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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Preußen

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Preußen (Geschichte: Wilhelm I., bis 1872)

söhnung mit dem Abgeordnetenhaus boten, indem sie das formelle Recht desselben anerkannten und 14. Aug. dem Landtag ein Gesetz vorlegten, welches Indemnität für die ohne gesetzliche Grundlage geleisteten Staatsausgaben verlangte. Ein Teil der Fortschrittspartei (Waldeck, Hoverbeck, Virchow u. a.) verweigerte dieselbe ohne die Garantie der Rechte des Abgeordnetenhauses. Die gemäßigten Mitglieder (Forckenbeck, Twesten, Lasker u. a.) gründeten aber die "nationalliberale Partei" (s. d.), welche eine versöhnliche Haltung einnahm. Die Indemnitätsvorlage wurde 3. Sept. mit 230 gegen 75 Stimmen angenommen, 25. Sept. der Regierung ein nachträglicher Kriegskredit von 60 Mill. und eine Dotation von 1½ Mill. für Bismarck und die verdientesten Generale bewilligt und 7. Sept. die Vereinigung von Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt a. M., 20. Dez. die Schleswig-Holsteins mit P. genehmigt; die Zahl der Abgeordneten wurde um 80 vermehrt. Der Etat für 1867 wurde nach den Wünschen der Regierung im Plenum erledigt.

In dem durch die Verständigung der norddeutschen Staaten mit P. errichteten Norddeutschen Bunde, dessen Verfassung der erste Reichstag desselben 17. April 1867 annahm und der preußische Landtag trotz des Widerspruchs der Fortschrittspartei genehmigte, erhielt die preußische Krone das Präsidium und wurde P. der leitende Staat; der preußische Ministerpräsident war Kanzler des Bundes. Die auswärtigen Angelegenheiten, Handel, Zölle, Post, Telegraphie, Heer- und Marinewesen u. a. gingen fortan auf den Bund über, und P. ward ein Partikularstaat, der nur in den innern Angelegenheiten noch souverän war. Der Großstaat P. dankte zu gunsten Deutschlands ab, wenn auch sein fester Organismus die Hauptstütze des größern Gemeinwesen blieb. Preußens Geschichte ist daher seit 1867 eine vorzugsweise innere. Zunächst galt es, die neuen Gebietsteile, welche in drei Provinzen, Schleswig-Holstein mit Lauenburg, Hannover und Hessen-Nassau, organisiert wurden, mit dem preußischen Staatskörper zu verschmelzen, wofür der Regierung auf ein Jahr die Diktatur verliehen worden war. Hierbei geschahen anfangs einige Mißgriffe, welche persönliche Interessen unnötig verletzten und Unzufriedenheit hervorriefen. 1867 wurden daher Vertrauensmänner aus den annektierten Ländern bei den neuen Einrichtungen zu Rate gezogen und viele Eigentümlichkeiten, die im Grund unschädlich waren, bestehen gelassen. Auch der König griff wiederholt vermittelnd und versöhnend ein. Der Justizminister Graf Lippe, welcher sich besonders ungeschickt gezeigt, erhielt 5. Dez. 1867 seine Entlassung und ward durch den Hannoveraner Leonhardt ersetzt. Bei den Neuwahlen für den Landtag 7. Nov. 1867 wählten die neuen Provinzen zum erstenmal mit, und 26 Mitglieder des Herrenhauses wurden aus denselben berufen. Mit den depossedierten Fürsten von Hannover, Nassau und Hessen wurden Verträge über ihre Abfindung abgeschlossen und ihnen ansehnliche Geldsummen zugestanden, ohne daß man von König Georg und dem Kurfürsten einen Verzicht auf ihren Thron erreichte. Die Verträge wurden im Februar 1868 vom Landtag nur genehmigt, weil Bismarck sein Verbleiben im Amt von ihrer Annahme abhängig machte, aber schon im März 1868 für Hannover und Hessen hinfällig, da jene Fürsten ihre Agitationen gegen P. fortsetzten und die Regierung daher das ihnen abgetretene Vermögen wieder mit Beschlag belegte. Mit Zustimmung des Landtags wurden die Einkünfte aus demselben zur Bekämpfung dieser Agitationen verwendet (Welfenfonds).

