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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Preußen

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Preußen (Geschichte: Wilhelm I., bis 1883).

geistlicher Orden vom öffentlichen Lehramt aus, beschränkte den polnischen Unterricht und ernannte in den katholischen Provinzen weltliche Schulinspektoren, während zahlreichen katholischen Geistlichen die Schulaufsicht entzogen wurde. Durch Reichsgesetz wurden die Jesuiten ausgewiesen und 1873 die ersten organischen Gesetze, die sogen. Maigesetze, über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen (durch diese wurden die Anzeigepflicht für die Pfarrer und das staatliche Einspruchsrecht vorgeschrieben), über den Austritt aus der Kirche, die kirchliche Disziplinargewalt, die Errichtung eines Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten und über die Grenzen des Rechts zum Gebrauch kirchlicher Straf- und Zuchtmittel erlassen. 1874 folgten die Einführung der Zivilehe und der Zivilstandsregister sowie ein Gesetz über die Verwaltung erledigter Bistümer.

Die Bischöfe protestierten auf wiederholten Versammlungen in Fulda gegen diese vom Staat einseitig erlassenen Kirchengesetze und erklärten, sie nicht befolgen zu können. Die ultramontanen Parteiführer nahmen den "Kulturkampf" mit Energie auf, und in Vereinen und in zahlreichen Kaplansblättern, von der Kanzel und im Beichtstuhl wurde das katholische Volk gegen die Regierung, welche ihm den Glauben rauben wolle, aufgehetzt. Die Geistlichen, welche den Staatsgesetzen zu gehorchen geneigt waren, wurden durch die Presse terrorisiert. Aber auch die Regierung ging energisch vor, ließ den Erzbischof Ledochowski von Posen 1873 wegen Widerstandes gegen die Staatsgesetze verhaften und ihn sowie die meisten andern Bischöfe absetzen. Als auch Papst Pius IX. sich einmischte und 7. Aug. 1873 einen anmaßenden Brief an Kaiser Wilhelm richtete, den dieser 3. Sept. würdevoll beantwortete, ja sogar 5. Febr. 1875 in einer Encyklika an die preußischen Bischöfe die preußischen Kirchengesetze für ungültig und den Gehorsam gegen dieselben als ungerechtfertigt erklärte, ward 22. April das Gesetz über Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bistümer und Geistlichen (das sogen. Sperr- oder Brotkorbgesetz) erlassen, Artikel 15, 16 und 18 der preußischen Verfassung aufgehoben, welche über die Freiheit der Kirche handelten, und durch weitere Maigesetze die Orden ausgewiesen sowie die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden einer zu wählenden Vertretung übertragen; das letzte Gesetz wurde von den Bischöfen anerkannt. Die Bildung altkatholischer Gemeinden wurde gestattet und ihnen ein Anteil am katholischen Kirchenvermögen eingeräumt, wie denn auch der altkatholische Bischof Reinkens 1873 eine staatliche Dotation erhielt. 1873 hatte auch die evangelische Kirche in den östlichen Provinzen eine Synodalverfassung erhalten. Obwohl die katholische Kirche durch die Maigesetze empfindlich litt, zahlreiche Pfarrstellen unbesetzt blieben, die Einbehaltung der Staatsleistungen (2,700,000 Mk. jährlich) die Gläubigen zu großen Opfern nötigte und der Nachwuchs an jungen Priestern ausblieb, da die Kandidaten das vorgeschriebene Staatsexamen (Kulturexamen) nicht machen durften: so verstand sich der Klerus, von wenigen Ausnahmen abgesehen, doch nicht zum Gehorsam und wußte auch einen großen Teil des Volkes an sich zu fesseln; durch Wundergeschichten suchte man den Fanatismus der Menge zu schüren und die Hoffnung auf den endlichen Sieg der Kirche zu nähren. Bei allen Neuwahlen behauptete die ultramontane Partei des Zentrums unter des Welfen Windthorst Führung ihren Besitzstand und rächte sich durch die heftigste Opposition im Reichstag und Landtag an der Regierung für die Maigesetzgebung.

