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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Professor - Programm.

Professor (lat.), bei den alten Römern ein öffentlich vortragender Lehrer, besonders der Grammatik und Rhetorik; dann seit etwa 1600 Titel der öffentlichen Lehrer (Doktoren) an Universitäten, und zwar heißen die für bestimmte Fächer angestellten Hauptlehrer einer Hochschule gewöhnlich ordentliche Professoren (professores ordinarii), auch ordentliche öffentliche Professoren (p. publici ordinarii), im Gegensatz zu den außerordentlichen (p. extraordinarii), die nicht Inhaber eines ständigen Lehrstuhls und daher auch nicht stimmberechtigte Mitglieder der Fakultätskollegien sind, sondern entweder zur Befriedigung eines vorübergehenden Bedürfnisses ernannt, oder eigentlich nur Privatdozenten sind, die durch Verleihung eines Titels und Ranges geehrt werden sollten. Zu den Extraordinarien im weitern Sinn gehören auch die Honorarprofessoren (p. honorarii), d. h. angesehene Beamte oder Gelehrte (z. B. die Generalsuperintendenten in der theologischen Fakultät), denen mit diesem Ehrentitel nicht die Pflicht, sondern nur das Recht, an einer Universität zu lehren, beigelegt wird. In neuerer Zeit erhalten auch verdiente Lehrer an Gymnasien und andern höhern Bildungs- und Kunstanstalten (z. B. den Konservatorien der Musik, den Kunstakademien) den Professortitel. Professur (neulat.), das Amt oder die Stelle eines Professors; Nominalprofessur, Professur mit einer bestimmten Bezeichnung (Professur der Dogmatik, der Kirchengeschichte, des römischen, des deutschen Rechts, Kirchenrechts, der Anatomie, pathologischen Anatomie, klassischen Philologie, Archäologie, Botanik etc.), daher Lehrstuhl des im Etat der Universität vorgesehenen ordentlichen Lehrers eines einzelnen Wissenszweigs. In Preußen haben die ordentlichen Professoren der Universitäten und der diesen gleichstehenden akademischen Anstalten den Rang der Räte vierter Klasse (Regierungs-, Oberlandesgerichtsräte, Gymnasialdirektoren etc.), alle übrigen Professoren den Rang der Räte fünfter Klasse (Amts- und Landrichter, Regierungsassessoren, Oberförster, Gymnasiallehrer etc.).

Proficĭat! (lat.), "wohl bekomms!"

Profīl (franz.), in der Malerei entweder die Seitenansicht des menschlichen Antlitzes oder nur deren Umriß (s. Silhouette); in der Baukunst Darstellung eines senkrecht durchschnittenen Gebäudes oder Gebäudeteils, welche dessen Form und Konstruktion im Innern zeigen soll. Je nachdem der Schnitt nach der Länge oder Tiefe des Gebäudes oder Gebäudeteils geführt ist, unterscheidet man dessen Längen- und Querprofil. - In der Geodäsie und dem Wege- u. Eisenbahnbau bezeichnet P. den Durchschnitt eines Terrains, welcher die Form der Terrainoberfläche darstellt und entweder, wie bei den Achsen von Straßen oder Eisenbahnen, einer Längenrichtung folgt (Längenprofil), oder nur kurz ist und meist senkrecht auf der letztern steht (Querprofil). Ebenso unterscheidet man in dem Wasserbau Längen- und Querprofile von fließenden und stehenden Gewässern, welche die Gestalt ihrer Sohlen und Ufer darstellen und meist zugleich die wichtigsten Wasserstände enthalten. Inder Walztechnik nennt man P. die von der rechteckigen, quadratischen, kreisförmigen und regelmäßig-polygonförmigen abweichende Querschnittsform am Walzeisen, welche in der Technik, insbesondere im Hoch- und Brückenbau, Straßen- und Eisenbahnbau, Wasser- und Schiffbau, Anwendung findet. Zu diesen Walzeisen gehören unter anderm die nach ihren Profilen benannten Winkeleisen; die T-Eisen, die [-Eisen, die Z-Eisen, die I-Eisen, die Quadranteisen, die Belageisen, die Wulsteisen, die Handleisteneisen und die Sprosseneisen (s. Walzeisen und Walzwerk).

