geschlossenen Erbvertrag gemäß Kasimir; doch verzichtete derselbe wegen Kränklichkeit auf die Regierung zu gunsten seines Bruders Bogislaw XIII. (gest. 1606). Dessen Sohn, der hochgebildete Philipp II., starb schon 1618. Die Regierung seines Nachfolgers und Bruders Franz (gest. 1620) ist vorzüglich durch den Hexenprozeß der Sidonia v. Bork (s. Bork) merkwürdig geworden. Ihm folgte sein Bruder Bogislaw XIV., welcher mit dem Herzog von Wolgast, Philipp Julius, den gemeinschaftlichen Landständen 1622 einen großen Freibrief ausstellte, der alle Gerechtsame der Stände bestätigte. 1623 zum Bischof von Kammin gewählt und 1625 durch den Tod Philipp Julius' auch in den Besitz von Wolgast gelangt, war. Bogislaw XIV. (s. Bogislaw 2) nun der alleinige Regent in P. Ohne sich am Dreißigjährigen Krieg beteiligt zu haben, mußte er dennoch sein Land durch die Kaiserlichen verwüstet sehen. Als der kaiserliche Oberst v. Arnim eine Kontribution von 150,000 Thlr. von Stralsund verlangte, weigerte sich die Stadt und ertrug heldenmütig die Belagerung durch Wallenstein (13. Mai bis 23. Juli 1628). Zwar wurden, nachdem Gustav Adolf 1630 an Pommerns Küste gelandet war, die Kaiserlichen aus dem Land vertrieben; doch mußte der Herzog mit den Schweden ein Bündnis schließen, dem zufolge er denselben Zutritt in alle seine Städte und Festungen gestattete und 200,000 Thlr. zahlte. Später hatte das Land von schwedischen Durchzügen und Streifereien der Kaiserlichen viel zu leiden, bis es 1636 abermals der Schauplatz des Kriegs ward. In diesen Wirren starb Bogislaw XIV. 10. (20.) März 1637, und mit ihm erlosch das pommersche Herrschergeschlecht.