Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

280

Post coenam stabis etc. - Postgeldsendungen.

ben vor ihrer Annahme die Abiturientenprüfung von einem Gymnasium oder einer Realschule erster Ordnung zu bestehen. Es werden nur Bewerber im Alter bis zu 25 Jahren angenommen, welche volle körperliche Rüstigkeit, namentlich gesundes Seh- und Gehörvermögen, besitzen. Die Anmeldung hat bei derjenigen Oberpostdirektion zu erfolgen, in deren Bezirk der Bewerber einzutreten wünscht. Zu hinterlegende Kaution 900 Mk. Die Posteleven werden nach dreijähriger Ausbildungszeit zur ersten (technischen) Prüfung, der sogen. Sekretärprüfung, zugelassen und nach deren Ablegung zu Postpraktikanten ernannt. Letztere rücken nach Maßgabe des Freiwerdens etatmäßiger Stellen (etwa nach 3 Jahren) in Post- oder Telegraphensekretärstellen ein. Beamte, welche eine weitere Prüfung nicht ablegen, können hiernächst noch Stellungen als Oberpost- oder Obertelegraphensekretär sowie als Buchhalter, Kassierer und Rendanten bei den Oberpostkassen erreichen. Zum Einrücken in höhere Dienststellen ist die vorherige Ablegung eines zweiten Examens, der höhern Post- oder Telegraphenverwaltungsprüfung, erforderlich, zu der die Zulassung frühstens drei Jahre nach dem ersten Examen erfolgt. Zur Vorbereitung auf dieses Examen bietet die in Berlin errichtete Post- und Telegraphenhochschule, in welcher Unterricht in mathematischen, physikalischen und andern technischen Disziplinen sowie in juristischen und Verwaltungsfächern im Rahmen des Studiums an den technischen Hochschulen und Universitäten erfolgt, Gelegenheit. Nach dem Bestehen der Prüfung ist der Zugang zu den höhern Stellen (Postinspektor, Postdirektor, Postrat, Oberpostdirektor, vortragender Rat bei der Zentralbehörde) eröffnet. Postgehilfen haben eine gute Elementarschulbildung und einige Kenntnis des Französischen in einer vor dem Eintritt abzulegenden Prüfung nachzuweisen. Anmeldung erfolgt gleichfalls bei der Oberpostdirektion des Bezirks, Kaution 300 Mk. Nach dreijähriger Ausbildungszeit werden die Postgehilfen zu einer weitern Prüfung, dem Assistentenexamen, zugelassen; nach dessen Bestehen erfolgt die Ernennung zum Postassistenten, vorerst ohne feste Anstellung. Aus der Reihe der Postassistenten werden die Vorsteher der Postämter 3. Klasse entnommen (s. Postanstalten); die bei Postämtern höherer Klasse verbleibenden Assistenten werden später fest angestellt und rücken demnächst in Oberpostassistentenstellen ein. Die Unterbeamtenstellen der Postverwaltung (Landbriefträger, Stadtpostboten, Briefträger, Postschaffner, Kanzleidiener, Kastellane) sind im wesentlichen den mit Anspruch auf Zivilversorgung aus dem Heer ausscheidenden Militärpersonen vorbehalten. Nur ein Teil dieser Stellen ist für ältere Postillione und solche Personen reserviert, welche ohne Zivilversorgungsanspruch für den Unterbeamtendienst angenommen sind (Posthilfsboten) und durch längere Dienstzeit sich die Berechtigung zur Anstellung erwerben.

Post coenam stabis, seu passus mille meabis, lat. Sprichwort: "nach der Mahlzeit sollst du stehn oder tausend Schritte gehn".

Postdatieren (lat.), s. Antedatieren.

Post effluxum oder elapsum (nämlich tempus, lat.), nach Ablauf der Frist.

Postelberg (tschech. Postoloprty), Stadt in der böhm. Bezirkshauptmannschaft Saaz, an der Eger und der Staatsbahnlinie Pilsen-Dux gelegen, ist Sitz eines Bezirksgerichts, mit Dechanteikirche, fürstlich Schwarzenbergschem Schloß, Resten eines ehemaligen großen Benediktinerklosters (Apostolorum porta, daher der Name der Stadt), Hopfenbau, Braunkohlenbergwerk, Rübenzuckerfabrik, Bierbrauerei und (1880) 3267 Einw.