Profīt (franz.), Vorteil, Gewinn; profitieren, Vorteil ziehen; profitabel, vorteilhaft.

Profiterole (franz., spr. -t'roll), ein gefülltes Backwerk von abgebrautem Teig.

Profluvĭa (lat.), Ausflüsse, besonders Krankheiten, die sich zunächst durch widernatürlichen Abgang von Blut oder andern Feuchtigkeiten äußern.

Pro forma (lat.), nur der Form halber, um der Form zu genügen, zum Schein; demnach Proformawechsel (Kellerwechsel), ein auf eine nicht vorhandene (fingierte) Person ausgestellter Wechsel.

Profóß (v. lat. praepositus), ein Unteroffizier, dem die Beaufsichtigung der Arrestanten oblag. Zuletzt bestand die Stellung bis 1867 in Österreich. Zur Landsknechtszeit war P. ein Beamter mit Hauptmannsrang, welcher im Lager den Markt abzugrenzen, den Preis der Lebensmittel festzusetzen, Anklagen zu erheben und die Exekutionen zu leiten hatte, wozu ihm Stockmeister und Scharfrichter beigeordnet waren. Er stand unter dem Generalprofoß oder Generalgewaltigen. S. Landsknechte, Fig. 2.

Profúnd (lat.), tief, tiefsinnig, gründlich.

Profūs (lat.), übermäßig, in überreichem Erguß, z. B. von Worten etc.; daher auch profuse Aderlässe oder Blutabgänge, durch die dem Körper bis zur höchsten Schwächung Blut entzogen wird.

Pro futūro (lat.), für die Zukunft.

Progenĕsistheorie, s. Evolutionstheorie.

Proglottīden, s. Bandwürmer.

Prognath (griech.), mit vorstehendem Kiefer; Prognathismus, die Gesichtsbildung der Idioten.

Prognōse (griech., "Vorbeurteilung"), in der Medizin die Vorhersage, wie sich eine bestimmte Krankheit weiter entwickeln und wie sie enden wird, eine für den Kranken und seine Angehörigen ebenso wichtige wie für den Arzt schwierige Frage. Die Kunst, die P. zu stellen, ist die Prognostik. Die Antworten auf die prognostischen Fragen richten sich im allgemeinen nach der Teilnahme des Gesamtorganismus (Fieber, allgemeiner Kräftezustand), nach der Verbreitung der Störungen im Körper, nach dem Wert, welchen die ergriffenen Organe für das Leben haben, nach der Kräftigkeit der Konstitution, nach dem gutartigen oder bösartigen Charakter einer etwa herrschenden Epidemie, nach dem Alter und nach der Möglichkeit, die geeigneten Heilmittel zu beschaffen. Die Richtigkeit der P. hängt hauptsächlich von der Schärfe und Richtigkeit der Diagnose ab (s. d.). Über die Wetterprognose s. Witterung.

Prognostĭkon (griech.), Vorhersagung zufolge gewisser Anzeichen. Daher: jemand das P. stellen, s. v. w. ihm sein Schicksal vorhersagen.

Programm (griech.), eigentlich eine öffentliche schriftliche Bekanntmachung, ein öffentlicher Anschlag, jetzt besonders eine öffentliche Ankündigungs- oder Einladungsschrift, die von Universitäten, Gymnasien und andern höhern Bildungsanstalten bei Gelegenheit einer feierlichen Handlung erlassen wird. Da ein solches P. in der Regel eine gelehrte Abhandlung enthält, so hat die Programmlitteratur besonders in der neuern Zeit wissenschaftliche Bedeutung erlangt. Auch bei andern festlichen Gelegenheiten wird die Aufeinanderfolge der Feierlichkeiten durch ein P. (Festprogramm) öffentlich bekannt gemacht. Im politischen Leben nennt man P. diejenige Veröffentlichung einer politischen Partei oder Person, worin die Grundsätze auseinandergesetzt sind, nach denen dieselbe gewisse Zwecke zu verfolgen gedenkt.