Zur Deckung des Defizits im Staatshaushalt (5,200,000 Thlr.) verlangte der Finanzminister v. d. Heydt 1869 wieder den Zuschlag von 25 Proz. zur Einkommen-, Klassen-, Schlacht- und Mahlsteuer. Beide Häuser des Landtags sprachen sich aber dagegen aus, worauf Heydt zurücktrat. Der neue Finanzminister, Otto Camphausen, beseitigte das Defizit durch Verwandlung der Staatsschuld in eine konsolidierte Rentenschuld, wodurch der Staatsschuldentilgungsfonds um 3½ Mill. erleichtert wurde. Auch besserten sich die Finanzen bald. Weitere Reformen wurden durch den Ausbruch des deutsch-französischen Kriegs zurückgedrängt, in welchem der preußische Staat die vorzügliche Organisation seines Staats- und Heerwesens bewährte: er streckte aus seinem Staatsschatz den süddeutschen Staaten die ersten Mobilmachungskosten vor, stellte aus der fast unerschöpflichen Fülle seiner Reserven und Landwehren immer neue Truppenkörper auf und ergänzte die ungeheuern Verluste seiner Korps, besonders vor Metz; auch in den übrigen deutschen Staaten machten sich die nützlichen Wirkungen der P. nachgeahmten Einrichtungen schon geltend. Das preußische Volk leuchtete ganz Deutschland durch patriotische Opferwilligkeit voran, und die preußischen Heerführer rechtfertigten durch ihre Siege das in sie gesetzte Vertrauen. Die Umwandlung des Norddeutschen Bundes in das Deutsche Reich (18. Jan. 1871) hatte für P. deswegen Bedeutung, weil durch den Zutritt der süddeutschen Staaten die Zahl der außerpreußischen Stimmen im Bundesrat und Reichstag vermehrt wurde, wogegen P. in gewissen Fällen ein Veto eingeräumt wurde. P. wurde jetzt die Hausmacht des neuen deutschen Kaisertums, und das stolze Bewußtsein der Verdienste, die sich P. um Deutschland erworben, ließ auch die großen Opfer vergessen, die es gebracht, und von denen die Abtretung des ganzen Militärfiskus mit seinen Gebäuden, Grundstücken, Kriegsmaterial etc. sowie der deutschen Flotte an das Reich kein geringes war.

Der kirchliche Streit und die neueste Zeit.

Das vom vatikanischen Konzil gebilligte Unfehlbarkeitsdogma gab zu Differenzen zwischen dem römischen Klerus und der preußischen Regierung Anlaß, da diese das Verlangen der Bischöfe, gegen Lehrer, die das Dogma nicht anerkannten, einschreiten, ablehnte und die vom Bischof von Ermeland über einen antiinfallibilistischen Religionslehrer, Wollmann in Braunsberg, verhängte Suspension für ungültig erklärte. Gleichzeitig forderten die Ultramontanen im ersten deutschen Reichstag, daß derselbe sich für Wiederherstellung des Kirchenstaats ausspreche und die Artikel der preußischen Verfassung über die Freiheit der Kirche in die Reichsverfassung aufnehme. Die Ablehnung dieses Verlangens durch Bismarck veranlaßte die Ultramontanen zu drohenden Äußerungen, die bewiesen, daß die bisherige Rücksicht gegen die Kirche nur die Herrschsucht und die Anmaßung derselben gesteigert habe, und daß es Zeit sei, ihr entgegenzutreten. Daher wurde 8. Juli 1871 die katholische Abteilung des Kultusministeriums, welche seit ihrem Bestehen 1841 die Staatsgesetze den Interessen der römischen Kurie bereitwilligst geopfert hatte, aufgehoben und 22. Jan. 1872 Falk an Stelle Mühlers zum Unterrichtsminister ernannt. Derselbe begann seine gesetzgeberische Thätigkeit mit dem Schulaufsichtsgesetz von 1872, welches alle Schulen der Aufsicht des Staats unterwarf, schloß die Mitglieder