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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Preußen

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Preußen (Kommunalfinanzen; Wappen, Orden etc.).

Die Staatsschuld belief sich Ende März 1886 auf 4033,9 Mill. Mk., 1887 auf 4184,6 Mill. Mk., wovon 3875,1, bez. 3952,6 Mill. Mk., also fast der gesamte Betrag, auf die Staatseisenbahnkapitalschuld entfallen. Das sogen. Eisenbahngarantiegesetz vom 27. März 1882, welches die Verwendung der Überschüsse der Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten regelt, stellte die allgemeine Staatsschuld für 1. April 1880 auf 1,498,858,100 Mk. fest und nahm diese gesamte Summe als Staatseisenbahn-Kapitalschuld an. Dieselbe erhöht sich nun durch Erwerb und Bau neuer Bahnen etc. um die "außerordentlich" für Eisenbahnzwecke verausgabten Beträge und erfährt anderseits eine Tilgung oder Abschreibung mittels der jährlichen Nettoüberschüsse der Eisenbahnverwaltung. Während die planmäßige Tilgung der ältern Eisenbahnschulden mit jährlich etwa 4 Mill. Mk. vorgenommen wird, belief sich der gesamte Nettoüberschuß, d. h. nach Abzug der Zinsen für die Eisenbahnschuld, nach dem Etat für 1882/83 auf 15,1 Mill. Mk., nach der Veranschlagung für 1888/89 dagegen auf 76,1 Mill. Mk. Als Zinsbetrag für die Gesamtsumme der Staatsschulden nimmt der Etat 1888/89: 176,1 Mill. Mk. (darunter 168,1 Mill. Mk. für die Eisenbahnschuld) an und für Tilgung 21,7 Mill. Mk.

B. Kommunalfinanzen. Der Gesamtbetrag der Gemeinde- und besondern Korporationsabgaben betrug (von den Gutsbezirken abgesehen) nach der letzten Aufnahme für 1883/84: 208,8 Mill. Mk., d. h. 8,3 Mk. pro Kopf der Bevölkerung (in Berlin 22,1 Mk., im Regierungsbezirk Schleswig 15,0, Köln 13,1, Düsseldorf 12,8; dagegen in den Regierungsbezirken Liegnitz 4,2, Köslin 4,4, Merseburg 4,8 und Oppeln 4,9 Mk.). In den Städten ist die Quote pro Kopf bedeutend höher als in den Landgemeinden (im Staatsdurchschnitt 12,4 gegen 5,8 Mk.), und zwar in allen Regierungsbezirken ausgenommen Schleswig. Die Gemeindeabgaben allein machten 171,7 Mill. Mk. aus, wovon 115,4 Mill. Mk. auf die Zuschläge zu den direkten Staatssteuern entfielen. Als besondere Korporationsabgaben kamen auf: 13,8 Mill. Mk. Schulsteuern, 9,2 Mill. Mk. Kirchensteuern und 14,0 Mill. Mk. Kreis- und Provinzialsteuern. Obiger Gesamtbetrag der Kommunalabgaben ist gleichbedeutend mit 160 Proz. der direkten Staatssteuern (im Regierungsbezirk Arnsberg 283, in Merseburg 83 Proz.). In etwa 480 Stadtgemeinden übersteigen die Zuschläge zu den direkten Staatssteuern 200 Proz. der letztern.

Die durchschnittliche Belastung auf den Kopf der Bevölkerung mit direkten Staatssteuern, Gemeinde- und besondern Korporationsabgaben beträgt

in den Städten Landgemeinden

an direkten Staatssteuern 7,9 Mk. 3,5 Mk.

an Gemeindeabgaben 11,5 Mk. 4,0 Mk.

an besondern Korporationsabgaben 0,9 Mk. 1,8 Mk.

überhaupt 20,3 Mk. 9,4 Mk.

13,5 Mk.

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Die Einnahmen und Ausgaben der Provinzialverbände insbesondere belaufen sich im "Soll" für 1887/88 (ohne die Spezialverwaltungen) auf 52½ Mill. Mk. Der Hauptteil der Einnahmen (67 Proz.) fließt aus staatlichen Dotationen und nicht voll 20 Proz. aus besondern Umlagen.