Durch den heftigen Kampf mit der ultramontanen Partei sah sich die Regierung genötigt, ihre Stütze bei den die Mehrheit im Abgeordnetenhaus beherrschenden Liberalen zu suchen, zumal die Strengkonservativen von der Richtung der Kreuzzeitung den ersten Kirchengesetzen entschiedenen Widerstand entgegengesetzt hatten. Daher erfüllte die Regierung einen schon früher ausgesprochenen Wunsch der Liberalen nach einer Verwaltungsreform und legte 1872 dem Landtag eine neue Kreisordnung für die östlichen Provinzen (Preußen, Pommern, Schlesien, Brandenburg und Sachsen) vor, welche die gutsherrliche Polizei und das Virilstimmrecht abschaffte und eine auf zweckmäßig geregelten Wahlen beruhende Selbstverwaltung einführte. Dieser folgten 1875 eine Provinzialordnung für die fünf östlichen Provinzen, die Dotierung derselben und die Einsetzung von Verwaltungsgerichten, 1876 das Kompetenzgesetz, das Gesetz über die ausschließliche Geltung der deutschen Sprache als staatlicher Geschäftssprache und die Teilung der Provinz Preußen in Ost- und Westpreußen. Doch geriet die Verwaltungsreform ins Stocken, als Bismarck 1877 gegen die von Eulenburg versprochene und auch ausgearbeitete neue Städteordnung und gegen die Ausdehnung der Kreis- und Provinzialordnung auf die westlichen Provinzen Einspruch erhob. Dazu kam, daß 1878 und 1879 wegen der neuen Wirtschaftspolitik und des Sozialistengesetzes ein Bruch zwischen Bismarck und den Nationalliberalen erfolgte (s. Deutschland, S. 908). Die gemäßigt liberalen Minister Camphausen, Achenbach, dann auch Friedenthal und Falk schieden aus und wurden durch konservative, wie Puttkamer und Goßler, ersetzt. Bei den Neuwahlen zum Abgeordnetenhaus wurde 1879 auch die liberale Mehrheit beseitigt und der Regierung die Möglichkeit gewährt, sich bald auf eine konservativ-nationalliberale, bald auf eine konservativ-ultramontane Majorität zu stützen. Das wichtige Gesetz über die Erwerbung von vier großen Privateisenbahnen, welches der Chef des neugebildeten Ministeriums für die öffentlichen Arbeiten, Maybach, 1879 dem neuen Landtag vorlegte, wurde mit der Hilfe der Nationalliberalen durchgebracht; ihm folgten in den nächsten Jahren weitere Gesetze über den Ankauf fast aller noch vorhandenen Privatbahnen und den Bau neuer Staatsbahnen, durch welche das jetzt vorhandene Staatsbahnnetz in P. geschaffen wurde.

Da es jedoch Bismarck hauptsächlich darauf ankam, seine Steuerpläne, besonders das Tabaksmonopol, im Reichstag durchzubringen, und ihm dies nur möglich schien, wenn es gelang, das Zentrum auf seine Seite zu bringen oder zu sprengen, so wollte er durchaus den Kulturkampf beendigen und die Falksche Maigesetzgebung im Notfall preisgeben, zumal da sowohl die Konservative als die Fortschrittspartei sich vom Kulturkampf losgesagt hatten und selbst die Nationalliberalen eine systematische Revision der Maigesetze für zweckmäßig erklärten. Eine Verständigung mit der römischen Kurie war nicht aussichtslos, da der neue Papst, Leo XIII., seinen Wunsch nach friedlicher Vereinbarung geäußert und bereits Verhandlungen mit Bismarck angeknüpft hatte. Es wurde daher ein neuer preußischer Gesandter (v. Schlözer) beim päpstlichen Stuhl ernannt, 1880, 1882 und 1883 drei Kirchengesetznovellen im Landtag eingebracht und nach langen Verhandlungen auch genehmigt und auf Grund derselben das Sperrgesetz für die meisten Bis-^[folgende Seite]