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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Preußen

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Preußen (geogr.-statistische Litteratur; Geschichte).

1859, bis jetzt 101 Hefte). "Gemeinde-Lexikon auf Grund der Volkszählung vom 1. Dez. 1885" (das. 1887 und 1888, in einzelnen Provinzialheften mit Registerband) und die "Zeitschrift des königlich preußischen Statistischen Büreaus" (seit 1861). Aus der übrigen Litteratur vgl. Schubert, Handbuch der allgemeinen Staatskunde des preußischen Staats (Königsb. 1846-48, 2 Bde.); Töppen, Historisch-komparative Geographie von P. (Gotha 1858); Dieterici, Handbuch der Statistik des preußischen Staats (Berl. 1858-61); Ungewitter, Die preußische Monarchie (das. 1859); Keller, Der preußische Staat (Minden 1864-66); Neumann, Geographie des preußischen Staats (Ebersw. 1869; 2. Bearbeitung u. d. T.: "Das Deutsche Reich", Berl. 1872-1874, 2 Bde.); Derselbe, Geographisches Lexikon des Deutschen Reichs (Leipz. 1883); Kraatz, Topographisch-statistisches Handbuch des preußischen Staats (3. Aufl., Berl. 1880); Müller-Köpen, Die Höhenbestimmungen der königlich preußischen Landesaufnahme (einzelne Provinzhefte, das. 1880 ff.); das amtliche preußische, jetzt "Deutsche Handelsarchiv" (das., Monatshefte); Herrfurth u. v. Tzschoppe, Beiträge zur Finanzstatistik der Gemeinden in P. 1883-84 (das. 1884); v. Rönne, Das Staatsrecht der preußischen Monarchie (4. Aufl., Leipz. 1881-84, 4 Bde.); H. Schulze, Das preußische Staatsrecht (2. Aufl., das. 1888, 2 Bde.; eine kürzere Darstellung in Marquardsens "Handbuch des öffentlichen Rechts", Freiburg 1884); Graf Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in P. und im Deutschen Reich (6. Aufl., Berl. 1888); Bornhak, Preußische Staatsrecht (Freiburg 1888 ff., 2 Bde.); Wiese, Das höhere Schulwesen in P. (Berl. 1864-74, 3 Bde.).; Schneider u. v. Bremen, Das Volksschulwesen im preußischen Staat (das. 1886 ff.); Petersilie, Die öffentlichen Volksschulen in P. und ihre Kosten (das. 1882); Hinschius, Die Orden und Kongregationen der katholischen Kirche in P. (das. 1874); Derselbe, Die preußischen Kirchengesetze 1873-87 (das. 1874-87, 4 Bde.); Meitzen, Der Boden und die landwirtschaftlichen Verhältnisse des preußischen Staats (das. 1868 bis 1873, 4 Bde.); "Die Ergebnisse der Grund- und Gebäudesteuerveranlagung", für jeden Regierungsbezirk (das. 1866-70, 25 Bde.).

Von Karten des preußischen Staats kommen zunächst die vom Generalstab herausgegebenen Kartenwerke, besonders die "Topograph. Karte des preuß. Staats", jetzt "Karte des Deutschen Reichs", 1:100,000 (Ausführliches darüber s. Landesaufnahme), und die betreffenden Blätter aus Reymanns (1:200,000, vom preuß. Generalstab fortgeführt) und Liebenows (1:300,000) Spezialkarte von Mitteleuropa in Betracht. Andre Karten (abgesehen von den größern Karten des Deutschen Reichs, wie von Ravenstein, 12 Blätter, 1:850,000, neue Ausg., Leipz. 1884; Berghaus, 25 Blätter, 1:740,000, Gotha 1876) sind: von Engelhardt (Berl. 1843, 23 Blätter; Generalkarte, das. 1866); Handtke (2. Aufl., Glog. 1853, 36 Blätter); der "Atlas des preußischen Staats" in 26 Karten (3. Aufl., Erfurt 1859); "Karte vom preußischen Staat, mit besonderer Berücksichtigung der Kommunikationen", 12 Blätter, 1:600,000 (6. Aufl., Berl. 1876); die vom Generalpostamt herausgegebene "Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs" (das. 1887, 20 Blätter); "Übersichtskarte von den Waldungen Preußens" (amtlich, das. 1887, 8 Blätter); Böckh, Sprachkarte vom preuß. Staat (das. 1864, 2 Blätter). Vgl. auch unsre Karten bei den Spezialartikeln über die einzelnen Provinzen.