Armee und Flotte sind an das Reich übergegangen (s. Deutschland, S. 843 ff.). Das Kontingent der königlich preußischen Armee umfaßt jetzt auf Grund verschiedener Verträge (Militärkonventionen) sämtliche Bundesstaaten mit Ausnahme von Sachsen, Württemberg und Bayern. Eine bedeutsame Stärkung der Wehrkraft des Landes und Reichs und wichtige Änderungen in der Wehrpflicht sind durch das Gesetz vom 11. Febr. 1888 herbeigeführt.

Wappen, Farben, Orden.

Das Staatswappen (s. Tafel "Wappen") ist ein dreifaches: Das kleine ist mit der Königskrone bedeckt und enthält in Silber einen schwarzen, goldbewehrten, gekrönten Adler mit roter Zunge, goldenen Kleestengeln auf den Flügeln und dem Namenszug des Königs auf der Brust, mit dem Zepter in der Rechten und dem Reichsapfel in der Linken. Das mittlere Wappen hat vier Mittelschilde (Wappen von Preußen, Brandenburg, Nürnberg und Hohenzollern) und zehn Felder (Embleme der Provinzen); es ist ebenfalls mit der Königskrone bedeckt und wird von zwei wilden, mit Herkuleskeulen bewaffneten Männern gehalten und von Kette und Kreuz des Schwarzen Adlerordens umgeben. Das große Wappen enthält ebenfalls die erwähnten 4 Mittelschilde und 48 Felder mit den Zeichen der Provinzen, Landesteile und beanspruchten Länder. Es ist von einem gekrönten Helm bedeckt, vom Schwarzen und Roten Adlerorden umgeben, wird von zwei wilden, Fahnen tragenden Männern gestützt und steht auf einem blauen, goldeingefaßten Postament mit dem Wahlspruch: "Gott mit uns!" Das Ganze ist von einem purpurnen, mit Adlern und Königskronen bestickten Wappenzelt umgeben, dessen Gipfel die Königskrone und das Reichspanier decken. Die Landesfarben sind Schwarz und Weiß. Die königliche Residenz ist Berlin, zweite Residenz Potsdam. Königliche Schlösser sind zu Königsberg, Breslau, Hannover, Kassel, Wiesbaden; königliche Lustschlössern Monbijou, Bellevue, Charlottenburg, Sanssouci, Friedrichskron, Charlottenhof, das Marmorpalais u. a. - Ritterorden (s. Tafel "Orden") sind neun: der Orden vom Schwarzen Adler, gestiftet 17. Jan. 1701, der höchste preußische Orden; der Orden pour le mérite, gestiftet 1740, erweitert 18. Jan. 1810, mit einer 31. Mai 1842 gestifteten Friedensklasse für Wissenschaft und Künste; der Rote Adlerorden, 1705 in Baireuth gestiftet, durch Bestätigungsurkunde 12. Juni 1792 zum zweiten Ritterorden des königlichen Hauses erhoben, 1810, 1811, 1830, 1832, 1848, 1864 und 1865 erweitert; der königliche Kronenorden, gestiftet 18. Okt. 1861; die königliche Hausorden von Hohenzollern, 7. Dez. 1849 in die Reihe der königlich preußischen Orden übergegangen, neue Statuten vom 23. Aug. 1851; die Ballei Brandenburg des ritterliche Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, errichtet 23. Mai 1812, reorganisiert 15. Okt. 1852; der Luisenorden, gestiftet 3. Aug. 1814, erneuert 15. Juli 1850, erweitert 30. Okt. 1865; der Orden des Eisernen Kreuzes, gestiftet 10. März 1813, erneuert 19. Juli 1870; das Verdienstkreuz für Frauen und Jungfrauen, errichtet 22. März 1871. Ehrenzeichen sind: das allgemeine Ehrenzeichen, die Rettungsmedaille am Band und verschiedene Militärehrenzeichen und Kriegsdenkmünzen. Oberhaupt aller Orden, mit Ausnahme der für Damen bestimmten, deren Vorsteherin die Königin ist, und aller Ehrenzeichen ist der König.

Geographisch-statistische Litteratur.

Für die meisten Gebiete des preußischen Staats- und Wirtschaftslebens kommen hauptsächlich die Veröffentlichungen des königlichen Statistischen Büreaus in Frage, insbesondere: "Statistisches Handbuch für den preußischen Staat" (Bd. 1, Berl. 1888) und dessen Vorgänger: "Jahrbuch für die amtliche Statistik des preußischen Staats" (5 Bde., 1861-83), die "Preußische Statistik", amtliches Quellenwerk (das., seit