Posten (v. ital. posto, franz. poste), diejenige Stellung, welche jemand zu einer bestimmten Verachtung einnimmt; daher s. v. w. Amt; im Militärwesen der Ort, an dem eine Schildwache aufgestellt ist, auch diese Schildwache selbst, Wachtposten; man hat einfache oder Doppelposten, Sicherheits- u. Ehrenposten. Im weitern Sinn ist P. jede zur Sicherheit und zur Behauptung eines Punktes aufgestellte Mannschaft bis zu ganzen Bataillonen und Regimentern. Man bezeichnet diese P. nach ihrer Bestimmung als Beobachtungs-, Benachrichtigungs-, detachierte P. (zur Flankendeckung oder Verbindung), Unterstützungs-, Hauptposten etc. Solche P. wurden z. B. im 17. und 18. Jahrh., wenn die Armeen Winterquartiere bezogen hatten, zur Grenzbewachung der letztern aufgestellt. Der zwischen diesen P. geführte kleine (mehr neckende) Krieg hieß Postenkrieg. Exponierte P. sind solche, die dem feindlichen Angriff besonders ausgesetzt oder durch ihre Entfernung von der Hauptstellung mehr als die andern gefährdet sind. Postenkette nennt man jede Reihe von Wachtposten, die unter sich in direkter Verbindung stehen, während eine Anzahl größerer und auf Verteidigung angewiesener P. Postierung (Kordon) heißt; vgl. Sicherheitsdienst. - Im Jagdwesen sind P. (Rehposten) kleine, nicht kalibermäßige Kugeln von Erbsengröße, deren 4-6 in ein Gewehr geladen werden, um größeres Wild (z. B. Rehe) zu töten.

Posten (Post, v. ital. posta), eine bestimmte Summe Geld; eine zusammengehörige Partie Waren; der einzelne Ansatz in einer Rechnung, in Rechnung gebrachter Betrag (s. Buchhaltung, S. 564).

Postenmüllerei, Müllereibetrieb, bei welchem der Müller den Kunden das Getreide postenweise mahlt und dafür einen Prozentsatz desselben als Bezahlung erhält.

Poste restante (franz.), s. Postlagernd.

Posteri (lat.), die Nachkommen; Posteriora, Nachfolgendes, spätere Ereignisse; auch s. v. w. Gefäß; Posteriorität, das Spätersein (Gegensatz: Priorität); Posterität, Nachkommenschaft, Nachwelt.

Post festum (lat.), "nach dem Fest", d. h. zu spät.

Postformationstheorie, s. Entwickelungsgeschichte.

Postgeheimnis, s. Briefgeheimnis.

Postgeldsendungen. Für die Übermittelung von Geldern in kleinern Beträgen durch die Post bietet sich als bequemster und billigster Weg die Einzahlung auf Postanweisung (s. d.). Kommt es auf Versendung von Papiergeld zu Beträgen bis 40 Mk. an, so kann die Versendung zweckmäßig in Einschreibebriefen erfolgen, für welche die Post im Fall des Verlustes einen Ersatz von 40 Mk. gewährt. Zur Versendung von Papiergeld zu höhern Beträgen ist die Form des Geldbriefs und zur Versendung von barem Gelde das Geldpaket (Paket, Beutel, Sack oder Faß) zu wählen. Briefe mit Wertangabe (Gold, Silber, Papiergeld, Wertpapiere) müssen mit einem haltbaren Umschlag versehen und mit mehreren durch dasselbe Petschaft in gutem Lack hergestellten Siegelabdrücken dergestalt verschlossen sein, daß eine Verletzung des Inhalts ohne äußerlich wahrnehmbare Beschädigung des Umschlags oder des Siegelverschlusses nicht möglich ist. Geldstücke, welche in Briefen versandt werden, müssen in Papier oder dergleichen eingeschlagen innerhalb des Briefs befestigt werden. Sendungen bis zum Gewicht von 2 kg dürfen, sofern der Wert