Geschichte des preußischen Staats.

(Hierzu die "Karte zur Geschichte Preußens", mit Textblatt.)

Der Name P. ging von dem Herzogtum P., dem jetzigen Ostpreußen (s. d., Geschichte), als dasselbe 18. Jan. 1701 zum Königreich erhoben wurde, auf den gesamten Staat der bisherigen Kurfürsten von Brandenburg über, der erst 1806 bei der Auflösung des Deutschen Reichs von dem Lehnsverhältnis zum Kaiser befreit wurde. Streng genommen dürfte man von einem unabhängigen Königreich P. daher erst seit 1806 reden. Thatsächlich jedoch beginnt die politische Bedeutung des Kurfürstentums Brandenburg (s. d., Geschichte) und damit die Geschichte des Staats mit dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms des Großen Kurfürsten (1640), welche zusammenfällt mit dem Ende des Dreißigjährigen Kriegs und der Auflösung des Deutschen Reichs in einzelne unabhängige Territorien. Nächst Österreich war der Besitz der brandenburgischen Hohenzollern in Deutschland an Flächeninhalt der größte. Er umfaßte außer Brandenburg Ostpreußen, Kleve, Mark und Ravensberg, wozu im Westfälischen Frieden noch Hinterpommern mit Kammin, Magdeburg, Halberstadt und Minden kamen (im ganzen 110,000 qkm mit 1 1/2 Mill. Einw.), und war über ganz Norddeutschland verteilt. Gab dies den Antrieb, immer mehr nach Machterweiterung zu streben, so hatte es auch den Nachteil, daß die Sicherung der Grenzen gegen äußere Gefahren sowie die Bildung eines einheitlichen Staatswesens durch die Zersplitterung, die weiten Entfernungen, die verschiedenartigen widerstrebenden Interessen der einzelnen Landesteile sehr erschwert wurden. Überdies waren die größten Territorien im Vergleich zu andern deutschen Ländern wenig bevölkert. Wenn es dennoch gelang, aus diesem Konglomerat von Ländern einen einheitlichen, vorzüglich organisierten und auch zu verhältnismäßiger materieller Blüte sich entwickelten Staat zu schaffen und ihn trotz der ausgesprochenen Mißgunst aller Nachbarn und der offenen Angriffe neidischer Feinde nicht nur zu erhalten, sondern ihn auch zu vergrößern und so wehrhaft zu machen, daß er auf eignen Füßen zu stehen vermochte, so war dies dem klaren, staatsmännischen Blick, der unermüdlichen Thätigkeit und der konsequenten Politik der hohenzollerischen Regenten zu danken. Zugleich bildete sich unter der Leitung der Hohenzollern nicht nur bei Offizieren und Beamten, sondern auch bei der Bevölkerung ein Staatsbewußtsein und ein Patriotismus heraus, welche seit den Greueln des Dreißigjährigen Kriegs im übrigen Deutschland fehlten, aber, wie schon früh deutsche Patrioten erkannten, P. gerade befähigten, an die Spitze Deutschlands zu treten. Darin liegt die höhere Bedeutung der Geschichte Preußens, daß sie darlegt, wie durch die Entwickelung dieses von den Hohenzollern geschaffenen u. geleiteten Staatswesens die politische Wiedergeburt des deutschen Volkes und die Wiederherstellung seiner Einheit und Macht nicht ohne Rückschläge und Verirrungen, doch im ganzen stetig fortschreitend erfolgt ist.

Die Regierung des Großen Kurfürsten 1640-88.

Als der Kurfürst Friedrich Wilhelm 1. Dez. 1640 nach dem Tod seines schwachen Vaters Georg Wilhelm die Regierung seiner Erblande antrat, befanden sich diese in der kläglichsten Verfassung. Die westlichen Lande waren ganz in fremdem Besitz, die Mark teils von den Schweden, teils von ganz unzuverlässigen eignen Truppen besetzt und auf das furchtbarste verwüstet, Preußens Besitz nicht gesichert, weil die von engherzigem Luthertum und Partikularismus